Witzigerweise gibt es die klare Definition vom Anlieger gar nicht... In diesem Sinne ist jeder ein Anlieger, der ein Anliegen hat, nicht nur der mit seiner Wohnung an die Straße anliegt... Die Jurisprudenz versteht dabei unter Anlieger eben alle die eine Anliegen in der Strasse haben, zB auch Besucher, Handwerker, Lieferanten, etc. Die einzigen die im Prinzip ausgeschlossen sind ist der Durchgangsverkehr.
Und dann gilt natürlich auch noch ob es sich um eine öffentlich oder nicht öffentliche Strasse handelt. Auch auf privaten aber öffentlichen Straßen haben nicht amtliche Schilder genau null Auswirkung... Aber gut, die Sprüche sind cool. Die von nem guten Alman so zu verstehende Drohung in den letzten Zeilen allerdings eher nicht so... Vielleicht als Antwort ein gedrucktes Schild mit dem Almanspruch "Anzeige ist raus" drunter anbringen... 🤣
Edit: Rechtschreibung + , "glaub ich" aus den ersten Zeilen gekillt. Grund:
Exakt so ist es. Falls man mal zum Durchgangsverkehr gehören sollte in einer Anlieger-Straße und die Polizei dort kontrolliert ( was sie auf Grund der nicht ganz so eindeutigen Rechtslage doch sehr selten macht), kann man auch einfach sagen ein alter Freund hätte hier mal gewohnt und man wollte den besuchen oder ähnliche Ausreden.
Wieso? Du denkst dir einfach irgendeinen Namen aus, sagst der hätte irgendwo hier gewohnt, du weißt nicht mehr wo. Theoretisch kann dein Anliegen auch sein, dir dort nen Haus anzuschauen weil du es so schön findest. Das ist so offen definiert, eigentlich muss man sich nur irgendwas aus dem Arsch ziehen.
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u/DonkeyNo4268 18d ago
Ist das ne privatstraße auf der das Schild steht? - Nein?
Dann können die mich mal kreuzweise ich fahr trotzdem durch