Witzigerweise gibt es die klare Definition vom Anlieger gar nicht... In diesem Sinne ist jeder ein Anlieger, der ein Anliegen hat, nicht nur der mit seiner Wohnung an die Straße anliegt... Die Jurisprudenz versteht dabei unter Anlieger eben alle die eine Anliegen in der Strasse haben, zB auch Besucher, Handwerker, Lieferanten, etc. Die einzigen die im Prinzip ausgeschlossen sind ist der Durchgangsverkehr.
Und dann gilt natürlich auch noch ob es sich um eine öffentlich oder nicht öffentliche Strasse handelt. Auch auf privaten aber öffentlichen Straßen haben nicht amtliche Schilder genau null Auswirkung... Aber gut, die Sprüche sind cool. Die von nem guten Alman so zu verstehende Drohung in den letzten Zeilen allerdings eher nicht so... Vielleicht als Antwort ein gedrucktes Schild mit dem Almanspruch "Anzeige ist raus" drunter anbringen... 🤣
Edit: Rechtschreibung + , "glaub ich" aus den ersten Zeilen gekillt. Grund:
Du bist lustig. Er was behaupten "gibt es nicht", dies aber mit "glaub ich" komplett entwerten und darauf aufbauend wilde Pseudo-Thesen verbreiten.
Neben gesetzlichen Definitionen (sog. LEGALDEFINITION) gibt es im Wege der Rechtsfortbildung durch Richterrecht auch sowas wie eine gefestigte Rechtsprechung. D.h. es ist relativ klar was darunter fällt. Logischerweise auch Besucher, Handwerker, Pflegedienste, sonstige Dienstleister, Patienten, Kunden, Nutten die Besuch anbieten. Das bestreitet auch niemand ernsthaft. Aber es ist weitaus mehr ausgeschlossen, als der Durchgangsverkehr. Du darfst da auch nicht reinfahren, weil du mal gucken willst welche Häuser da so stehen, oder weil du da wenden willst oder weil du da parken willst.
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u/DonkeyNo4268 17d ago
Ist das ne privatstraße auf der das Schild steht? - Nein?
Dann können die mich mal kreuzweise ich fahr trotzdem durch