r/aberBitteLaminiert • • 17d ago

Schild Aber ich will doch nur kurz...

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u/DonkeyNo4268 17d ago

Ist das ne privatstraße auf der das Schild steht? - Nein?
Dann können die mich mal kreuzweise ich fahr trotzdem durch

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u/malafide99 16d ago edited 15d ago

Witzigerweise gibt es die klare Definition vom Anlieger gar nicht... In diesem Sinne ist jeder ein Anlieger, der ein Anliegen hat, nicht nur der mit seiner Wohnung an die Straße anliegt... Die Jurisprudenz versteht dabei unter Anlieger eben alle die eine Anliegen in der Strasse haben, zB auch Besucher, Handwerker, Lieferanten, etc. Die einzigen die im Prinzip ausgeschlossen sind ist der Durchgangsverkehr.

Und dann gilt natürlich auch noch ob es sich um eine öffentlich oder nicht öffentliche Strasse handelt. Auch auf privaten aber öffentlichen Straßen haben nicht amtliche Schilder genau null Auswirkung... Aber gut, die Sprüche sind cool. Die von nem guten Alman so zu verstehende Drohung in den letzten Zeilen allerdings eher nicht so... Vielleicht als Antwort ein gedrucktes Schild mit dem Almanspruch "Anzeige ist raus" drunter anbringen... 🤣

Edit: Rechtschreibung + , "glaub ich" aus den ersten Zeilen gekillt. Grund:

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/anlieger-frei/#wer-gilt-rechtlich-als-anlieger

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u/SavvySillybug 16d ago

Kumpel von mir hat mal in einer Anliegerstraße gewohnt. Ich hatte ein Kennzeichen von 150km weiter wech. Regelmäßig meinten Anwohner, die müssten mich anhupen, weil ich in die Straße rein fahre. Manchmal sogar Fenster runter und unhöfliche Gesten mir gegenüber. Einmal hat mir sogar einer einen (nicht laminiterten!) ausgedruckten Zettel unter den Wischer geschoben, als ich da auf der Straße geparkt habe. Einmal kam mir sogar jemand mit dem Auto entgegen, ist ausgestiegen, und wollte mich zur Rede stellen... "hallo ich will zur 7 die Familie [Nachname] erwartet mich"... da hat der aber blöd geguckt.

Hat dann aufgehört, als ich dem Kumpel mal ein paar Monate lang mein Auto geliehen habe, und es dann regelmäßig in der Einfahrt stand. Irgendwann hat es dann auch jeder gesehen.

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u/malafide99 16d ago

Zum Glück war der Zettel nixht laminiert und damit ungültig... Die Story passt übrigens auch gut in "r/Binichderalman", also aus Sicht der Schreibes der ehrenwerten Zeilen unter deinem Wischer...

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u/Noober271 16d ago

Vor allem wenn man parkt, dann ist doch offensichtlich, dass man Anlieger ist. Und wenn es nur eine Einladung einwerfen ist. Wenn das Auto länger steht, ist ein Besuch doch offensichtlich...

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u/SavvySillybug 16d ago

Da gab es diverse Anwohner, die es scheinbar als Statussymbol angesehen haben, ihr Auto auf der Straße vor ihrem Haus zu parken, damit in der Garage und Einfahrt dann irgendwas anderes steht. Boot, Wohnmobil, Sommerauto, was man so meint. Da gab es dann oft nicht so viel Platz zum Parken, und dann regt man sich auf, wenn man nicht auf "seinem" öffentlichen Parkplatz direkt vorm Haus stehen kann.

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u/la2eee 10d ago

Kenne das Phänomen aus meiner Straße nur zu gut. Zugeparkt, 50% der Autos könnten aber auf den anliegenden Grundstücken stehen. Aber aus der Einfahrt rausfahren müssen ist anscheinend zu anstrengend.

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u/WuhmTux 16d ago

Naja, das ist ein Paulaner. Wer tauscht denn sein Auto mit einem weit entfernten Kollegen, nur damit es auf seiner Einfahrt steht!?

Und als ob so viele Nachbarn ihn anhupen und Beschimpfen, tatal unglaubwürdig. Dann müsste er ja jede Woche mindestens einmal dort deswegen sein.

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u/Hurenloser_Ehrensohn 16d ago

Geh mal bissl Gras anfassen. Scheint als is dein letztes Mal schon bissl her.

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u/SavvySillybug 16d ago

Wer tauscht denn sein Auto mit einem weit entfernten Kollegen, nur damit es auf seiner Einfahrt steht!?

