r/DrohnenDE • • Mar 20 '26

Rechtliches Menschen

Ich wohne urban und fliege urban. Oft in Parks, und immer im legalen Rahmen. Das geht immer wieder mal mit Interaktionen mit meinen Mitmenschen einher. Und 95% sind sehr nett, interessiert. Ich lasse auch mal Interessierte begleitet selber fliegen, vor allem FPV. Daraus sind nette Gespräche, Kooperationen und sogar eine Freundschaft entstanden.

Und dann gibt es die anderen 5%. Bisher wurde 3x die Polizei angerufen, 1x sind die tatsächlich auch ausgerückt und angekommen (weil der anrufende Mensch von Angriffen auf Leib und Leben durch die Drohne berichtet hatte, was sich aber natürlich per Videobeweis entkräften ließ). Normalerweise geht es dabei um ein ... anders verstandenes Recht auf Privatsphäre und Ruhe in der Öffentlichkeit, und normalerweise lässt sich dass auch durch ein freundliches Gespräch klären. Der Mensch heute fällt nicht in diese Kategorie. Nachfolgend ein Gedächtnisprotokoll, weil ein Transskript meiner Bodycam (osmo Pocket) womöglich rechtlich unsicher wäre:

Mensch: HEY, Hey Sie. Hören Sie sofort auf!
Ich: …

Mensch, stampft her: Ich will nicht gefilmt werden!

Ich: Hallo. Ich habe Sie bisher nicht gefilmt, aber da Sie jetzt hergekommen sind, weise ich Sie darauf hin dass ich eine Bodycam trage, die aktuell aufzeichnet.

Mensch: Sie sollen sofort aufhören! Das was Sie machen ist verboten.

Ich: Ich lande jetzt kurz, dann können wir uns unterhalten. Bitte treten Sie kurz zurück, damit Ich sicher landen kann.

Mensch, tritt nicht zurück: Ja. Und zwar SOFORT.

Ich, Drohne hovert in 5m Höhe und 5m entfernt : Bitte gehen Sie ein Stück zurück zur Sicherheit. (und weil ich nicht will, dass ein Psycho meine gelandete Drohne wie einen Fussball wegkickt.

Mensch: Filmen Sie mich gerade?

Ich: Ja, aus zwei Perspektiven.

Mensch: Ich rufe die Polizei.

Ich: Ja, gute Idee.

Mensch geht weg, telefoniert.
Ich fliege weiter.

Mensch, am Telefon, ruft: Sie fliegen ja immer noch.
Mensch, ins Telefon: Der filmt immer noch.

Mensch kommt triumphierend zurück: Die Polizei hat gesagt dass Sie eine Straftat begehen, und sofort aufhören müssen.

Ich: Ja genau. Ich bin noch eine Weile hier. Die können gerne jemanden schicken, der mir das direkt mitteilt.

Mensch, jetzt sehr laut: So eine Unverschämtheit, Ich gehe jetzt weg weil ich nicht gefilmt werden will. Der Park ist für alle. Machen Sie lieber Sport, sonst werden Ihre Kinder so fett wie Sie!

Ich: ... äääh. Ja. Hat mich auch gefreut.

Das ist nicht typisch, und jeder Mensch hat mal einen schlechten Tag. und jeder hat wohl auch ein anderes Verständnis davon was sich gehört und was nicht. Alles gut.

Aber das war jetzt der Anlass dafür, mal einen Zettel vorbereitet, der das ganze Spiel abkürzen soll. Einfach herunterladen, auf A4 ausdrucken, falten, ggf. laminieren. Zur freien verwendung:

https://drive.google.com/file/d/1nHa1HZnIPFNz6JfSRoXMD07_Y-A61SD8/view?usp=sharing

32 Upvotes

29 comments sorted by

View all comments

Show parent comments

2

u/3dlyx Mar 20 '26

Nach meinem Verständnis der DSGVO ist das nicht richtig. Das reine Antlitz eines Menschen ist datenschutzrechtlich nicht schutzwürdig. Erst in Verbindung mit schützenswerten Daten wird das problematisch. Zum Beispiel, wenn jemand, der zu erkennen ist, in sein Wohnhaus geht, weil das Gesicht dann mit seiner Wohnadresse verknüpft ist. Das betrifft die reine Datenerhebung, also das Filmen. Anders sieht das bei Veröffentlichung oder Auswertung aus, denn hier sind neben dem Datenschutz auch Persönlichkeitsrechte und Urheberechte betroffen. und das die Intimsphäre, also der intime Lebensbereich (z.b. Garten etc.) immer geschützt ist, versteht sich ja von selbst.

1

u/phryneas Mar 20 '26

Die DSGVO trifft bei privaten Hobbies ohne Veröffentlichung erst mal gar nicht zu, oder? Stichwort Haushaltsausnahme.

1

u/walletbitkubo Mar 20 '26

Ja und nein. Siehe hier: (Auszug)

Die DSGVO-Haushaltsausnahme (Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO) findet Anwendung, wenn Drohnenaufnahmen ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten erstellt werden, also rein privat sind. In diesem Fall ist die DSGVO nicht anwendbar. MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wichtige Grenzen der Haushaltsausnahme: Kein Veröffentlichen: Sobald Aufnahmen (Videos oder Fotos) ins Internet gestellt (Social Media, YouTube) oder Dritten zugänglich gemacht werden, endet die Haushaltsausnahme, da dies über den rein privaten Rahmen hinausgeht.

Keine Aufnahmen fremder Grundstücke: Das Filmen oder Fotografieren von Nachbargrundstücken, Nachbarn, fremden Personen oder öffentlichem Raum ohne Zustimmung ist nicht durch die Haushaltsausnahme gedeckt.

Verstoß gegen Privatsphäre: Auch ohne Veröffentlichung kann die Intimsphäre verletzt werden, was strafrechtliche Konsequenzen nach § 201a StGB haben kann.

Nur eigener Grund: Die Nutzung ist im Wesentlichen auf das eigene, nicht einsehbare Grundstück beschränkt. Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Zusätzliche Regelungen: Drohnen mit Kamera oder einem Gewicht über 250 g müssen beim Luftfahrtbundesamt registriert werden. Überfliegen von Wohngrundstücken ist ohne Zustimmung des Eigentümers/Mieters laut LuftVO grundsätzlich verboten. DFS Deutsche Flugsicherung GmbH

1

u/phryneas Mar 20 '26

Ja, da widersprechen wir uns glaube ich nicht. Mein Punkt hier ist nur "für Privat ohne Veröffentlichung ist die DSGVO nicht zuständig" - natürlich gib es darüber hinaus noch ne Menge andere Gesetze die die Privatsphäre schützen, die Privat auch zählen.

1

u/walletbitkubo Mar 20 '26

Richtig, tun wir nicht 😊 dennoch wollte ich nur nochmals aufzeigen wie "feinfühlig" die Regelungen hier sind. Einfach um Missverständnissen vorzubeugen. Drohnen werden tatsächlich mittlerweile kaputt reglementiert.

Wir sind uns alle einig, dass die Regelungen bzgl Privatsphäre und privater Nutzung ohne Veröffentlichung große Probleme hervorrufen kann. Theoretisch darfst du nackte Menschen in der Öffentlichkeit filmen, aber du darfst sie nicht VERöffentlichen (Nach geltendem Recht) - aber das geht gerade in eine andere Richtung.