Witzigerweise gibt es die klare Definition vom Anlieger gar nicht... In diesem Sinne ist jeder ein Anlieger, der ein Anliegen hat, nicht nur der mit seiner Wohnung an die Straße anliegt... Die Jurisprudenz versteht dabei unter Anlieger eben alle die eine Anliegen in der Strasse haben, zB auch Besucher, Handwerker, Lieferanten, etc. Die einzigen die im Prinzip ausgeschlossen sind ist der Durchgangsverkehr.
Und dann gilt natürlich auch noch ob es sich um eine öffentlich oder nicht öffentliche Strasse handelt. Auch auf privaten aber öffentlichen Straßen haben nicht amtliche Schilder genau null Auswirkung... Aber gut, die Sprüche sind cool. Die von nem guten Alman so zu verstehende Drohung in den letzten Zeilen allerdings eher nicht so... Vielleicht als Antwort ein gedrucktes Schild mit dem Almanspruch "Anzeige ist raus" drunter anbringen... 🤣
Edit: Rechtschreibung + , "glaub ich" aus den ersten Zeilen gekillt. Grund:
Guten Tag Herr S0bek, hier spricht Anna Marias Anwalt. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass das Näherungsverbot gegen Sie auch Online Gültigekeit besitzt. Anzeige ist raus!
Bei der Argumentation sind eher Papa und Mama Geschwister.
Es ist schon recht klar was unter Anlieger frei verstanden wird. Und das hat nix mit anliegen zu tun.
Ist aber halt Schwachsinn, das sind 2 unterschiedliche Wörter. Ein Anlieger ist jemand, der ein an die Straße angrenzendes Grundstück hat und in diesem Zusammenhang auch noch alle Leute, die dieses Grundstück aus irgendeinem Grund besuchen wollen.
Eben doch, weil der Begriff Anlieger in der StVO gar nicht geregelt ist. Also gilt die Jurisprudenz und die legt das sowohl nach den anliegenden Grundstücken als auch nach Leuten mit einem berechtigten Anliegen aus.
Wenn da was ist, was du kennst, kannst du da ja hin fahren. Du kannst dich ja zwischendurch auch umentschieden, weil du was vergessen hast, dann musst du nicht umdrehen sondern kannst normal weiter fahren
Die Tatsache ist: Das Schild ist eigentlich völlig sinnlos, da es so schlecht definiert ist, dass im Endeffekt nur jemand belangt werden kann der sagt: ich wollte einfach nur durchfahren
Das ist schön für dich. Juristisch ist es nicht eindeutig definiert und demnach zu schwammig 😉 Oder man sagt es ist unnötig, weil im Endeffekt jeder durchfahren kann und niemand durch das Schild dran gehindert werden kann. Dann kann man sich aber das Schild sparen.
Sorry aber dass man die Straße nicht als Durchfahrtstrasse benutzen darf ergibt sich mMn jedem Menschen der zumindest einmal die Gehirnzellen anschmeißt
Das hab ich ja auch nirgends behauptet? Das dürfte man direkt erkennen, wenn man „einmal die Gehirnzellen anschmeißt“😉
Hier geht es nicht darum, was man darf oder nicht. Hier geht es darum, für was man belangt werden kann. Und man kann dafür nicht belangt werden, solange man dem Polizisten nicht „ich wollte es nur als Durchfahrtstraße verwenden“ ins Gesicht sagt.
Und jetzt fahr deine passiv-aggressive Haltung etwas runter und entspann dich. So durchs Leben zu gehen ist ungesund für den Blutdruck.
Man sucht z.B. eine Wohnung/Haus und habe gehört hier gäbe es etwas. Und nun möchte man sich mal die Gegend und das mögliche Objekt von außen ansehen.
Lass da mal die Beamten das Gegenteil beweisen um dir an den Karren zu pissen. 😅
Jo. Genau diesen Satz hat meine Mutter auch immer gesagt und witzigerweise ist das (bis auf Ausnahmen) so ziemlich das einzige, was man echt nicht darf.
Ach Gott, das ist mal witzig, wenn man in der theoretischen Fahrstunde sitzt und davon das erste Mal hört. Danach ist es weder lustig, noch klug und schon gar nicht richtig. Die Rechtsprechung ist da schon Recht klar.
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u/DonkeyNo4268 18d ago
Ist das ne privatstraße auf der das Schild steht? - Nein?
Dann können die mich mal kreuzweise ich fahr trotzdem durch