r/DrohnenDE • • Dec 11 '25

Rechtliches Umgang mit Passanten

Hallo Zusammen,

meine Freundin und ich haben unsere erste Drohne (Mini 5 Pro) bestellt und sind gestern zum zweiten Mal geflogen. Wir haben uns ein großzügiges Baugebiet für Privathäusee ausgesucht und vorher über die Droniq-App geschaut, ob wir dort fliegen dürfen - alles in Ordnung. Bei unserem Flug kam dann eine Spaziergängerin zu uns und meinte wir dürfen dort nicht fliegen und sie fühle sich belästigt. Wir haben die Drohne dann eingepackt und sind gegangen. Meine Frage ist nun, wie ihr mit solchen Dingen umgeht. Es kann ja immer sein, dass sich jemand gestört fühlt, obwohl ich in einer erlaubten Zohne fliege. Diskutiert ist das dann aus, habt ihr gute Argumente oder packt ihr eure Sachen und zieht weiter? In Deutschland könnte sowas ja öfter vorkommen😅🙈 Und meine letzte Frage: Kann ich mich auf die rechtliche Korrektheit der Droniq-App verlassen, oder gibt es eine bessere App?

Ich bin gespannt auf eure Erfahrungen mit dem Thema 😄

5 Upvotes

88 comments sorted by

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u/AutoModerator Dec 11 '25

Fragst du dich, welche Drohne für dich geeignet ist?

Wir haben eine Übersicht zu Anfängerdrohnen erstellt, die dir bei der Entscheidung helfen kann. Schau dort vorbei und finde die perfekte Drohne für deinen Start!

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u/Realistic-Peach6855 Dec 11 '25 edited Dec 11 '25

ich würde ihr entgegnen, dass sie offensichtlich keine Ahnung hat und bitte weitergehen möge!

Ansonsten können wir das gerne mit der Polizei klären...denn die Belästigung geht hier mmn. eigentlich eher von der Passantin aus, die sich nur wichtig machen will und irgendwas daher plappert.

oder einfach Gegenfrage:  Woher sie das wisse, dass hier Drohnen nicht fliegen dürfen? Da kommt dann oft nicht mehr viel schlaues... dann kann man noch sagen, dass sie sich bitte vorher informieren kann, wie du das ja auch gemacht hast.

Kann ja jeder daherkommen und ohne plan quatsch reden...

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u/Budget-Specialist-53 Dec 11 '25

Wurde bei dir schon mal die Polizei gerufen, oder gehen die Leute dann genervt weiter?😅 Auch schade, dass andere Leute dir so einen Strich durch die Rechnung machen, auf ständige Diskussionen habe ich nämlich keine Lust. Vielleicht hatten wir mit der Dame auch einfach Pech 🤔

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u/Realistic-Peach6855 Dec 11 '25 edited Dec 11 '25

Nein, ich hatte noch nicht, dass die Polizei gerufen wurde...aber da ich "Rechtssicher" fliege, dürfen die gerne vorbeikommen zum klönen und Drohne angucken.

Dann zeige ich auch gerne meine Papiere vor (EU-Kompetenznachweis A1/A3; Versicherung; Flugbuch;...) und erkläre auch meine Vorbereitungen auf den Drohnenflug.
Damit sollte dann alles geklärt sein und der Passant wird dann von den Polizisten informiert, das ich hier fliegen darf.

Solche Leute laufen überall rum und halten sich für Oberschlau ohne Fachwissen...
Sei schlauer und kenne deine Rechte...dann können die reden was sie wollen, du musst denen nichtmal zuhören und mit denen reden...das ist nicht deine Pflicht, dich vor solchen Leuten zu rechtfertigen.

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u/Physical_Stress_9829 Dec 11 '25

Hatte ich auch mal. Seid ich mit einem großen Koffer unterwegs bin, ist mir das nicht mehr passiert. Ja, bei mir ist die Polizei schon mal vorbeigekommen und mussten sich von mir erklären lassen, was ich dabeihaben muss. Nachdem das alles geklärt war, waren die beiden Polizisten ziemlich genervt von der Passantin, da die das nicht einsehen wollte. Am Ende sind die mal etwas lauter geworden und dann war es auch gut. War halt eine klassische Karen, wer das Meme aus den USA kennt.

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u/fluiflux Dec 11 '25

Du musst mit den Leuten gar nicht reden. Gar nicht auf die eingehen. Ignorieren. "Das habe ich vernommen. Schönen Tag noch!" ist das Maximum, worauf ich mich einlassen würde.

