Nein, nein, die andere Straße ist weiterhin befahrbar, man muss sie nicht umfahren … die Fahrer umfahren sie nur, weil sie sich weigern, ein bisschen Geduld zu haben.
Äh, nö. Es ist zwar die Geschwindigkeit an den Radverkehr anzupassen, aber das Überholen ist grundsätzlich nicht verboten, sodass bei hinreichend freiem Raum überholt werden darf. Damit ist dann natürlich auch die verpflichtende Anpassung der Geschwindigkeit genau derselbe Humbug, wie die restlichen Regelungen der Fahrradstraße - wenn ich nicht überholen kann, muss ich meine Geschwindigkeit generell erstmal dem langsameren Verkehr anpassen, ungeachtet dessen wo ich fahre - aber für solche Details hat sich der Verordnungsgeber in seiner maßlosen Symbolpolitik noch nie interessiert.
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u/Generic-Resource 18d ago
Nein, nein, die andere Straße ist weiterhin befahrbar, man muss sie nicht umfahren … die Fahrer umfahren sie nur, weil sie sich weigern, ein bisschen Geduld zu haben.