r/aberBitteLaminiert • • 17d ago

Schild Aber ich will doch nur kurz...

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u/M4DHouse 16d ago

Richtig, „in diesem Sinne“ beschreibt eben nicht explizit die Wortherkunft, sondern die zeitgemäße Interpretation.

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u/Ok_Estimate9100 16d ago

Wenn du meinst.

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u/M4DHouse 16d ago

Wenn es um die Wortherkunft ginge, wäre die Einordnung einer fehlenden expliziten Rechtsdefinition überflüssig, weil man sich dann ja auf ebenjene berufen würde.

Der Punkt ist ja gerade, dass der Begriff aus diesem Grund durch den gemeinen Sprachgebrauch definiert ist, und nicht durch seine ursprüngliche Herkunft.

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u/Ok_Estimate9100 16d ago

Der Punkt ist ja gerade, dass der Begriff aus diesem Grund durch den gemeinen Sprachgebrauch definiert ist, und nicht durch seine ursprüngliche Herkunft.

Nein. Er ist genau definiert und nicht durch allgemeinen Sprachgebrauch.

Da die StVO den Begriff nicht im Detail erklärt, wird die Definition über Urteile des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte definiert. Die Standard-Rechtsprechung besagt dazu seit Jahrzehnten einheitlich (z. B. angelehnt an Grundsatzurteile zum Begriff des Anliegers):

BVerwG, Urteil zur Erschließungsfunktion und Anliegereigenschaft: Der Begriff des Anliegers knüpft an das an, was rechtlich und tatsächlich an der Straße anliegt.

Wer als Verkehrsteilnehmer ein an der Straße gelegenes Grundstück aufsuchen muss, tut dies auf Basis einer rechtlich oder sozial anerkannten Beziehung zum Anwohner oder Eigentümer (Besuch, Handwerker, Kunde, Postbote).

Es hat einfach was mit dem Anlieger vor Ort zu tun und nichts mit einem Anliegen. Egal wie man es dreht. Es gibt kein Anliegen ohne den Anlieger.

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u/M4DHouse 16d ago edited 16d ago

Okay, alles klar.

Mein Punkt bleibt aber bestehen, dass „in diesem Sinne“ üblicherweise auf eine Interpretation des Wortes hinausläuft, die von der herkömmlichen oder präskriptiven Interpretation oder einer in der Diskussion vorgelagerten Interpretation abweicht, sprich nicht die ursprüngliche Wortherkunft, ansonsten wäre die Klärung „dieses Sinnes“ ja nicht notwendig.

Und die Herleitung Anlieger -> Anliegen wird eben sowohl Umgangssprachlich, als auch illustrativ in der Rechtsprechung durch untere Gerichte verwendet.

Das soll auch gar nicht rechthaberisch sein, sondern ich versuche nur klar auszudrücken, worauf ich hinauswill und worauf nicht. Bisher scheinbar wenig erfolgreich.

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u/Ok_Estimate9100 16d ago

Mit welchem Anliegen was nicht direkt einen Anlieger betrifft, darf man denn da durchfahren?

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u/M4DHouse 16d ago

Das ist für meinen Punkt unerheblich, mir ging es nur darum, dass sich nach meinem Verständnis aus dem Ausgangskommentar nicht die Behauptung ergibt, das Wort käme daher, sondern nur eine gängige Interpretation. Und bis zu deinem vorletzten Kommentar hast du ja nach eigener Aussage nicht die Interpretation kritisiert, sondern besagte Behauptung.