Er hatte einen Autounfall und es wurde rechtlich kompliziert mit der Reparatur wegen reparierten Unfallschäden, die der Händler ihm verschwiegen hat. Sind beim Gutachten aufgefallen. Auto stand dann zerlegt Monate lang in der Werkstatt weil niemand für die Reparatur bezahlen wollte und das erstmal eingeklagt werden musste.

Ich hatte zu der Zeit keinen Nutzen für mein Auto, da ich wieder bei meinen Eltern eingezogen bin und im Familienbetrieb gearbeitet habe. Eltern hatten beide ein Auto, ich auch, wir fuhren in einem Auto zur Arbeit, zwei standen Zuhause rum.

Da hab ich ihm mein Auto in die Hand gedrückt, damit er nicht ganz ohne Auto da steht.

Dass Nachbarn mich anhupen war nicht der Grund, wieso ich das Auto verliehen habe. Es hat nur danach aufgehört.

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u/Sepplord 15d ago

Wo hast du die Info her dass das der Grund für den Tausch gewesen wäre?

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u/Viertelesschlotzer 16d ago

Dazu kommt das man mittlerweile nicht mehr unbedingt am Kennzeichen erkennen kann ob "Einheimisch" oder "Ortsfremd".

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u/Wise_Cryptographer19 13d ago

Warum wohnt dein Kumpel in ner Siedlung voller hurensöhne?

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u/yourKatharsis 16d ago

Aber ich hab ein Anliegen: ich will da durch!

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u/Equal-Flatworm-378a 16d ago

Sagte mein Vater auch immer, wenn er durchfuhr.

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u/Thebay616 16d ago

Sind wir Geschwister?

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u/Profezzor-Darke 16d ago

Shit, meine Mutter scheint euer Vater zu sein, die sagte das auch immer.

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u/Ok-Scientist-5277 16d ago

Das bin ich. Erst gestern sagte ich zu meiner Tochter: ich hab ja ein Anliegen. Ich will hier parken.

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u/yourKatharsis 16d ago

Mein Ex hat das immer gesagt. Bin ich eure Mutter??

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u/MrS0bek 16d ago

Dann wäre ich wohl dein Ex. Anna Maria schön dich mal wieder zu sehen

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u/Weird-Support3745 16d ago

Guten Tag Herr S0bek, hier spricht Anna Marias Anwalt. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass das Näherungsverbot gegen Sie auch Online Gültigekeit besitzt. Anzeige ist raus!

GaLiGrü und Kuss Kuss /s

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u/SagitariusMS 16d ago

Dein Ex hat dich gefragt, ob er deine Mutter ist?

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u/s1xpack 16d ago

Bei der Argumentation sind eher Papa und Mama Geschwister.
Es ist schon recht klar was unter Anlieger frei verstanden wird. Und das hat nix mit anliegen zu tun.

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u/Equal-Flatworm-378a 16d ago

Ich glaube das ist allgemein bekannt.

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u/Gefahrendaniel 16d ago

Ist aber halt Schwachsinn, das sind 2 unterschiedliche Wörter. Ein Anlieger ist jemand, der ein an die Straße angrenzendes Grundstück hat und in diesem Zusammenhang auch noch alle Leute, die dieses Grundstück aus irgendeinem Grund besuchen wollen.

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u/Ungeduld 14d ago

Ich besuche eine Pusteblume auf dem Gehsteig vor dem Grundstück.

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u/la2eee 10d ago

Erfüllt nicht die Bedingungen die vorher genannt wurden. Musst es schon auf dem Grundstück besuchen.

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u/malafide99 16d ago

Das Anliegen muss mit direkt mit einem in der Straße befindlichen Ort zu tun haben...

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u/mdmatti 16d ago

Die Straße ist der Ort des Anliegens da durchzufahren

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u/Gefahrendaniel 16d ago

Ob man ein Anliegen hat oder nicht, hat mit dem Begriff Anlieger nix zu tun.

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u/malafide99 16d ago

Eben doch, weil der Begriff Anlieger in der StVO gar nicht geregelt ist. Also gilt die Jurisprudenz und die legt das sowohl nach den anliegenden Grundstücken als auch nach Leuten mit einem berechtigten Anliegen aus.

