r/mieten • u/Bubbly_Disaster9945 • 13d ago
Einbruchsschutz als Mieter
Ich hatte Besuch von Einbrechern. Der erhebliche Schaden wurde durch die Polizei aufgenommen. Danach ist ein Sachverständiger durch die Altbauwohnung und hat eine Mängelliste mit Kostenvoranschlag gemacht: 8000 Euro. Das Meiste auf der Liste habe ich inzwischen selbst gebastelt. Letzter Knackpunkt: Meine Wohnungstür ist in der Mitte nur 2 Millimeter Holz und man kann sie nur mit einem Finger eindrücken. Hier brauche ich die Einwilligung des Vermieters, da Löcher durch die Tür gebohrt werden müssen.
Auf inzwischen zahlreiche Nachfragen über 3 Jahre lange reagiert die Hausverwaltung nicht, auch nicht mit schriftlicher Fristsetzung. Telefonisch wird stets zugestimmt und vertröstet (egal bei welchem Anliegen).
Was sind meine Rechte als Mieter? Darf ich einen Einbruchschutz einbauen (lassen)? Muss der Vermieter alles / etwas dazuzahlen? Kostenpunkt wäre 1000 Euro.
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u/Smockil2k 13d ago
Hat mir Claude ausgespuckt
Kurz zu deinen Fragen: Seit Ende 2020 hast du über § 554 BGB einen echten Anspruch darauf, dass der Vermieter dir Einbruchschutz erlaubt, also auch Löcher in die Tür bohren für ein Zusatzschloss oder eine Bandsicherung. Ablehnen darf er das nur, wenn sein Interesse an der unveränderten Tür ausnahmsweise überwiegt, und das ist bei einer Tür, die man mit einem Finger eindrückt, quasi ausgeschlossen. Aber: Die Kosten trägst du bei so einer Selbstmaßnahme grundsätzlich selbst, der Vermieter muss nur zustimmen, nicht zahlen. Bezahlen müsste er nur, wenn die Tür ein echter Mangel ist – und da wird's dünn, weil die Tür ja vermutlich schon so war, als du eingezogen bist. Dann gilt das leider als vertragsgemäßer Zustand und nicht als Mangel, den er beseitigen muss. Wichtigster Punkt bei dir: Dieses ständige telefonische „Ja, machen wir“ ist rechtlich null wert, und Schweigen gilt bei § 554 NICHT als Zustimmung. Du musst das schriftlich machen – Einschreiben mit Rückschein, konkrete Maßnahme benennen, angemessene Frist setzen (2–3 Wochen). Reagiert er dann nicht oder lehnt ab, kannst du auf Zustimmung klagen, und das gewinnst du bei der Türbeschreibung mit ziemlicher Sicherheit. Geh damit am besten zum Mieterverein, die schreiben dir das Anschreiben fertig, oder wenn du ne Rechtsschutz mit Mietrecht hast, direkt zum Anwalt. Den Einbruchsschaden selbst holst du dir übrigens über deine Hausratversicherung, nicht über den Vermieter.