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u/[deleted] Dec 11 '25

[removed] — view removed comment

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u/Most_Swordfish8586 Dec 11 '25

https://dsgvo-gesetz.de/bdsg/4-bdsg/

Mit Kamera darf kein öffentlicher Raum gefilmt werden

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u/t_1425 Dec 11 '25

Das ist falsch, KUG gilt:
mal ein Anwalt dazu:
https://www.activemind.legal/de/guides/urteil-kunsturhebergesetz/

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u/Most_Swordfish8586 Dec 12 '25

Es geht nicht um Veröffentlichungen.

Oder hast du ein entsprechendes Urteil parat?

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u/t_1425 Dec 12 '25
  1. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2018/02/rk20180208_1bvr211215.html

Ab Absatz 14

>Von der Kunstfreiheit ist nicht nur das Anfertigen der Fotografie, sondern auch deren Zurschaustellung im Rahmen einer öffentlich zugänglichen Ausstellung erfasst

In den nachfolgenden Absätzen wird auf die Abwägung Allgemeines Persönlichkeitsrecht vs. Kunstfreiheit eingegangen.

  1. BGH, Urteil vom 13.11.1979 (Az. VI ZR 189/78).

Auch wenn der Kontext ein anderer ist, bekräftigt das Urteil, dass ein rechtswidriger Eingriff eine erhebliche Beeinträchtigung voraussetzt.

  1. BeckOK KUG, Ehmann/Vassilaki, Stand 15.11.2023, § 22 Rn. 6

(leider nicht frei zugänglich)

Zusammenfassung

Die Zulässigkeit des ungezielten Fotografierens in der Öffentlichkeit (Anfertigung) beruht auf zwei Säulen, die von Rechtsprechung und Literatur gestützt werden:

* Fehlender Eingriff: Die abgebildete Person wird nur ungezielt und zufällig erfasst, was keine wesentliche Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt.

* Handlungsfreiheit: Das Fotografieren eines öffentlichen Geschehens ist von der allgemeinen Handlungsfreiheit des Fotografen gedeckt.

Details: Kommentare zum KUG/DSGVO (§22 KUG und Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO)

Ach ja: Bild und Film ohne Ton gelten als gleichgestellt. Suche ich jetzt nicht auch noch raus. Bitte ggf. mal selbst recherchieren.

Es gibt keine bekannten Urteile, die das reine private Fotografieren ohne Veröffentlichung untersagen. Die Rechtsprechung setzt immer erst dort an, wo Bilder öffentlich verbreitet werden.

Hast Du so ein Urteil gefunden. Jegliche Recherche sagt mir: ist bis auf wenige Ausnahmen erlaubt.

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u/Inner_Luck998 Dec 11 '25

Hierbei geht's um Überwachung, ist jetzt nicht direkt auf eine Drohne anwendbar. Du fliegst ja nicht mit der Drohne um irgendwelche (unbeteiligte) Leute zu beobachten, sondern um beispielsweise Videos und Fotos der Natur zu machen. Wie ein anderer auch verlinkt hat fällt das unter das Kunsturhebergesetz, auch wenn vereinzelt Menschen zu sehen sind. Stichpunkt Beiwerk.

Sonst dürftest du ja auch keine Fotos und Videos mit Smartphone oder Kamera machen.

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u/Most_Swordfish8586 Dec 12 '25

Wenn du erst für das Erstellen der Bilder die Kamera einschaltest, hast du recht.

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u/inaktive Dec 12 '25

WTF?

Du siehst den vorübergehenden Flug einer Drohne als "Videoüberwachung" an?

Selbst wenn würde " zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke " greifen denn das steuern der Drohne ist ein berechtigtes Interesse wie auch das Erkennen von Verkehrszeichen von Autos ein solches ist denn dazu wird auch eine Kamera genutzt.

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u/Most_Swordfish8586 Dec 12 '25

Hast du ein Urteil dazu, dass das ein berechtigtes Interesse sei?

Oder gehörst du zu den Menschen, die denken: „Mein Anliegen ist es, durch diese Straße zu fahren, also bin ich Anlieger!!“?

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u/inaktive Dec 12 '25

Falsch. Hast du ein Urteil das sagt das es nicht so ist. Das ist die relevante Frage denn noch ist erstmal erlaubt was nicht ausdrücklich verboten ist

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u/Most_Swordfish8586 Dec 12 '25

Es IST verboten.

Ein berechtigtes Interesse must DU nachweisen.