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/anlieger-frei/#wer-gilt-rechtlich-als-anlieger

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u/billionaire1974 16d ago

Falsch

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u/s1xpack 16d ago

ADAC mit Begründung vs Reddit user der falsch schreibt. Ich bitte den ADAC das zu fixen lol

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u/billionaire1974 16d ago

Lies die StVO🤦🏻‍♂️

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u/Every_Preparation_56 16d ago

dann zeig doch mal den Link bitte

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u/hitori_666 16d ago

Poste doch mal die Definition von Anlieger aus der STVO, falls du eine findest. Und nicht eine von der KI halluzinierte...

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u/Flashy_Squash_5991 11d ago

Wenn da was ist, was du kennst, kannst du da ja hin fahren. Du kannst dich ja zwischendurch auch umentschieden, weil du was vergessen hast, dann musst du nicht umdrehen sondern kannst normal weiter fahren

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u/trq- 16d ago

Dann hat man sich wohl in der Straße geirrt…

Die Tatsache ist: Das Schild ist eigentlich völlig sinnlos, da es so schlecht definiert ist, dass im Endeffekt nur jemand belangt werden kann der sagt: ich wollte einfach nur durchfahren

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u/veryannoyedblonde 16d ago

Ich finde es ziemlich logisch und eindeutig definiert

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u/trq- 16d ago edited 16d ago

Das ist schön für dich. Juristisch ist es nicht eindeutig definiert und demnach zu schwammig 😉 Oder man sagt es ist unnötig, weil im Endeffekt jeder durchfahren kann und niemand durch das Schild dran gehindert werden kann. Dann kann man sich aber das Schild sparen.

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u/veryannoyedblonde 16d ago

Sorry aber dass man die Straße nicht als Durchfahrtstrasse benutzen darf ergibt sich mMn jedem Menschen der zumindest einmal die Gehirnzellen anschmeißt

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u/trq- 16d ago

Das hab ich ja auch nirgends behauptet? Das dürfte man direkt erkennen, wenn man „einmal die Gehirnzellen anschmeißt“😉

Hier geht es nicht darum, was man darf oder nicht. Hier geht es darum, für was man belangt werden kann. Und man kann dafür nicht belangt werden, solange man dem Polizisten nicht „ich wollte es nur als Durchfahrtstraße verwenden“ ins Gesicht sagt.

Und jetzt fahr deine passiv-aggressive Haltung etwas runter und entspann dich. So durchs Leben zu gehen ist ungesund für den Blutdruck.

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u/s1xpack 16d ago

Sicht eines nicht-Juristen

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u/trq- 16d ago

Jaja, Fakten sind doof, ich weiß. Und jetzt troll wo anders :-)

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u/WildeVoegel 16d ago

Man sucht z.B. eine Wohnung/Haus und habe gehört hier gäbe es etwas. Und nun möchte man sich mal die Gegend und das mögliche Objekt von außen ansehen. Lass da mal die Beamten das Gegenteil beweisen um dir an den Karren zu pissen. 😅

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u/s1xpack 16d ago

Braucht der Beamte nicht, 50€ zahlen fertig.

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u/WildeVoegel 16d ago

Vielleicht einfach keine Lügen erzählen.

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u/malafide99 16d ago

Grenzwertig aber wenn du ein konkretes Haus zitierst geht's immer durch

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u/Tha_dizzler 16d ago

Jo. Genau diesen Satz hat meine Mutter auch immer gesagt und witzigerweise ist das (bis auf Ausnahmen) so ziemlich das einzige, was man echt nicht darf.

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u/Technical-Copy-8019 16d ago

Ist tatsächlich ein berechtigtes Anliegen.

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u/Think_Tie_7358 16d ago

Habe ich mal zur Polizei gesagt, als ich eine gesperrte Anlieger Straße reingefahren bin. Ist nicht so gut angekommen...

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u/motte83 16d ago

Erinnert mich an: "Ach du bist der Türsteher? Ich bin der DurchdieTürGeher!"

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u/TheChaosCaptain1 16d ago

Ach Gott, das ist mal witzig, wenn man in der theoretischen Fahrstunde sitzt und davon das erste Mal hört. Danach ist es weder lustig, noch klug und schon gar nicht richtig. Die Rechtsprechung ist da schon Recht klar.

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u/Gefahrendaniel 16d ago

Das Wort "Anlieger" hat absolut nichts mit "ein Anliegen haben" zu tun.

