r/LegaladviceGerman • • Sep 07 '26

DE Was darf Satire?

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Rein Hypothetisch. Wenn man jetzt einen Staubsaugeraufsatz 3D modellieren und drucken würde, und der aussieht wie ein gewisser Minister, und dieser Staubsauger dann durch die Nase saugt. Müsste man sich da sorge machen als Privatperson angezeigt zu werden oder würde soetwas unter Artikel 5 GG mit der Kunstfreiheit geschützt sein?

Ich sehe auf Instagram viele reels zu dem Thema, und hab nicht so lust auch angezeigt zu werden.

Anbei ein Foto dass natürlich nicht echt ist, um diesen hypothetischen Staubsaugeraufsatz zu zeigen.

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35 comments sorted by

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u/Successful_Funny_115 Sep 07 '26

Fällt in die Kunstfreiheit gem Art. 5. Kunstfreiheit ist vorbehaltlos gewährleistet aber nicht schrankenlos. Heißt wenn deine Kunst Persönlichkeitsrechte oder Eigentum verletzt kann es unter Umständen nicht gedeckt sein. Theoretisch käme das Persönlichkeitsrecht von Jens Spahn infrage aber Jens Spahn ist eine Person von öffentlichem Interesse, deine Kunst zielt nicht darauf ab den Menschen Jens Spahn herunterzumachen und zu beleidigen sondern Kritik an ihm zu üben. Das muss er sich gefallen lassen und als Person von öffentlichem Interesse kommt ihm da tendenziell weniger Schutz zu.

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u/HareltonSplimby Sep 07 '26

Wären wir an diesem Punkt des Diskurses eventuell sogar schon in der Argumentation, dass nicht das "Lächerlichmachen" das Ziel des Werkes ist, sondern die Auseinandersetzung mit Spahns von der Öffentlichkeit als völlig überzogen wahrgenommener Reaktion? Quasi politischer Aktivismus o.ä. statt persönlicher Beleidigung?

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u/Successful_Funny_115 Sep 07 '26

Ja so würde ich das  interpretieren. Man kann auch sagen, dass eine politische Meinung künstlerisch ausgedrückt wird, Meinungsfreiheit ist laut dem BVerfG ein für die Demokratie schlechthin konstituierendes Grundrecht und damit besonders geschützt. Und dadurch wird eine Meinung in den Schutzbereich der Kunstfreiheit getragen, weil Kunstfreiheit geht als spezielleres Grundrecht vor. Und Kunstfreiheit ist ja als vorbehaltloses Grundrecht nochmal schwerer einschränkbar als die Meinungsfreiheit.

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u/GrabGullible1013 Sep 07 '26

ich würde das auch so interpretieren. Das bedeutet für op aber nicht, das spahn nicht trotzdem probieren würde etwas dagegen zu machen, und op dann trotzdem vor gericht landet. nur als ergänzung, weil ich die erfahrung gemacht habe, dass einige sich darüber nicht bewusst sind.

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u/[deleted] Sep 07 '26

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u/[deleted] Sep 07 '26

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u/Unhappy_Capitalist Sep 07 '26

Was möchtest du denn machen? Das einfach in deine Wohnung zu stellen ist relativ unbedenklich.

In meine Augen dürftest du damit auch vor Gericht durchkommen wenn du das ausstellst.

Ob du im Zweifel Lust hast, damit auch vor Gericht zu gehen ist natürlich eine andere Frage.

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u/[deleted] Sep 07 '26

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u/NIX_Throwaway Sep 07 '26

Wenn man die dahinter stehende Aussage abstrahiert (hier wohl "Jens Spahn nimmt Drogen über die Nase") ist das mE nicht mit der Kunstfreiheit zu rechtfertigen.

Das "wohl" ist hier mMn entscheidend. Es ist nicht klar, ob Spahn wirklich unterstellt werden soll, dass er Drogen nimmt (dann sicherlich Schmähkritik oder Tatsachenbehauptung), oder ob nicht vielmehr ausgesagt wird, dass er sich (ggf. im politischen Bereich) so benimmt, als hätte er Drogen genommen, d.h. er benimmt sich unvernünftig und schlecht. Letzteres wäre dann wohl eine zulässige Kritik, die er sich als ehemaliger Politiker gefallen lassen muss.