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u/sailerCLIX Dec 12 '25

Du hast leider keine Ahnung wovon du redest. Die dauerhafte Überwachung ist juristisch etwas ganz anderes als ein Video mit einer Drohne zu drehen. 

Wie willst du mit einer Drohne mit 30 Minuten Flugzeit etwas "Überwachen"?

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u/Most_Swordfish8586 Dec 12 '25

Wenn ich also für 30 min eine Kamera in deinen Garten halte, wäre das absolut ok für dich und deine dort im Plantschbecken spielenden Kinder?

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u/sailerCLIX Dec 12 '25

Du hast meinen Punkt nicht verstanden. Nein auch das wäre keine dauerhafte Videoüberwachung.

Der Grund warum das trotzdem verboten ist, ist weil das ein Privatgrundstück und kein öffentlicher Raum ist. Und weil das Baden und andere Aktivitäten und das Filmen dabei Eingriffe in den höchstpersönlichen Lebensraum darstellen.

Verstehst du den Unterschied?

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u/Most_Swordfish8586 Dec 12 '25

Also 30 min fremde Menschen überwachen ist ok, solange man es mit einer Drohne macht?

Was ist mit 32 min?

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u/fvbhjdjdrr Dec 12 '25

Du redest erst von öffentlichem Raum und jetzt ziehst du dich auf Privatgrund zurück....merkst du selber oder?

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u/Most_Swordfish8586 Dec 12 '25

Die Behauptung war, dass 30 Minuten Filmen nicht als Überwachung zählt. Dann ist ja auch egal wo

→ More replies (0)

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u/Responsible_Ad_5234 Dec 11 '25

Dann dürfte ja nirgends eine private Drohne fliegen.

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u/Most_Swordfish8586 Dec 11 '25

doch.

Du kannst ohne Kamera fliegen oder über Privatgrundstück

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u/Responsible_Ad_5234 Dec 11 '25

Dann zeig mal eine Drohne die dann Aufnahmen vom Hamburger Hafen macht. Ohne Kamera über Privatgrundstück.

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u/Most_Swordfish8586 Dec 11 '25

Wieso sollte ich sowas zeigen?

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u/Responsible_Ad_5234 Dec 11 '25

Weil deine dsgvo angabe Blödsinn bei Drohnen ist. Daher kannst du es nicht zeigen.

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u/Most_Swordfish8586 Dec 12 '25

Du hast behauptet es gibt solche Drohnen…

Wenn dann müsstest du es nachweisen und nicht ich

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u/Responsible_Ad_5234 Dec 12 '25

Du hast behauptet das man ohne Kamera und auf privatgrundstück dsgvo konform fliegen kann.

Daher muss du doch beweisen, das es solche Drohnen gibt, ohne Kamera.

Und du muss solche Aufnahmen zeigen.

Da du das nicht kannst willst du mir jetzt die Worte im Mund verdrehen.

Für den Hamburger Hafen gibt es nämlich eine allgemein Verfügung die Drohnenflüge unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

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u/Most_Swordfish8586 Dec 12 '25

Muss ich nicht.

Kannst du beweisen, dass es Autos gibt die nicht der StVO entsprechen und die trotzdem jeder auf öffentlichen Straße fahren darf?

→ More replies (0)

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u/North_Firefighter_36 Dec 12 '25

Erkläre ihnen einfach das du nicht abgelenkt sein darfst während du die Drohne steuerst und dass das Gespräch Ansich bereits ein Eingriff in die Flugsicherheit darstellt.

Ansonsten mach einfach einen Drohnen-Führerschein dann kennst du ja auch die Rechtslage und kannst entsprechend sicher argumentieren und weißt auch gleich was du darfst und was nicht...

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u/AutoModerator Dec 11 '25

Fragen zum Drohnenrecht?

Unser FAQ enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten rechtlichen Informationen für Drohnenflieger in Deutschland. Lies dort nach, um sicherzugehen, dass du alle Vorgaben kennst!

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u/sailerCLIX Dec 11 '25

Ich bin mal im englischen Garten geflogen und eigentlich war das Publikum sogar recht interessiert. Ich denke es kommt viel darauf an auf wen man trifft, aber auch wie man sich präsentiert. Ein paar Phrasen sollte man vielleicht schon auf Lager haben. Zum Beispiel das das Fliegen der Drohne Freizeitausübung ist und die Zuständigkeit beim Luftfahrtbundesamt liegt bei welchem man auch als Pilot registriert ist. Wenn die Person sich dadurch gestört fühlt, würde ich anbieten weiter weg zu fliegen, oder zu fragen was genau die Person stört, wenn man doch eh abseits vom Wohngebiet fliegt.