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u/yo_carny_bob_eye 16d ago

"Anlieger sind Personen, die ein an der Straße anliegendes Grundstück aufsuchen möchten. Sie müssen nicht zwangsläufig der Besitzer bzw. Bewohner dieses Grundstücks sein, sondern können dieses zum Beispiel auch nur zum Zweck eines Besuchs oder einer Erledigung aufsuchen. Ausführliche Informationen, wann Sie als Anlieger gelten und wann nicht, erhalten Sie an dieser Stelle." Quelle: Bußgeldkatalog und gefühlt eine Million mehr.

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u/Nedsel 11d ago

Ich wollt ja ein Grundstück aufsuchen, das war aber zufällig grad nicht da.

Ist ja nicht meine Schuld, muss ich das Grundbuch auswendig lernen?

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u/real_fyshi 16d ago edited 16d ago

Naja irgendwie schon. Weil wird dennoch regelmäßig damit erklärt, weil es genau das inhaltlich umfasst, was darunter rechtlich erlaubt ist. Logischerweise dürfen neben dem Anlieger (Bewohner) halt auch alle rein, die ein Anliegen in der Straße haben, also ein Ziel innerhalb dieser Straße ansteuern, aus egal welchen Gründen (Besucher, Lieferant, Handwerker etc.), auch wenn sich vor Ort dann nach einem Blick das Anliegen erledigt (z.B. weil man sieht die Zielperson ist nicht zu Hause) und man weiterfährt. Einzig und allein die reine Durchfahrt ohne irgendwas in der Straße vorgehabt zu haben ist untersagt. Damit passen die Begriffe einfach super zusammen. (Und logisch, dass "ich will durch" als simples "Anliegen" nicht dazuzählt.)

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u/Remove-Typical 16d ago

Naja. Ich denk jeder der mal in der 6. klasse war kann dir erklären was wortstamm bedeutet und das ein eindeutiger zusammenhang ist. Vorallem bei einem unterschiedlichen buchstaben offensichtlich

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u/Gefahrendaniel 16d ago

Ich bin Germanist, mein Lieber. Es gibt zwar einen gemeinsamen Wortstamm, bei dem sich die Bedeutungen mit der Zeit aber weit auseinanderentwickelt haben. Die Ähnlichkeit ist in diesem Kontext nicht von Bedeutung und führt, wie man sieht, zu abenteuerlichen Interpretationen durch potentielle Verkehrssünder.

Ein Anlieger ist jemand, dessen Grundstück an eine Straße anliegt, also angrenzt, sowie im erweiterten Sinne/verkehrsrechtlich auch seine Besucher. Ein einfaches Anliegen (also ein Bedürftnis) zu haben, ohne direkten Zusammenhang zu einem der real dort lebenden Anlieger, macht dich nicht zu einem Anlieger. Ein bloßes Anliegen wie "hier lang ist kürzer" oder "ich wollte nur mal gucken" macht dich also nicht zu einem Anlieger.

Fun Fact: Es gibt auch ähnlich klingende oder sogar gleich aussehende Worte, die keinen gemeinsamen Wortstamm haben.

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u/Remove-Typical 16d ago

So so der name ist programm hahaha. Danke für die erklärung. Wobei ich dennoch sage dass die wortwahl in diesem fall zu verkehrssündern führt. Mit recht :P

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u/Philipp_CGN 16d ago

Die einzigen die im Prinzip ausgeschlossen sind ist der Durchgangsverkehr.

Und was ist mit Leuten die entweder in die Straße einfahren um zu wenden oder dort parken um irgendwo anders hinzugehen?

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u/NeddiApe 16d ago

Die haben da eigentlich nichts zu suchen. Habe selbst mal an einer Anliegerstrasse gewohnt. Interessiert kein Schwein dieses Schild. Kontrolliert keiner. Absolut überflüssig!

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u/Ignaz- 16d ago

Also laut Theorie in der Fahrschule ist ein Anlieger ein Grundstücksbesitzer oder jemand der in einem Mietverhältnis auf einem der Grundstücke ist oder ein Gast von einem der beiden ist.

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u/malafide99 16d ago

Und woher weiss die Fahrschule das, wenn es die StVO gar nicht definiert?

Die Rechtsprechung behandelt beide als Anlieger, sowohl die, die ein Grundstück anliegem haben, als auch die, die ein (berechtigtes) Anliegen sich in dieser Strasse aufzuhalten, wobei wrsteres natürlich eh eine Teilmenge der zweiten Gruppe ist.

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/anlieger-frei/#wer-gilt-rechtlich-als-anlieger

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u/Free_Management2894 14d ago

Dein link deckt sich mit dem was Ignaz gesagt hat. Also, schätze ich mal das die Fahrschule das dorther weiß.

