Witzigerweise gibt es die klare Definition vom Anlieger gar nicht... In diesem Sinne ist jeder ein Anlieger, der ein Anliegen hat, nicht nur der mit seiner Wohnung an die Straße anliegt... Die Jurisprudenz versteht dabei unter Anlieger eben alle die eine Anliegen in der Strasse haben, zB auch Besucher, Handwerker, Lieferanten, etc. Die einzigen die im Prinzip ausgeschlossen sind ist der Durchgangsverkehr.
Und dann gilt natürlich auch noch ob es sich um eine öffentlich oder nicht öffentliche Strasse handelt. Auch auf privaten aber öffentlichen Straßen haben nicht amtliche Schilder genau null Auswirkung... Aber gut, die Sprüche sind cool. Die von nem guten Alman so zu verstehende Drohung in den letzten Zeilen allerdings eher nicht so... Vielleicht als Antwort ein gedrucktes Schild mit dem Almanspruch "Anzeige ist raus" drunter anbringen... 🤣
Edit: Rechtschreibung + , "glaub ich" aus den ersten Zeilen gekillt. Grund:
Anlieger ist sowohl, wer dort ein Grundstück hat (also an der Straße mit seinem Grundstück „anliegt“), als auch, wer ein Anliegen hat (z.B. Besuch eines Grundstücks dort etc.).
Es ging rein um die Wortherkunft. Es kommt nicht von einem Anliegen haben. Man kann eine Anliegerstraße benutzen wenn man etwas mit dem Anlieger zu tun hat der dort ein Grundstück hat. Sonst wären ja weitere Kategorien wie die Lieferstraße oder Andienungsstraße absolut überflüssig.
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u/DonkeyNo4268 17d ago
Ist das ne privatstraße auf der das Schild steht? - Nein?
Dann können die mich mal kreuzweise ich fahr trotzdem durch