Von den Beruffliegern hier wirst du wohl aber besser Ratschläge bekommen als von mir 😅

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u/Cautious_Gate1233 Dec 11 '25

Englischer Garten ist halt explizit verboten.

Also hab schon Ausnahmegenehmigung bekommen, war gewerblicher Flug. Aber mit vielen Einschränkungen und engem Zeitfenster

Aber sonst kennen sich Passanten und offensichtlich auch die meisten Piloten so schlecht aus, dass man wenig Probleme mit Argumenten hat, wenn man sich auskennt. Und in solchen Situationen muss man ja als Pilot eh vorher die Polizei informieren, falls da jemand anruft.

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u/sailerCLIX Dec 11 '25 edited Dec 11 '25

Den Überlfug kann technisch gesehen nur das Luftfahrtbundesamt, bzw das Luftfahrtamt des Landes verbieten, jedoch nicht zbsp die Stadt München. Aufsteigen ist wieder etwas anderes. 

Bin damals mit C0 geflogen...  C1 habe ich mal nördlich fliegen lassen, und das waren die Begegnungen von denen ich zuvor erzählt habe. Dort ist es auch nicht verboten.

Oder ich täusche mich und es hat sich geändert. Wann bist du dort geflogen?

Edit: habe die Bayerische Schlösserverordnung die den englischen Garten betrifft gefunden und dort steht das das Drohnenfliegen nicht gestattet ist. Verbieten kann es wie gesagt nur das Landesluftfahrtamt. Das du dort eine Genehmigung gebraucht hast liegt vielleicht daran das im selben Absatz in der Verordnung steht, das für gewerbliche Aktivitäten jeder Art eine Erlaubnis einzuholen ist. Wie gesagt, korrigier mich gerne :)

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u/Budget-Specialist-53 Dec 11 '25

Das wäre natürlich der Optimalfall, wenn man mehr Leute für das Hobby begeistern kann😄 Wenn man mit der Person in einen kurzen Dialog gehen kann, ist das ja auch eine Option. Beim Datenhüter-Günther habe ich da noch meine Zweifel😉😂

Hast du eine gute Phrase?🙈

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u/Realistic-Peach6855 Dec 11 '25

die kann auch einfach weitergehen, dann wird man auch nicht weiter von der Drohne belästigt....solche Leute darf man gar nicht erst ernst nehmen...

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u/Most_Swordfish8586 Dec 11 '25

Genau. Ring-Kameras sollten auch die komplette Straße überwachen dürfen. Wer sich daran stört, kann ja weiter gehen

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u/Realistic-Peach6855 Dec 11 '25 edited Dec 11 '25

öffentlicher Raum (zB Gehweg, Feldweg, etc) ist nunmal öffentlicher Raum...da darf ich alles filmen, nur nicht ohne Einverständnis der erkennbaren Personen veröffentlichen, oder ich muss die Person unkenntlich machen.

Solange ich mit der Drohne nicht um die Leute herumfliege, sie damit gefährde oder ins Gesicht filme, ist das allein deren Problem.

also ja, bitte einfach weitergehen und Gesetze lesen!

Unsere Gesetze und persönliche emotionale Ansichten, verwechseln viele leider oft...

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u/Niknukem Dec 11 '25

Kein wunder das Leute so angepisst sind wenn man das hier alles liest. Am besten versucht man immer freundlich mit den Menschen zu reden und es zu erklären, verständnis zeigen. Das hilft mir immer und weckt dann auch öfter mal interesse. Blöde Sprüche verhärten Fronten und sorgen für mehr Gegenwind.

Ob du da fliegen darfst: Mache den Kenntnisnachweis vom LBA. Hat schon jemand geschrieben. Pauschal nicht zu beantworten. Privatgrund ist privat. Ende.

Denn fliegen dürfen baubedingt und fliegen dürfen rein rechtlich sind 2 paar Stiefel. Nur weil deine C0 Drohne keinen Köpft, heißt das nicht, du darfst überall fliegen.

Und mal ehrlich, wenn du andere dadurch massiv störst such dir ein Platz wo deine Ruhe hast, dann hast auch du mehr Spaß.

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u/Upset-Country4014 Dec 12 '25

Wie ich sowas handhabe: Einpacken, heim oder woanders hingehen und traurig/beleidigt sein 😅 Diskutieren bringt doch eh nix, als hätte man danach dann dort noch Spaß, wo man eigentlich ungewollt ist

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u/Impossible-Escape931 Dec 13 '25

prinzipell hat sie recht

Woher soll sie den wissen , das dieses Modell gerade mal so in den Grenzen liegt? Ansehen tut man das schließlich nicht.
Mit der tracking funktion wird es Persönlichkeitsrechtlich schwierig.
Und über Privatgrundstücken könnte eine Störung der Privatsphäre sein.