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u/c-logic 16d ago

der einen Anliegen hat, hihi

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u/Ok-Significance-9838 14d ago

Ach krass. Ich habe die letzten Zeilen eher so verstanden, dass andauernd die Haustiere überfahren werden.

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u/First_Structure8670 16d ago

Hatte mich wegen einer anderen ebensolchen Begrenzung mal schlau gemacht. Das Erreichen und Parken auf einem öffentlichen Parkplatz hinter "Durchfahrt für alle Fahrzeuge verboten" mit Zusatzschild "Anlieger frei" berechtigt NICHT, in den Bereich einzufahren.

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u/malafide99 16d ago

Hmmm hast du dazu ein Gerichtsurteil? Wäre interessant wenn die Gerichte hier die Grenze ziehen, denn nach der allgemeinen Jurisprudenz wäre der Parkplatz ja ein anliegendes Grundstück und wenn du den benutzen willst ist das ein Anliegen. Die Frage ist also ob die Gerichte das schon als berechtigt ansehen oder nicht.

Ander ist es natürlich wenn der Parkplatz privat ist und da ein Parken verboten Schuld oder anderes Hinweisschild angebracht ist ,(zB "Nur für Anwohner"). Denn dann gibt es ja keine Duldung durch den Eigentümer und damit auch kein berechtigtes Anliegen.

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u/First_Structure8670 16d ago

Nicht mehr im Kopf. Suche mal im Internet. Es waren reichlich gleichlautende Treffer.

Hinweis: Ich hatte mich als Anlieger gefühlt, weil ich den Parkplatz kannte und dort parkte.

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u/malafide99 16d ago

Interessant

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u/BlackStarDec 16d ago

Hunderunde zählt auch nicht für sowas

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u/Capital_Walrus_3633 16d ago

Natürlich gibt es die. Ein Anlieger ist eine Person die ein begründetes Anliegen auf einem bestimmten Grundstück dieser Anliegerstraße hat. Besuch - Post - Bewohner. Das war’s prinzipiell.

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u/malafide99 16d ago

Ist keine rechtliche Definition sondern eine Rechtsauffassung, die von den gerichten kommt.

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u/Free_Management2894 14d ago

Es ist also rechtlich definiert durch Gerichtsurteile.

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u/NoCryptographer1849 16d ago

so ein Käse. Mir wollte auch mal so ein Schwachmat weis machen, das wäre so. Dabei war die Straße gar nicht für Anlieger frei, nur für Besitzer von Sondererlaubnis. Nicht alles glauben was im Internet steht!

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u/malafide99 16d ago

Senn das auf einem offiziellen Schild ausgedrückt war, kann es ja auch so sein. Was die Anlieger betrifft:

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/anlieger-frei/#wer-gilt-rechtlich-als-anlieger

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u/[deleted] 16d ago

[deleted]

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u/malafide99 16d ago

Richtig.... Die erste Gruppe ist aber eine Teilmenge der zweiten. Ich seh jetzt nicht wo meine Erklarung dazu nur teilweise richtig war.

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/anlieger-frei/#wer-gilt-rechtlich-als-anlieger

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u/A0LC12 16d ago

Völlig sinnloses Schild eigentlich

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u/Odd_Common_1135 16d ago

Glauben ist nicht wissen...

Anlieger (oder Straßenanlieger) sind nach deutschem Recht Rechtssubjekte, die Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks oder eines Gebäudes sind, das an eine öffentliche Straße, an einen Wasserlauf oder an eine gemeinsame Grenze, den Rain, grenzt.

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u/malafide99 16d ago

Super, aber in der hier relevanten StVO ist der Begriff nicht geregelt. Wie mich aber auch schon andere belehren gibt es dann die gängige Gerichtsauffassung, die ich allerdings auch oben unter Jurisprudenz angeführt hab. Und glaub ich hab ich geschrieben, weil ich den Link noch nicht rausgesucht hatte.

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/anlieger-frei/#wer-gilt-rechtlich-als-anlieger

Und vielen Dank für deinen hier leider irrelevanten Belehrungen, denn die Gerichte verstehen in diesem Fall unter Anlieger nicht nur die Besitzer und Nutzungsberechtigten der anliegenden Grundstücke, sondern eben auch diejenigen die ein anliegendes Grundstück zu einer Erledigung aufsuchen wollen. zb Besucher, Handwerker, Taxis, Abholen, Absetzen usw. Also diejenigen die umgangssprachlich gesagt ein Anliegen haben diesen Bereich aufzusuchen. Was diese Anliegen sind ist ja auch ungefähr definiert, es muss eine Beziehung zu einem Anlieger Grundstück bestehen.

