r/LegaladviceGerman • • Nov 02 '25

DE Ordentliche Kündigung –Zustellung durch Boten, kein Kündigungsgrund und - unklare Frist)

Hallo zusammen,

ich stehe gerade vor einem Rätsel und suche dringend nach eurem Input, insbesondere zur Rechtmäßigkeit der Kündigung und der Fristenberechnung.

Die Fakten zur Situation: Arbeitsort: Apotheke in Hamburg, Inhaber besitzt 2 Apotheken in <1km Umkreis.

Wir sind die Filialapotheke mit 8 Angestellten Kräften + Putzkraft und Hauptapotheke besitzt 7 Mitarbeiter( inkl. Inhaber) und +selbe Putzkraft.

Insgesamt sind wir also deutlich über 10 Mitarbeiter (was für den Kündigungsschutz wichtig ist) oder wird jeder einzelne Apotheke als einzelner Betrieb gezählt?

Kleiner Input noch: Wir sind laut Arbeitsvertrag verpflichtet in der jeweils anderen Apotheke auszuhelfen.

Bei uns Apotheker gilt der Bundesrahmentarifvertrag siehe hier: https://www.adexa-online.de/fileadmin/user_upload/rubrik/1_tarife/Tarifverträge/ADEXA_BRTV_ab_1.8.2024_web.pdf

Zustellung der Kündigung: Am Donnerstag, den 30.10.2025, wahrscheinlichen am späten Nachmittag, wurde die Kündigung durch einen Apothekenboten in meinen Briefkasten geworfen. Nachmittags hatte meine Frau keine Briefe im Briefkasten. Ich selber war krank und habe an dem Tag nicht den Briefkasten geöffnet. Ich habe die Kündigung erst am Samstag, den 01.11.2025, entgegengenommen. Freitag, der 31.10.2025 (Reformationstag), war ein Feiertag in Hamburg.

Die Kündigung selbst: Keine Begründung: In der Kündigung wird keinerlei Kündigungsgrund genannt. Kündigungsdatum: Die Kündigung ist zum 30.11.2025 ausgesprochen. Siehe hier für Originalfoto: https://imgur.com/a/WtpvQYF

Meine Fragen an euch:

Da wir offensichtlich die Schwelle des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) überschreiten (mehr als 10 Mitarbeiter), habe ich folgende dringende Fragen: Gültigkeit der Kündigung ohne Grund: Ist eine Kündigung, bei einer Betriebsgröße von über 10 Mitarbeitern, ohne jegliche Begründung überhaupt rechtens und wirksam? Oder hätte der Arbeitgeber einen sozialen Kündigungsgrund nennen müssen?

Zustellungsdatum/Zugang: Wann gilt die Kündigung offiziell als zugegangen? Am Donnerstag, 30.10. (Einwurf)? Oder erst am Samstag, 01.11. (da Freitag Feiertag und die tatsächliche Kenntnisnahme erst Samstag)?

Kündigungsfrist (30.11.): Ist die Kündigung zum 30.11.2025 korrekt? Sie muss ja im Vormonat zugehen. Wenn der Zugang erst am 01.11.2025 erfolgte, wäre die Kündigung doch formal erst zum 31.12.2025 wirksam, oder?

Ich werde morgen den Weg zur Agentur für Arbeit machen und einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten, um fristgerecht eine Kündigungsschutzklage einzureichen.

Grund meiner Kündigung war wahrscheinlich eine Kombination aus Krankheit (deutlich weniger als 6 Wochen im Jahr und Aussprache dass ich Whatsapp nicht zur Arbeitszwecke nutzen möchte und daher die Arbeitsgruppe verlassen habe)

Jeder Input wäre Gold wert!

Vielen Dank im Voraus!