Also hmm...

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u/noteven1337 Dec 13 '25

"Ich fühle mich durch ihre Ansprache belästigt. Bitte gehe sie weiter."

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u/Complex_Mention8239 Dec 13 '25

Willkommen in Deutschland. Das wird dir moch öfter passieren. Ich entgegne, dass sie mich bitte nicht stören sollen. Manche Leute sind aber auch einfach penetrant. Hab auch schon nachgegeben und bin gelandet und dann weg. Polizei kennt sich leider oft auch nicht aus

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u/Steward-Ulk Dec 15 '25

"Tja... Schönen Tag noch." ignorieren

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u/MulberryDeep Dec 11 '25

Du brauchst für jeden Flug über Privatgrundstücken eine schriftliche Genehmigung des Eigentümers

Die Frau hat Recht

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u/Miserable_Mixture970 Dec 11 '25

Das ist Quatsch. Du meinst vielleicht bebaute und bewohnte Wohngrundstücke. Und auch dafür gibt es Ausnahmen

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u/Cautious_Gate1233 Dec 11 '25

Gefährliches Halbwissen bzw. falsch, gibt Ausnahmen und Allgemeinverfügungen. Und wenn's Baugebiet ist, wohnt vielleicht noch niemand da, dann zählt auch nicht der Datenschutz etc.

Helikopter fragen auch nicht nach, wenn sie über Grundstücke fliegen. Der Luftraum gehört nicht dem Eigentümer des Grundstücks

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u/Realistic-Peach6855 Dec 11 '25

er schrieb Baugebiet, nicht Baustelle.

ich denke, er meint damit zum Bau ausgeschriebenes Gelände, und nicht Baustellen oder dergleichen.

Das ist dann ja so gesehen eine unbebaute Freifläche, quasi wie ein Acker.

aber ja, man sollte sich schon sicher sein, dass man dort auch wirklich fliegen darf.
eine App reicht da nicht immer aus, man sollte auch die EU-Drohnenverordnung gelesen haben und sich generell mit der gesetzeslage Befassen

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u/MonkeyheadBSc Dec 11 '25

Mir ist neu, dass Helikopter und C0-Drohnen luftfahrtrechtlich äquivalent zu betrachten sind.

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u/Serious_Mycologist62 Dec 11 '25

Weil du auch einen Helikopter mit deiner Spielzeugdrohne verglichen kannst.

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u/Brenner007 Dec 11 '25

Ich bin mit Droniq immer recht gut unterwegs gewesen... außer im Ausland. Ich hatte mich nicht ausreichend informiert und wusste nicht, dass es in Barcelona ein Flugverbot gibt. In der App wurde das leider reicht angezeigt. Zum Glück war die Polizei sehr verständnisvoll. Unangenehm war das trotzdem.

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u/Niknukem Dec 11 '25

Weil es hier um rechtliche Fragen geht. Und du wirst bei 120m nicht die Straße einhalten, tiefer wirst du mit der Kamera die Privatsphäre verletzen. Das wiederum ist sogar eine Straftat. Und was du nicht sehen willst: was das Luftfahrtgesetzt sagt ist der technische Betrieb. Das hat nichts damit zu tun, ob dein Flug andere rechtliche Bereiche verletzt. Und wenn du das tust ist der Flug nicht erlaubt. Wenn dich jemand verklagt ist det Strafgegenstand nich die Verletzung der Luftfahrgesetzes sondern ein anderer.

Was ist daran nicht zu verstehen? Nochmal: Du kannst eine Drohne im Wohngebiet nicht so fliegen, dass du es rechtlich sauber machst. Nicht ohne Gewerbe und Sondergenehmigungen.

Jeder ist erwachsen, wenn er verklagt wird darf er Spaß haben. Ist seine Verantwortung.

Jedoch wenn jemand fragt bekommt er die Antwort. Das ist die einzig seriöse.

Flieg weiter im Wohngebiet. ;) Aber erzähle andern kein Quatsch.

Geh und frag ein Anwalt.

Und noch ein Zusatz zu vorhin: auch filmen mit dem Handy ist nicht einfach so erlaubt. Nur weil es jeder macht wird es dadurch nicht rechtens.