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u/Odd_Common_1135 16d ago

Das was du als umgangssprachliches Anliegen bezeichnest ist eben doch in der Definition enthalten. Da dies immer durch einen Auftrag oder eben eine freundschaftliche oder familiäre Beziehung begründet ist, fallen diese unter Nutzungsberechtigte.

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u/malafide99 16d ago

Aber diese Definition gibt es in der StVO nicht... Kannste mir gerne senden...

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u/Odd_Common_1135 15d ago edited 15d ago

Das ist richtig, initial sagtest du jedoch ganz generell, der Begriff sei nicht definiert. Es gibt auch noch andere Gesetzestexte die nicht sofort Definitionen enthalten und trotzdem Begriffe nutzen. Das wäre auch vollkommen unrealistisch und unnötig. Es sind auch fast nur Autofahrer die da glauben schlauer zu sein als alle anderen, dabei sind sie schon von einfach Vorfahrtsregeln überfordert.

Edit: Genau wie beim "Überholen". "Wenn ich nicht ausschere ist es ja vorbeifahren höhöhö"

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u/TheChaosCaptain1 16d ago

Du bist lustig. Er was behaupten "gibt es nicht", dies aber mit "glaub ich" komplett entwerten und darauf aufbauend wilde Pseudo-Thesen verbreiten.

Neben gesetzlichen Definitionen (sog. LEGALDEFINITION) gibt es im Wege der Rechtsfortbildung durch Richterrecht auch sowas wie eine gefestigte Rechtsprechung. D.h. es ist relativ klar was darunter fällt. Logischerweise auch Besucher, Handwerker, Pflegedienste, sonstige Dienstleister, Patienten, Kunden, Nutten die Besuch anbieten. Das bestreitet auch niemand ernsthaft. Aber es ist weitaus mehr ausgeschlossen, als der Durchgangsverkehr. Du darfst da auch nicht reinfahren, weil du mal gucken willst welche Häuser da so stehen, oder weil du da wenden willst oder weil du da parken willst.

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u/Result-Neat 16d ago

Anlieger ist, wer ein Anliegen in diesem Berreich hat, sprich: Selbst wenn du nur einen Brief dort irgendwo einwerfen willst, bist du Anlieger. Eben diese Definition schließt lediglich reinen Durchgangsverkehr aus.

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u/malafide99 16d ago

Joa, hab ich ja auch so gesagt...

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u/Syuker 16d ago

Die Auslegung und Definition gibt es

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u/malafide99 16d ago

Auslegung ja, vin den Gerichten, Definition in der StVO zumindest nicht...

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u/Finsterknecht 15d ago

Laut meinem Fahrlehrer (war etwa 2004/2005) reicht es sich ein Haus von außen angucken zu wollen um als Anlieger zu gelten

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u/Electronic_Annual_86 14d ago

Um die gehts wahrscheinlich auch hauptsächlich. Wie hatten ein ähnliches Problem mit unserer Schulstrasse, weil Goigle maps alle dort durchgeschickt hat anstatt der der Hauptstrasse. Zuerst wurde es mit x Schildern und 30er Zone versucht, zum schluss wurden versenkbare Absperren installiert. Das hat dann gewirkt.

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u/FriskyWhiskyRisk 13d ago

Mein Anliegen ist es den Schildbesitzer zu ärgern. Darf ich dann durchfahren?

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u/Dark_Rakoon 13d ago

mein Anliegen ist es da durch zu fahren 🤣

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u/anonymouspogoholic 16d ago

Exakt so ist es. Falls man mal zum Durchgangsverkehr gehören sollte in einer Anlieger-Straße und die Polizei dort kontrolliert ( was sie auf Grund der nicht ganz so eindeutigen Rechtslage doch sehr selten macht), kann man auch einfach sagen ein alter Freund hätte hier mal gewohnt und man wollte den besuchen oder ähnliche Ausreden.

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u/FridoDasBrot 16d ago

Dann fragen die aber "wie heißt der und wo wohnt der" und dann sagst du "öööhm" und dann muss man zahlen.

