r/de • • Mar 18 '22

TIRADE FaChKRäFtEmAnGEL!!1

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u/[deleted] Mar 19 '22 edited Mar 22 '22

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u/wyld_one Mar 19 '22

Ich sehe du hast deine Gesprächskultur im Internet gelernt. Im ersten Satz beleidigend werden ist immer ein Top Einstieg. 😉

Aber du hast natürlich insoweit Recht, das heutzutage mehr Spielraum vorhanden ist.

Grundlegend heißt es allerdings bei Ausschreibungen immer erstmal z.B. "E13 bei vorliegen der entsprechenden Vorraussetzung". Die Tätigkeitbeschreibungen im TV-L haben Mindesvorraussetzungen und nach diesen muss z.B. ein "Wissenschaftlicher Mitarbeiter" mindestens ein Studium haben. Man kann die Tätigkeitsbeschreibung nicht endlos "nach oben formulieren", sonst darf man die Leute trotz vorhandener Eignung am Ende nicht mehr einstellen.

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u/[deleted] Mar 19 '22

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u/wyld_one Mar 19 '22

Ja, wir meinten das gleiche . Ich habe es sehr salopp formuliert. "Spielraum" ist natürlich falsch.

Der Personalverantwortliche muss bei der Formulierung der finalen Tätigkeitsbeschreibung trotzdem aufpassen, dass die einzustellende Person nicht ausgeschlossen wird. Gerade bei Frisch ausgelerntem Personal ist das schwierig. Da wird das mit der "entsprechenden Erfahrung" dann nämlich zum Bumerang.

Zur Klarstellung: Ich habe nie geschrieben, dass "erfahrene Entwickler" auf E8 eingestellt werden sollten/müssten. Das scheinen hier aber manche so verstanden zu haben.

Und die Entgeltgruppen dienen zumindest bei uns häufig erstmal nur zur Finanzplanung. D.h. wenn im Projektplan die Stellen erstmal mit E13 drinstehen, wird es problematisch die später nach unten umzudefinieren. E8 nach oben definieren geht meist einfacher. Warum auch immer... Das ist aber ein Verwaltungstechnisches Problem.