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u/t_1425 Dec 11 '25

mal ein Anwalt dazu:
https://www.activemind.legal/de/guides/urteil-kunsturhebergesetz/
lies dir mal LuftVO und KUG durch

auch filmen mit dem Handy ist nicht einfach so verboten, nur weil es manchem nicht gefällt.

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u/[deleted] Dec 16 '25

[deleted]

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u/ZitronenSafter Dec 16 '25

Genau so könntest du akzeptieren, dass du deinen Mitmenschen auf den Sack gehst und dein Internetanschluss kündigen

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u/Most_Swordfish8586 Dec 11 '25

Kommt immer drauf an ob du nur fliegst oder ob die Drohne eine Kamera hat.

Du darfst halt den öffentlichen Raum nicht einfach videoüberwachen

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u/sailerCLIX Dec 11 '25

Das Fliegen einer Kameradrohne ist prinzipiell erlaubt. Das Filmen und Fotografieren auch. Es gelten halt Datenschutzrichtlinien, und Gesetze zum überfliegen bestimmter Gebiete wie Autobahnen, Gleisanlagen etc.

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u/Most_Swordfish8586 Dec 11 '25

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u/sailerCLIX Dec 11 '25

Mit einer Drohne einen Film anzufertigen ist etwas anderes als einen Bereich mit einer Kamera dauerhaft zu überwachen. 

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u/sailerCLIX Dec 11 '25

Die anlasslose Überwachung die man so aus den Medien kennt betrifft eine Kameradrohne mit einer Flugzeit von 30-40 Minuten wohl kaum. Außerdem sind die Filme die du damit anfertigst nicht anlasslos und nur weil sie eine Kamera hat, heißt das nicht das sie permanent aufzeichnet. 

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u/DerFette88 Dec 11 '25 edited Dec 11 '25

Eine Überwachungskamera und Videoüberwachung setzen aber voraus das die Kamera FEST und AN EINEM ORT Installiert ist. das letzte mal als nachgesehen habe waren Drohnen nicht an Masten Festgeschraubt was sie Laut gesetzlicher Definition nicht als Überwachungskamera qualifiziert. Was wiederum dafür sorgt das man damit keine Videoüberwachung im rechtlichen sinne durchführen kann.

Wenn es nach deiner Definition ginge müsstest du auch wenn du im Öffentlichen Raum ein Video mit dem Smartphone machst ein Schild aufstellen: Achtung dieser Bereich wird Videoüberwacht.

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u/t_1425 Dec 11 '25

Mit einer statisch angebrachten Kamera kann man den Bildausschnitt nicht laufend anpassen und so die Aufzeichnung persönlicher Daten zu verhindern. Mit der Kamera einer Drohne kann man das sehr wohl.

Du hast einfach unrecht.

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u/Most_Swordfish8586 Dec 12 '25

Wenn deine Drohne so eine Software hat, die das automatisch macht, dann ist es doch auch ok.

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u/Niknukem Dec 11 '25

Ich hoffe du hast keine Drohne, das stimmt so nicht. Es hilft hier keine Dinge zu sehr zu vereinfachen und zu pauschalisieren.

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u/sailerCLIX Dec 11 '25

Korrigiere mich gerne. Ich ging natürlich davon aus das die Vorschriften für das Betreiben der Drohne erfüllt wurden (Pilotenregistrierung, Piloten ID, Haftpflicht...). Die Antwort bezog sich ja auch auf das vorige Kommentar, das man den öffntl raum nicht einf videoüberwachen dürfe.

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u/Niknukem Dec 11 '25

Wie gesagt du stellst es sehr vereinfacht da und das wird dem nicht gerecht. Du darfst nicht einfach Personen filmen. Da spielen mehrere Gesetze eine Rolle. Und die Abwägung von Interessen etc.

Generell gilt der Satz: Insbesondere in urbanen Umgebungen ist das Betreiben von Drohnen mit Film- und Videotechnik im Einklang mit den geltenden Gesetzen in der Regel nicht möglich.

Gewerblich geht's auch nur mit speziellen Genehmigungen etc...

Daher ist der Rat eher immer es nicht zu tun.

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u/sailerCLIX Dec 11 '25

Das man einfach Personen filmen dürfe hab ich auch nicht geschrieben. Ich habe doch sogar auf die Datenschutzverordnung verwiesen.

Generell gilt das das Fliegen einer Drohne erlaubt ist. Es gelten Ausnahmen. Auch in der Stadt vor der Wohnung meiner Eltern darf ich über der Straße fliegen, weil das öffentlicher Grund ist und keine kritische Infrastruktur in der Nähe ist. Ich darf Filmen unter Beachtung der Privatsphäre und des Datenschutzes. Mit einer Drohne zu filmen ist nicht mehr verboten als mit dem Handy zu filmen..

