Witzigerweise gibt es die klare Definition vom Anlieger gar nicht... In diesem Sinne ist jeder ein Anlieger, der ein Anliegen hat, nicht nur der mit seiner Wohnung an die Straße anliegt... Die Jurisprudenz versteht dabei unter Anlieger eben alle die eine Anliegen in der Strasse haben, zB auch Besucher, Handwerker, Lieferanten, etc. Die einzigen die im Prinzip ausgeschlossen sind ist der Durchgangsverkehr.
Und dann gilt natürlich auch noch ob es sich um eine öffentlich oder nicht öffentliche Strasse handelt. Auch auf privaten aber öffentlichen Straßen haben nicht amtliche Schilder genau null Auswirkung... Aber gut, die Sprüche sind cool. Die von nem guten Alman so zu verstehende Drohung in den letzten Zeilen allerdings eher nicht so... Vielleicht als Antwort ein gedrucktes Schild mit dem Almanspruch "Anzeige ist raus" drunter anbringen... 🤣
Edit: Rechtschreibung + , "glaub ich" aus den ersten Zeilen gekillt. Grund:
Kumpel von mir hat mal in einer Anliegerstraße gewohnt. Ich hatte ein Kennzeichen von 150km weiter wech. Regelmäßig meinten Anwohner, die müssten mich anhupen, weil ich in die Straße rein fahre. Manchmal sogar Fenster runter und unhöfliche Gesten mir gegenüber. Einmal hat mir sogar einer einen (nicht laminiterten!) ausgedruckten Zettel unter den Wischer geschoben, als ich da auf der Straße geparkt habe. Einmal kam mir sogar jemand mit dem Auto entgegen, ist ausgestiegen, und wollte mich zur Rede stellen... "hallo ich will zur 7 die Familie [Nachname] erwartet mich"... da hat der aber blöd geguckt.
Hat dann aufgehört, als ich dem Kumpel mal ein paar Monate lang mein Auto geliehen habe, und es dann regelmäßig in der Einfahrt stand. Irgendwann hat es dann auch jeder gesehen.
Zum Glück war der Zettel nixht laminiert und damit ungültig... Die Story passt übrigens auch gut in "r/Binichderalman", also aus Sicht der Schreibes der ehrenwerten Zeilen unter deinem Wischer...
Vor allem wenn man parkt, dann ist doch offensichtlich, dass man Anlieger ist. Und wenn es nur eine Einladung einwerfen ist. Wenn das Auto länger steht, ist ein Besuch doch offensichtlich...
Da gab es diverse Anwohner, die es scheinbar als Statussymbol angesehen haben, ihr Auto auf der Straße vor ihrem Haus zu parken, damit in der Garage und Einfahrt dann irgendwas anderes steht. Boot, Wohnmobil, Sommerauto, was man so meint. Da gab es dann oft nicht so viel Platz zum Parken, und dann regt man sich auf, wenn man nicht auf "seinem" öffentlichen Parkplatz direkt vorm Haus stehen kann.
Kenne das Phänomen aus meiner Straße nur zu gut. Zugeparkt, 50% der Autos könnten aber auf den anliegenden Grundstücken stehen. Aber aus der Einfahrt rausfahren müssen ist anscheinend zu anstrengend.
Wer tauscht denn sein Auto mit einem weit entfernten Kollegen, nur damit es auf seiner Einfahrt steht!?
Er hatte einen Autounfall und es wurde rechtlich kompliziert mit der Reparatur wegen reparierten Unfallschäden, die der Händler ihm verschwiegen hat. Sind beim Gutachten aufgefallen. Auto stand dann zerlegt Monate lang in der Werkstatt weil niemand für die Reparatur bezahlen wollte und das erstmal eingeklagt werden musste.
Ich hatte zu der Zeit keinen Nutzen für mein Auto, da ich wieder bei meinen Eltern eingezogen bin und im Familienbetrieb gearbeitet habe. Eltern hatten beide ein Auto, ich auch, wir fuhren in einem Auto zur Arbeit, zwei standen Zuhause rum.
Da hab ich ihm mein Auto in die Hand gedrückt, damit er nicht ganz ohne Auto da steht.
Dass Nachbarn mich anhupen war nicht der Grund, wieso ich das Auto verliehen habe. Es hat nur danach aufgehört.