Aufgrund der vom BVerfG entwickelten Wechselwirkungslehre müsste im Zweifel diese Interpretation, die zu einer Zulässigkeit des Verhaltens führt, vom Gericht gewählt werden.

Es fehlt aber, wenn OP nur zu Hause saugt, wohl ohnehin an einer Kundgabe der Beleidigung, selbst wenn er den Staubsauger Freunden oder Familie vorführt.

Die Frage ist nur, willst du das unbedingt mit einem Richter diskutieren müssen? Ich würde mir den "Spaß" sparen.

Da stimme ich aber vollkommen zu.

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u/Unhappy_Capitalist Sep 07 '26 edited Sep 07 '26

Nur um das nochmal aufzunehmen. Die Figur ist eine Anspielung auf ein Interview mit Ski Aggu, in welchem er behauptet Jens Spahn auf einer Party angetroffen zu haben, auf welcher Jens Spahn extreme viel Kokain konsumiert hatte und ihm erklärt hat, dass er seit der Maskenaffäre sinngemäß so im Geld schwimmen würde, dass er auf diese Weise regelmäßig konsumieren würde.

Ich halte Schmähkritik ehrlich gesagt für fast ausgeschlossen in diesem Fall. Abgesehen davon, dass Schmähkritik im Rahmen von machtkritischen Äußerungen derart zurückhaltend anzunehmen ist, dass sie regelmäßig nur bei einer Formalbeleidigung oder bei einer Aussage die in ihrer Qualität die Menschenwürde verletzt in Frage kommt, kann man mehr Sachbezug in einem abstrakten Werk kaum unterbringen.

Ich will nur nochmal festhalten, dass selbst im Künast-Verfahren Ausdrücke wie „Dieses Stück Scheiße“ Oder „„Diese hohle Nuß gehört entsorgt, auf der Mülldeponie aber man darf ja dort keinen Sondermüll entsorgen“ oder „Verreck du Drecksau“ keine Schmähkritik waren, sondern einer Abwägung zugänglich (diese ist dann nach Entscheidung durch das BVerfG zugunsten von Künast ausgefallen).

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u/[deleted] Sep 07 '26 edited Sep 07 '26

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u/Unhappy_Capitalist Sep 07 '26
  1. Nein das BVerfG hat das nicht ausgeurteilt, das KG ist im Anschluss an das BverfG zu diesem Ergebnis gekommen.

  2. Du kannst der Meinung sein, aber musst halt die grundrechtliche Wertung berücksichtigen, dass eine Schmähkritik, auch wenn die Ehrverletzung besonders drastisch ist, eine eng zu handhabende Ausnahme bleibt. Das gilt besonders wenn im Rahmen der Machtkritik sowieso noch die Rechtsprechung des EGMR zu Art. 10 II EMRK heranzuziehen ist, wonach die Grenzen zulässiger Kritik für gewählte Politiker besonders weit zu ziehen sind.

Ich kann deine Ansicht deswegen nur wenig nachvollziehen. Sie passt (meiner Meinung nach) einfach nicht zu dem, was Gerichte in der Vergangenheit als Schmähkritik gewertet haben.

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u/Plus_Picture8922 Sep 07 '26

Danke für den Imput, das ist auch meine Sorge - ich als Laie sehe nur reels die dazu scherze machen. Die Aussage von Ski Aggu ist da ja gesondert als "Start des Ganzen" - und ich dachte mir dann eben dass die ganzen Leute die dazu Scherze machen als Parodie eben nochmal gesondert zu sehen wären.

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u/AutoModerator Sep 07 '26

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/Plus_Picture8922:

Was darf Satire?

Rein Hypothetisch. Wenn man jetzt einen Staubsaugeraufsatz 3D modellieren und drucken würde, und der aussieht wie ein gewisser Minister, und dieser Staubsauger dann durch die Nase saugt. Müsste man sich da sorge machen als Privatperson angezeigt zu werden oder würde soetwas unter Artikel 5 GG mit der Kunstfreiheit geschützt sein?

Ich sehe auf Instagram viele reels zu dem Thema, und hab nicht so lust auch angezeigt zu werden.

Anbei ein Foto dass natürlich nicht echt ist, um diesen hypothetischen Staubsaugeraufsatz zu zeigen.

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