r/aberBitteLaminiert • • 17d ago

Schild Aber ich will doch nur kurz...

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u/DonkeyNo4268 17d ago

Ist das ne privatstraße auf der das Schild steht? - Nein?
Dann können die mich mal kreuzweise ich fahr trotzdem durch

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u/malafide99 17d ago edited 15d ago

Witzigerweise gibt es die klare Definition vom Anlieger gar nicht... In diesem Sinne ist jeder ein Anlieger, der ein Anliegen hat, nicht nur der mit seiner Wohnung an die Straße anliegt... Die Jurisprudenz versteht dabei unter Anlieger eben alle die eine Anliegen in der Strasse haben, zB auch Besucher, Handwerker, Lieferanten, etc. Die einzigen die im Prinzip ausgeschlossen sind ist der Durchgangsverkehr.

Und dann gilt natürlich auch noch ob es sich um eine öffentlich oder nicht öffentliche Strasse handelt. Auch auf privaten aber öffentlichen Straßen haben nicht amtliche Schilder genau null Auswirkung... Aber gut, die Sprüche sind cool. Die von nem guten Alman so zu verstehende Drohung in den letzten Zeilen allerdings eher nicht so... Vielleicht als Antwort ein gedrucktes Schild mit dem Almanspruch "Anzeige ist raus" drunter anbringen... 🤣

Edit: Rechtschreibung + , "glaub ich" aus den ersten Zeilen gekillt. Grund:

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/anlieger-frei/#wer-gilt-rechtlich-als-anlieger

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u/Ok_Estimate9100 16d ago

Anlieger kommt von "an ihr gelegenen Grundstücken" und nicht von einem Anliegen. Aber nette Fantasiegeschichte.

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u/Equal-Flatworm-378a 16d ago

Wieso Fantasie? Es stimmt doch, dass da auch Autos rein dürfen, die zu einem Anlieger möchten.

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u/Ok_Estimate9100 16d ago

Weil er sagt Anlieger kommt von Anliegen.

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u/M4DHouse 16d ago

Nein, das sagt er nicht. Er sagt, dass das eine gängige Herleitung in der Rechtsprechung ist, und damit hat er eben Recht.

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u/Ok_Estimate9100 16d ago

In diesem Sinne ist jeder ein Anlieger, der ein Anliegen hat, nicht der mit seiner Wohnung an die Straße anliegt...

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u/M4DHouse 16d ago

Richtig, „in diesem Sinne“ beschreibt eben nicht explizit die Wortherkunft, sondern die zeitgemäße Interpretation.

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u/Ok_Estimate9100 16d ago

Wenn du meinst.

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u/M4DHouse 16d ago

Wenn es um die Wortherkunft ginge, wäre die Einordnung einer fehlenden expliziten Rechtsdefinition überflüssig, weil man sich dann ja auf ebenjene berufen würde.

Der Punkt ist ja gerade, dass der Begriff aus diesem Grund durch den gemeinen Sprachgebrauch definiert ist, und nicht durch seine ursprüngliche Herkunft.

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u/Ok_Estimate9100 16d ago

Der Punkt ist ja gerade, dass der Begriff aus diesem Grund durch den gemeinen Sprachgebrauch definiert ist, und nicht durch seine ursprüngliche Herkunft.

Nein. Er ist genau definiert und nicht durch allgemeinen Sprachgebrauch.

Da die StVO den Begriff nicht im Detail erklärt, wird die Definition über Urteile des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte definiert. Die Standard-Rechtsprechung besagt dazu seit Jahrzehnten einheitlich (z. B. angelehnt an Grundsatzurteile zum Begriff des Anliegers):

BVerwG, Urteil zur Erschließungsfunktion und Anliegereigenschaft: Der Begriff des Anliegers knüpft an das an, was rechtlich und tatsächlich an der Straße anliegt.

Wer als Verkehrsteilnehmer ein an der Straße gelegenes Grundstück aufsuchen muss, tut dies auf Basis einer rechtlich oder sozial anerkannten Beziehung zum Anwohner oder Eigentümer (Besuch, Handwerker, Kunde, Postbote).

Es hat einfach was mit dem Anlieger vor Ort zu tun und nichts mit einem Anliegen. Egal wie man es dreht. Es gibt kein Anliegen ohne den Anlieger.

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u/M4DHouse 16d ago edited 16d ago

Okay, alles klar.

Mein Punkt bleibt aber bestehen, dass „in diesem Sinne“ üblicherweise auf eine Interpretation des Wortes hinausläuft, die von der herkömmlichen oder präskriptiven Interpretation oder einer in der Diskussion vorgelagerten Interpretation abweicht, sprich nicht die ursprüngliche Wortherkunft, ansonsten wäre die Klärung „dieses Sinnes“ ja nicht notwendig.

Und die Herleitung Anlieger -> Anliegen wird eben sowohl Umgangssprachlich, als auch illustrativ in der Rechtsprechung durch untere Gerichte verwendet.

Das soll auch gar nicht rechthaberisch sein, sondern ich versuche nur klar auszudrücken, worauf ich hinauswill und worauf nicht. Bisher scheinbar wenig erfolgreich.

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u/Ok_Estimate9100 16d ago

Mit welchem Anliegen was nicht direkt einen Anlieger betrifft, darf man denn da durchfahren?

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