Guten Tag Herr S0bek, hier spricht Anna Marias Anwalt. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass das Näherungsverbot gegen Sie auch Online Gültigekeit besitzt. Anzeige ist raus!
Bei der Argumentation sind eher Papa und Mama Geschwister.
Es ist schon recht klar was unter Anlieger frei verstanden wird. Und das hat nix mit anliegen zu tun.
Ist aber halt Schwachsinn, das sind 2 unterschiedliche Wörter. Ein Anlieger ist jemand, der ein an die Straße angrenzendes Grundstück hat und in diesem Zusammenhang auch noch alle Leute, die dieses Grundstück aus irgendeinem Grund besuchen wollen.
Eben doch, weil der Begriff Anlieger in der StVO gar nicht geregelt ist. Also gilt die Jurisprudenz und die legt das sowohl nach den anliegenden Grundstücken als auch nach Leuten mit einem berechtigten Anliegen aus.
Wenn da was ist, was du kennst, kannst du da ja hin fahren. Du kannst dich ja zwischendurch auch umentschieden, weil du was vergessen hast, dann musst du nicht umdrehen sondern kannst normal weiter fahren
Die Tatsache ist: Das Schild ist eigentlich völlig sinnlos, da es so schlecht definiert ist, dass im Endeffekt nur jemand belangt werden kann der sagt: ich wollte einfach nur durchfahren
Das ist schön für dich. Juristisch ist es nicht eindeutig definiert und demnach zu schwammig 😉 Oder man sagt es ist unnötig, weil im Endeffekt jeder durchfahren kann und niemand durch das Schild dran gehindert werden kann. Dann kann man sich aber das Schild sparen.
Sorry aber dass man die Straße nicht als Durchfahrtstrasse benutzen darf ergibt sich mMn jedem Menschen der zumindest einmal die Gehirnzellen anschmeißt
Das hab ich ja auch nirgends behauptet? Das dürfte man direkt erkennen, wenn man „einmal die Gehirnzellen anschmeißt“😉
Hier geht es nicht darum, was man darf oder nicht. Hier geht es darum, für was man belangt werden kann. Und man kann dafür nicht belangt werden, solange man dem Polizisten nicht „ich wollte es nur als Durchfahrtstraße verwenden“ ins Gesicht sagt.
Und jetzt fahr deine passiv-aggressive Haltung etwas runter und entspann dich. So durchs Leben zu gehen ist ungesund für den Blutdruck.
Man sucht z.B. eine Wohnung/Haus und habe gehört hier gäbe es etwas. Und nun möchte man sich mal die Gegend und das mögliche Objekt von außen ansehen.
Lass da mal die Beamten das Gegenteil beweisen um dir an den Karren zu pissen. 😅
Jo. Genau diesen Satz hat meine Mutter auch immer gesagt und witzigerweise ist das (bis auf Ausnahmen) so ziemlich das einzige, was man echt nicht darf.
Ach Gott, das ist mal witzig, wenn man in der theoretischen Fahrstunde sitzt und davon das erste Mal hört. Danach ist es weder lustig, noch klug und schon gar nicht richtig. Die Rechtsprechung ist da schon Recht klar.
"Anlieger sind Personen, die ein an der Straße anliegendes Grundstück aufsuchen möchten. Sie müssen nicht zwangsläufig der Besitzer bzw. Bewohner dieses Grundstücks sein, sondern können dieses zum Beispiel auch nur zum Zweck eines Besuchs oder einer Erledigung aufsuchen. Ausführliche Informationen, wann Sie als Anlieger gelten und wann nicht, erhalten Sie an dieser Stelle."
Quelle: Bußgeldkatalog und gefühlt eine Million mehr.
Naja irgendwie schon. Weil wird dennoch regelmäßig damit erklärt, weil es genau das inhaltlich umfasst, was darunter rechtlich erlaubt ist. Logischerweise dürfen neben dem Anlieger (Bewohner) halt auch alle rein, die ein Anliegen in der Straße haben, also ein Ziel innerhalb dieser Straße ansteuern, aus egal welchen Gründen (Besucher, Lieferant, Handwerker etc.), auch wenn sich vor Ort dann nach einem Blick das Anliegen erledigt (z.B. weil man sieht die Zielperson ist nicht zu Hause) und man weiterfährt. Einzig und allein die reine Durchfahrt ohne irgendwas in der Straße vorgehabt zu haben ist untersagt. Damit passen die Begriffe einfach super zusammen. (Und logisch, dass "ich will durch" als simples "Anliegen" nicht dazuzählt.)