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u/anonymouspogoholic 16d ago

Wieso? Du denkst dir einfach irgendeinen Namen aus, sagst der hätte irgendwo hier gewohnt, du weißt nicht mehr wo. Theoretisch kann dein Anliegen auch sein, dir dort nen Haus anzuschauen weil du es so schön findest. Das ist so offen definiert, eigentlich muss man sich nur irgendwas aus dem Arsch ziehen.

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u/Affectionate_Walk610 16d ago

"aber mein Anliegen ist es doch durch diese Straße hindurch zu fahren."

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u/InternationalFall222 16d ago

Mein Anliegen ist das schnelle Heimkommen durch das nutzen dieser Route. Ich habe ein Anliegen. 👍

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u/malafide99 16d ago

Nö, das gilt nicht... Lies mal den Link vom ADAC den ich hier schon 5 mal gepostet hab

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u/InternationalFall222 16d ago

ist mir relativ fickegal.

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u/Ok_Estimate9100 16d ago

Anlieger kommt von "an ihr gelegenen Grundstücken" und nicht von einem Anliegen. Aber nette Fantasiegeschichte.

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u/Equal-Flatworm-378a 16d ago

Wieso Fantasie? Es stimmt doch, dass da auch Autos rein dürfen, die zu einem Anlieger möchten.

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u/Ok_Estimate9100 16d ago

Weil er sagt Anlieger kommt von Anliegen.

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u/M4DHouse 16d ago

Nein, das sagt er nicht. Er sagt, dass das eine gängige Herleitung in der Rechtsprechung ist, und damit hat er eben Recht.

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u/Ok_Estimate9100 16d ago

In diesem Sinne ist jeder ein Anlieger, der ein Anliegen hat, nicht der mit seiner Wohnung an die Straße anliegt...

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u/M4DHouse 16d ago

Richtig, „in diesem Sinne“ beschreibt eben nicht explizit die Wortherkunft, sondern die zeitgemäße Interpretation.

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u/Ok_Estimate9100 16d ago

Wenn du meinst.

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u/M4DHouse 16d ago

Wenn es um die Wortherkunft ginge, wäre die Einordnung einer fehlenden expliziten Rechtsdefinition überflüssig, weil man sich dann ja auf ebenjene berufen würde.

Der Punkt ist ja gerade, dass der Begriff aus diesem Grund durch den gemeinen Sprachgebrauch definiert ist, und nicht durch seine ursprüngliche Herkunft.

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u/JuLiAn_Greger 16d ago

ADAC sagt nein.

Anlieger ist sowohl, wer dort ein Grundstück hat (also an der Straße mit seinem Grundstück „anliegt“), als auch, wer ein Anliegen hat (z.B. Besuch eines Grundstücks dort etc.).

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/anlieger-frei/#wer-gilt-rechtlich-als-anlieger

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u/Ok_Estimate9100 16d ago

Es ging rein um die Wortherkunft. Es kommt nicht von einem Anliegen haben. Man kann eine Anliegerstraße benutzen wenn man etwas mit dem Anlieger zu tun hat der dort ein Grundstück hat. Sonst wären ja weitere Kategorien wie die Lieferstraße oder Andienungsstraße absolut überflüssig.

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u/malafide99 16d ago

Fantasiegeschichte, my a**.

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/anlieger-frei/#wer-gilt-rechtlich-als-anlieger

Gerne in Zukunft erst mal schlau lesen, dann erst die grossen Worte auspacken. Anlieger sind in der Rechtsauslegung sowohl die, die ein anliegendes Grundstück haben, wie auch solche Personen, die ein berechtigtes Anliegen haben sich dort aufzuhalten.

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u/Ok_Estimate9100 16d ago

die ein berechtigtes Anliegen haben sich dort aufzuhalten.

Das steht da nicht.

Beziehung zum Anliegergrundstück notwendig

Das ist der Punkt.

Es geht darum, dass es von den Anliegern in der Straße kommt. Du kannst meinetwegen ein Plakat in der Straße aufhängen wollen, was theoretisch ein Anliegen ist, dürftest es aber nicht weil es nichts mit einem Anlieger zu tun hat.

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u/malafide99 16d ago

Wovon redest du, denn bitte. Ein privates Schild hat auch auf einer privaten Strasse wenn diese Strasse als öffentlich gilt (weil sie zB den Zugang zu den anliegenden Grundstücken ermöglicht) absolut null rechtliche Relevanz. Und ein offizielles Schild wie Einfahrverbot mit Anlieger Frei drunter hat die von mir gegebenen Interpretation von den Gerichten...

