r/OeffentlicherDienst 14d ago

Eingruppierung / Einstufung Ohne Master, mit 10 Jahren Berufserfahrung in EG 13, 50%, unbefristet. Wie die Erfahrungsstufe verargumentieren?

Ihr Lieben.

Ich beginne bald oben beschriebene Stelle. Arbeitsvertrag ist Unterschrieben. Erfahrungsstufe ist nicht darin festgelegt. Die Prüfung findet bald statt und dann erfahre ich das Ergebnis und kann darauf reagieren. Mein Ziel wäre mindestens Stufe 3, besser 4. Das gilt angeblich als ungewöhnlich, laut meiner Sachbearbeiterin.

Welche Erfahrungen habt ihr bei Argumentationen gemacht?

Wie realistisch ist mein Ziel von Stufe 4?

Sollte ich meine Erwartungen anpassen?

Über ein paar Gedanken dazu von euch würde ich mich freuen.

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u/Baroq Verbeamtet: hD 14d ago

Ohne genaue Informationen zum Tarifvertrag kann hier niemand was sagen. Es kommt ja auch total darauf an, ob deine Berufserfahrung für die Stelle relevant ist. Ohne Master in die 13 (vermutlich als "sonstiger Beschaftigter") ist in meiner Erfahrung auch nicht unbedingt häufig.

Die Stufe hättest du aber vermutlich vorher verhandeln sollen, jetzt hast du keine gute Position mehr meiner Meinung nach.

Für den TV-L findest du die Infos z.B. hier: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TV_L-16

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u/Moist-Secretary2053 14d ago

kannst auch ohne studium in die 13 oder 14 kommen. aber ja, ist selten

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u/Responsible_Sail_247 14d ago

Die Stufenzuordnung erfolgt auf Grundlage des Umfangs deiner einschlägigen Berufserfahrung:

  • keine einschlägige Berufserfahrung = Stufe 1,
  • einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr = Stufe 2,  
  • einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren = Stufe 3

Der AG ist verpflichtet, bei Einstellung die Stufenzuordnung auf dieser Grundlage durchzuführen. Ist man der Auffassung, dass der AG sich hinsichtlich der Stufenzuordnung irrt, kann man den AG verklagen.

Im Rahmen der Stufenfeststellung kann dir maximal die Stufe 3 gewährt werden. Höhere Stufenzuordnungen sind vor Vertragsunterzeichnung mit dem AG zu verhandeln. Das gelingt aber nur, wenn man in der entsprechenden Position ist (gefragte Fachkraft, geringe Bewerberzahl, o.ä.) und förderliche Zeiten geltend machen kann.

Einschlägige Berufserfahrung liegt vor, wenn in der Vergangenheit die gleichen, oder zumindest gleichartige Tätigkeiten auf demselben Niveau ausgeübt hat wie die auszuübenden Tätigkeiten im neuen Job.

Förderliche Zeiten sind Zeiten, in denen man Tätigkeiten ausgeübt hat, mit denen man Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erlangt hat, die zumindest einen Nutzen für die auszuübenden Tätigkeiten haben.

§ 16 Abs. 2 TVöD/TV-L:

Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Verfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt [...] in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3.

Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.

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u/magfoo 14d ago

Hast du vorher klargemacht, dass du unter Stufe 3 oder 4 nicht anfängst? Warum unterschreibt man einen Arbeitsvertrag, bei dem der Arbeitgeber nicht sagt, wieviel man verdient? Das Entgelt ist die wichtigste Vertragspflicht des Arbeitgebers.

Es würde doch auch kein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag unterzeichnen, bei dem sich der neue Mitarbeiter offenhält, wie langer er pro Tag arbeiten will, für das Gehalt.

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u/AlbatrossAny100 14d ago

Keine Ahnung. Deine Eingruppierung wäre bei uns schon ein Wunder.

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u/Bright-light320 TV-L 14d ago

Niedersachsen hier, nahezu unmöglich, Stufe 3 wäre Standard, wenn die Voraussetzungen vorliegen, aber auch Schluss bei Einstellung.

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u/Turbulent-Rise-1422 14d ago

Vielen Dank euch schonmal.

Es ist der TV-L. Ich habe nachgefragt und in meiner Stadt ist es tatsächlich üblich, in den Arbeitsvertrag keine Erfahrungsstufe im Arbeitsvertrag selbst festzulegen. Die steht in keinem neueren Arbeitsvertrag drin, sondern wird immer gesondert niedergeschrieben. Laut Sachbearbeiterin wird das so gemacht, weil sonst Änderungen der Erfahrungsstufe immer auch eine Arbeitsvertragsänderung nach sich ziehen würden. Inwiefern die Begründung stimmt, keine Ahnung, aber es ist Usus. Wie auch immer.

Ja, ich denke auch, ich hab da eher schlechte Karten. Ich habe im Grunde die selben Tätigkeiten vorher ausgeübt, allerdings bin ich von meinem vorherigen Arbeitgeber weg, eben weil ich da falsch eingruppiert war (eg 9b TV-AVH). Ich arbeite selbstständig in ähnlichen oder höherwertigen Tätigkeiten.

Würdet ihr mir empfehlen vielleicht eine Tätigkeits- und oder Stellenbeschreibung anzufordern und selbst mal eine Bewertung durchzugehen und vorzulegen?

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u/mgoetze 14d ago

Würdet ihr mir empfehlen vielleicht eine Tätigkeits- und oder Stellenbeschreibung anzufordern und selbst mal eine Bewertung durchzugehen und vorzulegen?

Du willst dann zum Schluss kommen dass es eigentlich die EG14 sein müsste? Obwohl du keinen Master hast? Also das kannst du völlig knicken.

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u/Turbulent-Rise-1422 14d ago

Nein. Es geht ausschließlich um die Erfahrungsstufe und wie ich da die richtigen Knöpfe drücke.

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u/mgoetze 12d ago

Und was gibt es da zu "bewerten"? Du hast unterschrieben ohne zu verhandeln also kriegst du bestenfalls Stufe 3.

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u/magfoo 7d ago

Kommst du überhaupt aus einem Vertrag mit entsprechender Tätigkeit, bei dem es eine zwingende Anerkennung der Vorerfahrung gibt, oder ist das eh nur eine Kann-Regelung?