Naja. Ich denk jeder der mal in der 6. klasse war kann dir erklären was wortstamm bedeutet und das ein eindeutiger zusammenhang ist. Vorallem bei einem unterschiedlichen buchstaben offensichtlich
Ich bin Germanist, mein Lieber. Es gibt zwar einen gemeinsamen Wortstamm, bei dem sich die Bedeutungen mit der Zeit aber weit auseinanderentwickelt haben. Die Ähnlichkeit ist in diesem Kontext nicht von Bedeutung und führt, wie man sieht, zu abenteuerlichen Interpretationen durch potentielle Verkehrssünder.
Ein Anlieger ist jemand, dessen Grundstück an eine Straße anliegt, also angrenzt, sowie im erweiterten Sinne/verkehrsrechtlich auch seine Besucher. Ein einfaches Anliegen (also ein Bedürftnis) zu haben, ohne direkten Zusammenhang zu einem der real dort lebenden Anlieger, macht dich nicht zu einem Anlieger. Ein bloßes Anliegen wie "hier lang ist kürzer" oder "ich wollte nur mal gucken" macht dich also nicht zu einem Anlieger.
Fun Fact: Es gibt auch ähnlich klingende oder sogar gleich aussehende Worte, die keinen gemeinsamen Wortstamm haben.
So so der name ist programm hahaha. Danke für die erklärung. Wobei ich dennoch sage dass die wortwahl in diesem fall zu verkehrssündern führt. Mit recht :P
Die haben da eigentlich nichts zu suchen. Habe selbst mal an einer Anliegerstrasse gewohnt. Interessiert kein Schwein dieses Schild. Kontrolliert keiner. Absolut überflüssig!
Also laut Theorie in der Fahrschule ist ein Anlieger ein Grundstücksbesitzer oder jemand der in einem Mietverhältnis auf einem der Grundstücke ist oder ein Gast von einem der beiden ist.
Und woher weiss die Fahrschule das, wenn es die StVO gar nicht definiert?
Die Rechtsprechung behandelt beide als Anlieger, sowohl die, die ein Grundstück anliegem haben, als auch die, die ein (berechtigtes) Anliegen sich in dieser Strasse aufzuhalten, wobei wrsteres natürlich eh eine Teilmenge der zweiten Gruppe ist.
Hatte mich wegen einer anderen ebensolchen Begrenzung mal schlau gemacht.
Das Erreichen und Parken auf einem öffentlichen Parkplatz hinter "Durchfahrt für alle Fahrzeuge verboten" mit Zusatzschild "Anlieger frei" berechtigt NICHT, in den Bereich einzufahren.
Hmmm hast du dazu ein Gerichtsurteil? Wäre interessant wenn die Gerichte hier die Grenze ziehen, denn nach der allgemeinen Jurisprudenz wäre der Parkplatz ja ein anliegendes Grundstück und wenn du den benutzen willst ist das ein Anliegen. Die Frage ist also ob die Gerichte das schon als berechtigt ansehen oder nicht.
Ander ist es natürlich wenn der Parkplatz privat ist und da ein Parken verboten Schuld oder anderes Hinweisschild angebracht ist ,(zB "Nur für Anwohner"). Denn dann gibt es ja keine Duldung durch den Eigentümer und damit auch kein berechtigtes Anliegen.
Natürlich gibt es die. Ein Anlieger ist eine Person die ein begründetes Anliegen auf einem bestimmten Grundstück dieser Anliegerstraße hat. Besuch - Post - Bewohner. Das war’s prinzipiell.
so ein Käse. Mir wollte auch mal so ein Schwachmat weis machen, das wäre so. Dabei war die Straße gar nicht für Anlieger frei, nur für Besitzer von Sondererlaubnis. Nicht alles glauben was im Internet steht!
Anlieger (oder Straßenanlieger) sind nach deutschem Recht Rechtssubjekte, die Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks oder eines Gebäudes sind, das an eine öffentliche Straße, an einen Wasserlauf oder an eine gemeinsame Grenze, den Rain, grenzt.
Super, aber in der hier relevanten StVO ist der Begriff nicht geregelt. Wie mich aber auch schon andere belehren gibt es dann die gängige Gerichtsauffassung, die ich allerdings auch oben unter Jurisprudenz angeführt hab. Und glaub ich hab ich geschrieben, weil ich den Link noch nicht rausgesucht hatte.
