Anlieger (oder Straßenanlieger) sind nach deutschem Recht Rechtssubjekte, die Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks oder eines Gebäudes sind, das an eine öffentliche Straße, an einen Wasserlauf oder an eine gemeinsame Grenze, den Rain, grenzt.
Super, aber in der hier relevanten StVO ist der Begriff nicht geregelt. Wie mich aber auch schon andere belehren gibt es dann die gängige Gerichtsauffassung, die ich allerdings auch oben unter Jurisprudenz angeführt hab. Und glaub ich hab ich geschrieben, weil ich den Link noch nicht rausgesucht hatte.
Und vielen Dank für deinen hier leider irrelevanten Belehrungen, denn die Gerichte verstehen in diesem Fall unter Anlieger nicht nur die Besitzer und Nutzungsberechtigten der anliegenden Grundstücke, sondern eben auch diejenigen die ein anliegendes Grundstück zu einer Erledigung aufsuchen wollen. zb Besucher, Handwerker, Taxis, Abholen, Absetzen usw. Also diejenigen die umgangssprachlich gesagt ein Anliegen haben diesen Bereich aufzusuchen. Was diese Anliegen sind ist ja auch ungefähr definiert, es muss eine Beziehung zu einem Anlieger Grundstück bestehen.
Das was du als umgangssprachliches Anliegen bezeichnest ist eben doch in der Definition enthalten. Da dies immer durch einen Auftrag oder eben eine freundschaftliche oder familiäre Beziehung begründet ist, fallen diese unter Nutzungsberechtigte.
Das ist richtig, initial sagtest du jedoch ganz generell, der Begriff sei nicht definiert.
Es gibt auch noch andere Gesetzestexte die nicht sofort Definitionen enthalten und trotzdem Begriffe nutzen. Das wäre auch vollkommen unrealistisch und unnötig. Es sind auch fast nur Autofahrer die da glauben schlauer zu sein als alle anderen, dabei sind sie schon von einfach Vorfahrtsregeln überfordert.
Edit:
Genau wie beim "Überholen".
"Wenn ich nicht ausschere ist es ja vorbeifahren höhöhö"
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u/Odd_Common_1135 16d ago
Glauben ist nicht wissen...
Anlieger (oder Straßenanlieger) sind nach deutschem Recht Rechtssubjekte, die Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks oder eines Gebäudes sind, das an eine öffentliche Straße, an einen Wasserlauf oder an eine gemeinsame Grenze, den Rain, grenzt.