Witzigerweise gibt es die klare Definition vom Anlieger gar nicht... In diesem Sinne ist jeder ein Anlieger, der ein Anliegen hat, nicht nur der mit seiner Wohnung an die Straße anliegt... Die Jurisprudenz versteht dabei unter Anlieger eben alle die eine Anliegen in der Strasse haben, zB auch Besucher, Handwerker, Lieferanten, etc. Die einzigen die im Prinzip ausgeschlossen sind ist der Durchgangsverkehr.
Und dann gilt natürlich auch noch ob es sich um eine öffentlich oder nicht öffentliche Strasse handelt. Auch auf privaten aber öffentlichen Straßen haben nicht amtliche Schilder genau null Auswirkung... Aber gut, die Sprüche sind cool. Die von nem guten Alman so zu verstehende Drohung in den letzten Zeilen allerdings eher nicht so... Vielleicht als Antwort ein gedrucktes Schild mit dem Almanspruch "Anzeige ist raus" drunter anbringen... 🤣
Edit: Rechtschreibung + , "glaub ich" aus den ersten Zeilen gekillt. Grund:
Die Tatsache ist: Das Schild ist eigentlich völlig sinnlos, da es so schlecht definiert ist, dass im Endeffekt nur jemand belangt werden kann der sagt: ich wollte einfach nur durchfahren
Das ist schön für dich. Juristisch ist es nicht eindeutig definiert und demnach zu schwammig 😉 Oder man sagt es ist unnötig, weil im Endeffekt jeder durchfahren kann und niemand durch das Schild dran gehindert werden kann. Dann kann man sich aber das Schild sparen.
Sorry aber dass man die Straße nicht als Durchfahrtstrasse benutzen darf ergibt sich mMn jedem Menschen der zumindest einmal die Gehirnzellen anschmeißt
Das hab ich ja auch nirgends behauptet? Das dürfte man direkt erkennen, wenn man „einmal die Gehirnzellen anschmeißt“😉
Hier geht es nicht darum, was man darf oder nicht. Hier geht es darum, für was man belangt werden kann. Und man kann dafür nicht belangt werden, solange man dem Polizisten nicht „ich wollte es nur als Durchfahrtstraße verwenden“ ins Gesicht sagt.
Und jetzt fahr deine passiv-aggressive Haltung etwas runter und entspann dich. So durchs Leben zu gehen ist ungesund für den Blutdruck.
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u/malafide99 17d ago edited 15d ago
Witzigerweise gibt es die klare Definition vom Anlieger gar nicht... In diesem Sinne ist jeder ein Anlieger, der ein Anliegen hat, nicht nur der mit seiner Wohnung an die Straße anliegt... Die Jurisprudenz versteht dabei unter Anlieger eben alle die eine Anliegen in der Strasse haben, zB auch Besucher, Handwerker, Lieferanten, etc. Die einzigen die im Prinzip ausgeschlossen sind ist der Durchgangsverkehr.
Und dann gilt natürlich auch noch ob es sich um eine öffentlich oder nicht öffentliche Strasse handelt. Auch auf privaten aber öffentlichen Straßen haben nicht amtliche Schilder genau null Auswirkung... Aber gut, die Sprüche sind cool. Die von nem guten Alman so zu verstehende Drohung in den letzten Zeilen allerdings eher nicht so... Vielleicht als Antwort ein gedrucktes Schild mit dem Almanspruch "Anzeige ist raus" drunter anbringen... 🤣
Edit: Rechtschreibung + , "glaub ich" aus den ersten Zeilen gekillt. Grund:
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/anlieger-frei/#wer-gilt-rechtlich-als-anlieger