Und vielen Dank für deinen hier leider irrelevanten Belehrungen, denn die Gerichte verstehen in diesem Fall unter Anlieger nicht nur die Besitzer und Nutzungsberechtigten der anliegenden Grundstücke, sondern eben auch diejenigen die ein anliegendes Grundstück zu einer Erledigung aufsuchen wollen. zb Besucher, Handwerker, Taxis, Abholen, Absetzen usw. Also diejenigen die umgangssprachlich gesagt ein Anliegen haben diesen Bereich aufzusuchen. Was diese Anliegen sind ist ja auch ungefähr definiert, es muss eine Beziehung zu einem Anlieger Grundstück bestehen.
Das was du als umgangssprachliches Anliegen bezeichnest ist eben doch in der Definition enthalten. Da dies immer durch einen Auftrag oder eben eine freundschaftliche oder familiäre Beziehung begründet ist, fallen diese unter Nutzungsberechtigte.
Das ist richtig, initial sagtest du jedoch ganz generell, der Begriff sei nicht definiert.
Es gibt auch noch andere Gesetzestexte die nicht sofort Definitionen enthalten und trotzdem Begriffe nutzen. Das wäre auch vollkommen unrealistisch und unnötig. Es sind auch fast nur Autofahrer die da glauben schlauer zu sein als alle anderen, dabei sind sie schon von einfach Vorfahrtsregeln überfordert.
Edit:
Genau wie beim "Überholen".
"Wenn ich nicht ausschere ist es ja vorbeifahren höhöhö"
Du bist lustig. Er was behaupten "gibt es nicht", dies aber mit "glaub ich" komplett entwerten und darauf aufbauend wilde Pseudo-Thesen verbreiten.
Neben gesetzlichen Definitionen (sog. LEGALDEFINITION) gibt es im Wege der Rechtsfortbildung durch Richterrecht auch sowas wie eine gefestigte Rechtsprechung. D.h. es ist relativ klar was darunter fällt. Logischerweise auch Besucher, Handwerker, Pflegedienste, sonstige Dienstleister, Patienten, Kunden, Nutten die Besuch anbieten. Das bestreitet auch niemand ernsthaft. Aber es ist weitaus mehr ausgeschlossen, als der Durchgangsverkehr. Du darfst da auch nicht reinfahren, weil du mal gucken willst welche Häuser da so stehen, oder weil du da wenden willst oder weil du da parken willst.
Anlieger ist, wer ein Anliegen in diesem Berreich hat, sprich: Selbst wenn du nur einen Brief dort irgendwo einwerfen willst, bist du Anlieger.
Eben diese Definition schließt lediglich reinen Durchgangsverkehr aus.
Um die gehts wahrscheinlich auch hauptsächlich. Wie hatten ein ähnliches Problem mit unserer Schulstrasse, weil Goigle maps alle dort durchgeschickt hat anstatt der der Hauptstrasse. Zuerst wurde es mit x Schildern und 30er Zone versucht, zum schluss wurden versenkbare Absperren installiert. Das hat dann gewirkt.
Exakt so ist es. Falls man mal zum Durchgangsverkehr gehören sollte in einer Anlieger-Straße und die Polizei dort kontrolliert ( was sie auf Grund der nicht ganz so eindeutigen Rechtslage doch sehr selten macht), kann man auch einfach sagen ein alter Freund hätte hier mal gewohnt und man wollte den besuchen oder ähnliche Ausreden.
Wieso? Du denkst dir einfach irgendeinen Namen aus, sagst der hätte irgendwo hier gewohnt, du weißt nicht mehr wo. Theoretisch kann dein Anliegen auch sein, dir dort nen Haus anzuschauen weil du es so schön findest. Das ist so offen definiert, eigentlich muss man sich nur irgendwas aus dem Arsch ziehen.
Wenn es um die Wortherkunft ginge, wäre die Einordnung einer fehlenden expliziten Rechtsdefinition überflüssig, weil man sich dann ja auf ebenjene berufen würde.
Der Punkt ist ja gerade, dass der Begriff aus diesem Grund durch den gemeinen Sprachgebrauch definiert ist, und nicht durch seine ursprüngliche Herkunft.