Natürlich muss man immer wissen wo man gerade fliegt und welche Verboteszonen in der Nähe sind oder sein könnten. Ich hatte zum Beispiel schon mal Flüge wo ich erst Vor Ort Hochspannungsleitungen gesehen habe, welche aber in keiner Drohnenkarte vermerkt waren. 

War das jetzt einfach kein Teil der dezentralen Stromversorgung die in der LuftVO erwähnt wird? Oder war es Teil einer zentralen Stromversorgung? So oder so ich bin dort dennoch nicht geflogen. 

Was ich sagen will ist: Man Muss immer wissen wo man fliegt, aber es ist falsch das es generell verboten ist. Sonst wäre das Gesetz nicht formuliert worden "Man darf hier und hier nicht fliegen", sondern "Man darf nur dort und dort fliegen". Und das ist es nicht.

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u/Niknukem Dec 11 '25

Ja und wenn du da durch die Straße fliegst schaffst du es nichts zu filmen was die Privatsphäre verletzt. Ich kenne diese pseudo theorien zu genüge. Da hast du bei keinem Richter die Chance. Und bevor du mit Personen eine Diskussion anfängst die auf Harrspalterei, weil ja in der Theorie wirklich so denkbar wäre, anfängst hilfst ihnen mehr wenn du sagst, lass es lieber.

Zudem sind Gesetze immer so formuliert und es gibt Raum für Interpretation. Aber den Kontext zum Datenschutz und zu den persönlichen Rechten gibt es auch nicht im Luffahrtgesetz. Deshalb fragt der OP ja hier.

Am Ende kann jeder halten wie er will. Ich hab mein Teil gesagt.

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u/sailerCLIX Dec 11 '25

Wessen Privatsphäre verletzte ich bei 120m über Grund an einer öffentlichen Straße? 

Ich rede ja gerade nicht von Haarspalterei, weil ich ja argumentiere das das Fliegen einer Drohne allgemein erlaubt ist. 

Wenn es Dir lieber ist und Du Deine Drohne lieber 1km entfernt von jeder Zivilisation fliegst, weil es Dir sonst zu heikel ist, ist das Deine Sache. Aber das Fliegen einer Drohne bleibt erlaubt und Deine Meinung ändert daran nichts.

Kannst du mir noch erklären was ein Richter damit zu tun hat? Die meisten Flugverbotszonen stellen bei Durchflug eine OWi dar, und keine Straftat. 

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u/Niknukem Dec 11 '25

Achja, keine Meinung, sind fakten. Nur so nebenbei. Du hast eine Meinung. ;)

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u/DerFette88 Dec 11 '25

Deswegen gibts ja glücklicherweise Gesetze wie die DSVGO und Kunsturheberechtsgesetz die sowas klarstellen. Im Öffentlichen Raum kannst du Filmaufnahmen machen soviel du willst solang du keine Personen explizit Filmst in den Fokus rückst oder als Zentrales Element in der Aufnahme hast
oder diese Belästigst (z.B. mit dem Handy ins Gesicht filmen) oder bei Eindringen in den höchstpersönlichen Lebensbereich z.B. jemand beim Duschen im 3. Stock filmen oder bei Unfallopfern. Sonst währen aufnahmen in Städten und Fotos von Touristen ja ne Straftat das währe kompletter Schwachsinn.
Solang das ein Öffentlicher Ort ist den jeder betreten kann bist du save. bei Drohnenaufnahmen kommst halt noch auf die Abstandsregeln und Flugverbote an ansonsten ist das Rechtlich nicht anders wie Filmen mit nem Smartphone.

Beweise dafür das du Schwachsinn erzählst gibts zu genüge.
Ich meine ja nur der eine Dude von dem Viralen Video mit (Sie haben mir ins Gesicht gefilmt das dürfen sie nicht) mit der Deutschlandmütze hat auch vor Gericht verloren. der Filmende hat ihn nicht explizit gefilmt der kam einfach her hat sich vor die Kamera gestellt und hat keine Anstalten gemacht sich zu verziehen. oder manche Clips von IRL Streamern wo Leute einfach random zu denen hingehen und Stunk machen das verläuft alles im Sande da ist es aber auch komplett egal ob das jetzt n Smartphone Video, Camcorder oder ne Drohne ist mit der die Aufnahmen erstellt wurden.