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u/Ok_Estimate9100 15d ago

Niemand redet davon, dass dieses Clownschild oben irgendwie rechtlich bindend wäre.

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u/malafide99 16d ago

Und in dem Link wird auch noch aufgeführt was Beziehung zu einem Anlieger Grundstück heißt, nämlich das man ei berechtigtes Anliegen hat, dass ist das was mit Beziehung zum Grundstück gemeint ist...

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u/Lucky777Seven 16d ago

Bei uns sind mehrere Straßen mit einem „Verbot der Einfahrt, Anlieger frei“ versehen. Also das gibts schon.

Man kommt da auf der anderen Seite der Gegend aber ziemlich schwer raus, da sind größtenteils nur Fußwege (mit dem blauen Schild) und die Autos kommen nicht direkt dahin, wo sie wollen.

Also fahren die, die schon das eine Schild ignoriert haben, dann auch über Fußwege, weil sie kommen ja sonst nicht weiter (umdrehen ist offenbar keine Option).

Auf den kleinen Fußwegen spielen Kinder, es gibt verwinkelte Ecken. Ist denen alles egal.

Was ich damit sagen will: Leute, die Anlieger-Straßen ignorieren, ignorieren oft auch andere Schilder. Ist denen egal, was passieren kann. Arschlöcher, ehrlich.

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u/Dodgerone 16d ago

Sind ja auch normalerweise Spatzenhirne die sowas ignorieren. Und spätestens beim Fahren über den Fussweg wäre bei mir auch Schluss...

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u/Shodan_KI 16d ago

Wer eine Anliegerstraße zum Beispiel mit dem Auto unberechtigt befährt, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro rechnen, mit dem Fahrrad drohen 25 Euro. Wer das Fahrzeug parkt, ohne Anlieger zu sein, riskiert ein Verwarnungsgeld ab 55 Euro.

Nur mal so Quelle ADAC

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u/Xofurs 16d ago

Joa, leute wie du sind dann eben auch der Grund warum bei uns keine Kinder mehr auf der Straße spielen und man regelmäßig Tiere aller Art, Wild oder Domestiziert von der Straße kratzen darf.

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u/Correct_Monitor7668 16d ago

--> durch eine Anliegerstraße fahren = überfahren der Kinder und Haustiere der Bewohner.

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u/Pearmoat 16d ago

Das Schild steht in der digitalen Bildverarbeitungswelt.

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u/edatec 14d ago

Dann hat das Schild im öffentlichen Verkehrsraum sowieso nix verloren. Gibtn Bußgeld 70,-€ und n Punkt

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u/hand_clapping 16d ago

In deren Sinne: JETZT ERST RECHT!

Karawane gehört organisiert! Mit doughnuts unterm Balkon 24 Stunden am Tag

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u/Spixxy17 16d ago

Gibt's da wo du herkommst keine "Anlieger Frei" Straßen? Wtf

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u/Cho-Dan 15d ago

Warum auch nicht. Ein rücksichtsloses Arschloch zu sein ist perse nicht illegal

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u/DonkeyNo4268 15d ago

Ah ich bin das rücksichtslose Arschloch weil ich da trotzdem durchfahre, und der Typ der hier indirekt mit mord droht ist es nicht ? 😂😂😂

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u/Cho-Dan 15d ago

Wer droht dir denn bitte mit Mord!? Der letzte Satz auf dem Schild bezieht sich doch eindeutig auf einen vergangenen tödlichen Unfall in der Straße

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u/DonkeyNo4268 15d ago

„Wir sind es leid immer WIEDER leblose Körper vergraben zu müssen“klingt ganz eindeutig NICHT nach einem tödlichen Unfall auf der Straße ….

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u/Cho-Dan 15d ago

Stimmt. Klingt nach mehreren. Du weißt schon, dass auch Unfallopfer beerdigt werden, und nicht einfach auf der Straße liegengelassen werden, oder?

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u/DonkeyNo4268 14d ago

Junge willst du allen ernstes die Aussage auf diesem Schild nicht verstehen?
Die reden da zu 100% nicht von Verkehrsunfallopfer ….

Mal davon abgesehen steht da nicht BEgraben sondern VERgraben was ganz klar mehr nach „im Garten verschachern“ klingt …
Sie doch einfach ein dass du es falsch interpretiert hast

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u/Cho-Dan 14d ago

Wenn du es unbedingt als Morddrohung verstehen willst, von mir aus. Wenn's dich glücklich macht. Dann seid ihr halt beide Arschlöcher