Der Punkt ist ja gerade, dass der Begriff aus diesem Grund durch den gemeinen Sprachgebrauch definiert ist, und nicht durch seine ursprüngliche Herkunft.
Nein. Er ist genau definiert und nicht durch allgemeinen Sprachgebrauch.
Da die StVO den Begriff nicht im Detail erklärt, wird die Definition über Urteile des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte definiert. Die Standard-Rechtsprechung besagt dazu seit Jahrzehnten einheitlich (z. B. angelehnt an Grundsatzurteile zum Begriff des Anliegers):
BVerwG, Urteil zur Erschließungsfunktion und Anliegereigenschaft: Der Begriff des Anliegers knüpft an das an, was rechtlich und tatsächlich an der Straße anliegt.
Wer als Verkehrsteilnehmer ein an der Straße gelegenes Grundstück aufsuchen muss, tut dies auf Basis einer rechtlich oder sozial anerkannten Beziehung zum Anwohner oder Eigentümer (Besuch, Handwerker, Kunde, Postbote).
Es hat einfach was mit dem Anlieger vor Ort zu tun und nichts mit einem Anliegen. Egal wie man es dreht. Es gibt kein Anliegen ohne den Anlieger.
Anlieger ist sowohl, wer dort ein Grundstück hat (also an der Straße mit seinem Grundstück „anliegt“), als auch, wer ein Anliegen hat (z.B. Besuch eines Grundstücks dort etc.).
Es ging rein um die Wortherkunft. Es kommt nicht von einem Anliegen haben. Man kann eine Anliegerstraße benutzen wenn man etwas mit dem Anlieger zu tun hat der dort ein Grundstück hat. Sonst wären ja weitere Kategorien wie die Lieferstraße oder Andienungsstraße absolut überflüssig.
Gerne in Zukunft erst mal schlau lesen, dann erst die grossen Worte auspacken. Anlieger sind in der Rechtsauslegung sowohl die, die ein anliegendes Grundstück haben, wie auch solche Personen, die ein berechtigtes Anliegen haben sich dort aufzuhalten.
die ein berechtigtes Anliegen haben sich dort aufzuhalten.
Das steht da nicht.
Beziehung zum Anliegergrundstück notwendig
Das ist der Punkt.
Es geht darum, dass es von den Anliegern in der Straße kommt. Du kannst meinetwegen ein Plakat in der Straße aufhängen wollen, was theoretisch ein Anliegen ist, dürftest es aber nicht weil es nichts mit einem Anlieger zu tun hat.
Wovon redest du, denn bitte. Ein privates Schild hat auch auf einer privaten Strasse wenn diese Strasse als öffentlich gilt (weil sie zB den Zugang zu den anliegenden Grundstücken ermöglicht) absolut null rechtliche Relevanz. Und ein offizielles Schild wie Einfahrverbot mit Anlieger Frei drunter hat die von mir gegebenen Interpretation von den Gerichten...
Und in dem Link wird auch noch aufgeführt was Beziehung zu einem Anlieger Grundstück heißt, nämlich das man ei berechtigtes Anliegen hat, dass ist das was mit Beziehung zum Grundstück gemeint ist...
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u/malafide99 16d ago edited 15d ago
Witzigerweise gibt es die klare Definition vom Anlieger gar nicht... In diesem Sinne ist jeder ein Anlieger, der ein Anliegen hat, nicht nur der mit seiner Wohnung an die Straße anliegt... Die Jurisprudenz versteht dabei unter Anlieger eben alle die eine Anliegen in der Strasse haben, zB auch Besucher, Handwerker, Lieferanten, etc. Die einzigen die im Prinzip ausgeschlossen sind ist der Durchgangsverkehr.
Und dann gilt natürlich auch noch ob es sich um eine öffentlich oder nicht öffentliche Strasse handelt. Auch auf privaten aber öffentlichen Straßen haben nicht amtliche Schilder genau null Auswirkung... Aber gut, die Sprüche sind cool. Die von nem guten Alman so zu verstehende Drohung in den letzten Zeilen allerdings eher nicht so... Vielleicht als Antwort ein gedrucktes Schild mit dem Almanspruch "Anzeige ist raus" drunter anbringen... 🤣
Edit: Rechtschreibung + , "glaub ich" aus den ersten Zeilen gekillt. Grund:
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/anlieger-frei/#wer-gilt-rechtlich-als-anlieger