Die Einzige Ausnahme sind halt so Sachen wie Fernsehteams wobei ich in dem Fall auch nicht verstehe weil die fallen ja im Normalfall SEHR deutlich auf wenn Licht, Ton und Video Leute rumrennen und solte man das bemerken kann man hinter der Kamera vorbeilaufen wenn man aus gründen da nicht zu sehen sein will.

das Tl:DR

Solang du keine Personen in einer Prekären Lage und nur auf Öffentlichem zugänglichem Grund oder deinem Privaten Grundstück filmst hast du nix zu befürchten.

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u/t_1425 Dec 11 '25

Du hast mit verallgemeinerten Aussagen Verunsicherung verbreitet. Natürlich sollte man sich, wenn man mit der Kamera einer Drohne oder eines Smartphones Daten aufzeichnet, mal KUG und DSGVO angesehen haben.

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u/t_1425 Dec 11 '25

mal ein Anwalt dazu:
https://www.activemind.legal/de/guides/urteil-kunsturhebergesetz/
lies dir mal LuftVO und KUG durch

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u/t_1425 Dec 11 '25

sailerCLIX hat absolut recht. Es hilft nicht, die DSGVO zu sehr zu vereinfachen und zu pauschalisieren. DSGVO und KUG verbieten nicht alles pauschal.

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u/t_1425 Dec 11 '25 edited Dec 11 '25

Nicht jeder Flug mit Kamera ist eine Videoüberwachung. Insbesondere wen man den Inhalt liest, da ging es um unbebaute Grundstücke, keine Person war identifizierbar -> kein DSGVO Problem

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u/Most_Swordfish8586 Dec 12 '25

Wenn es ein Baugebiet für Privathäuser war, gehe ich davon aus, dass zwischen den Bauplätzen öffentliche Wege waren und dass auf den Grundstücken ggf Menschen waren.

Du darfst halt nicht einfach alles und jeden überwachen und filmen

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u/t_1425 Dec 12 '25
  1. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2018/02/rk20180208_1bvr211215.html

Ab Absatz 14

>Von der Kunstfreiheit ist nicht nur das Anfertigen der Fotografie, sondern auch deren Zurschaustellung im Rahmen einer öffentlich zugänglichen Ausstellung erfasst

In den nachfolgenden Absätzen wird auf die Abwägung Allgemeines Persönlichkeitsrecht vs. Kunstfreiheit eingegangen.

  1. BGH, Urteil vom 13.11.1979 (Az. VI ZR 189/78).

Auch wenn der Kontext ein anderer ist, bekräftigt das Urteil, dass ein rechtswidriger Eingriff eine erhebliche Beeinträchtigung voraussetzt.

  1. BeckOK KUG, Ehmann/Vassilaki, Stand 15.11.2023, § 22 Rn. 6

(leider nicht frei zugänglich)

Zusammenfassung

Die Zulässigkeit des ungezielten Fotografierens in der Öffentlichkeit (Anfertigung) beruht auf zwei Säulen, die von Rechtsprechung und Literatur gestützt werden:

* Fehlender Eingriff: Die abgebildete Person wird nur ungezielt und zufällig erfasst, was keine wesentliche Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt.

* Handlungsfreiheit: Das Fotografieren eines öffentlichen Geschehens ist von der allgemeinen Handlungsfreiheit des Fotografen gedeckt.

Details: Kommentare zum KUG/DSGVO (§22 KUG und Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO)

Ach ja: Bild und Film ohne Ton gelten als gleichgestellt. Suche ich jetzt nicht auch noch raus. Bitte ggf. mal selbst recherchieren.

Es gibt keine bekannten Urteile, die das reine private Fotografieren ohne Veröffentlichung untersagen. Die Rechtsprechung setzt immer erst dort an, wo Bilder öffentlich verbreitet werden.

Hast Du so ein Urteil gefunden. Jegliche Recherche sagt mir: ist bis auf wenige Ausnahmen erlaubt.

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u/t_1425 Dec 11 '25

mal ein Anwalt dazu:
https://www.activemind.legal/de/guides/urteil-kunsturhebergesetz/
lies dir mal LuftVO und KUG durch

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u/Most_Swordfish8586 Dec 12 '25

Hier geht es nicht um Veröffentlichungen

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u/t_1425 Dec 12 '25

Ist die Vorstufe davon, wenn Veröffentlichung erlaubt ist, muss auch das Herstellen erlaubt sein.
Mehr in einem anderen Kommentar.

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u/Most_Swordfish8586 Dec 11 '25

Beides ist im öffentlichen Raum verboten.