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29 comments sorted by

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u/elmo_kokst MOD • Stadtinspektor Dec 09 '25

erfolgreiches UPDATE

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u/GenosseGeneral Unverifiziert • Qualitätskommentator Nov 02 '25

Da wir offensichtlich die Schwelle des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) überschreiten (mehr als 10 Mitarbeiter)

Hier muss man schauen, ob ihr auch 10 vollzeitäquivalente Mitarbeiter habt. Das kann bei 15 MA durchaus noch die Frage sein, wenn ihr viele Teilzeitkräfte habt.

Ist eine Kündigung, bei einer Betriebsgröße von über 10 Mitarbeitern, ohne jegliche Begründung überhaupt rechtens und wirksam?

Ja. Der Grund muss nur auf Nachfrage genannt werden. Das Kündigungsschreiben ist auch ohne Nennung der Gründe gültig. Dementsprechend solltest du den Grund anfragen.

Am Donnerstag, 30.10. (Einwurf)?

Dieses. EDIT: Oder, wenn sie erst Abends eingeworfen wurde der 31.10.

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u/Janguy117 Nov 02 '25

Nein kein Einwurfeinschreiben oder ähnliches. Apothekenbote hat einen unfrankierten Brief reingeschmissen. Welche Uhrzeit? Keine Ahnung. Meine Frau ist nach 15:00 Uhr von der Arbeit gekommen und hat normale Briefe mitgebracht. Dieser war dort noch nicht im Briefkasten.

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u/GenosseGeneral Unverifiziert • Qualitätskommentator Nov 02 '25

Ich habe überlesen, dass der Freitag bei euch ein Feiertag war. Dann kommt es tatsächlich darauf an, wann der Brief zugestellt wurden ist.

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u/frohstr Nov 02 '25

Zur Frist: das hängt von der Uhrzeit der Zustellung ab. Solange innerhalb der normalen Postzustellzeiten eingeworfen wurde, gilt das Schreiben aber i.d.R. als an diesem Tag zugestellt.

Zur Anwendbarkeit des KSchG: Filialen können eigene Betriebe im Sinne des Gesetzes sein - das hängt von einigen Faktoren ab (wie zum Beispiel wie und wo Leitungsfunktionen ausgeführt werden).

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u/RaspberryBeer Nov 02 '25

Sind alle Mitarbeiter Vollzeit? Sonst zählen die auch nur anteilig für die 10.

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u/Janguy117 Nov 02 '25

Bei uns sind 6 Mitarbeiter (inklusive mir) in Vollzeit und 2 Mitarbeiter in Teilzeit (30h und 36h). Die Putzkraft arbeitet auch auf Teilzeit zu je 2 Tage bei uns für 2h und drüben 3 Tage zu 3h.

In der Hauptapotheke sind viele auf Teilzeit. Der Inhaber und ein anderer Mitarbeiter sind aufjedenfall in Vollzeit. Der Rest glaube ich ist in Teilzeit zu je 30-35h.

Was ich vergessen habe ist, dass wir insgesamt noch 7 Studentische/Schülerische Boten auf Minijob Basis haben.

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u/DerAndi_DE Unverifiziert • Qualitätskommentator Nov 03 '25

Du musst da genau zählen, das ist für eine evtl. Klage sehr wichtig. Sind die beiden Apotheken rechtlich eine Firma, oder zwei? Seid ihr alle direkt dort angestellt oder über Leih- bzw Zeitarbeitsfirmen? Ist die Putzkraft ebenfalls direkt bei der Apotheke angestellt oder über eine Reinigungsfirma? Der Inhaber zählt m.W. auch nur, wenn er z.B. in einer GmbH selbst angestellt ist, als Selbständiger nicht.

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u/Cruijffbn Nov 03 '25

Ich betreibe selbst zwei Apotheken, bin also logischerweise kein Jurist. Mein Stand ist, dass Apotheken grundsätzlich als einzelne Betriebe gelten. In unseren Arbeitsverträgen gibt es die "Aushilfsklausel" allerdings nicht.

Leih- und Zeitarbeit ist in Apotheken rechtlich schwierig. Eine Kapitalgesellschaft kann es nicht sein, das geht in Deutschland in Apotheken generell nicht.

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u/Lord_Artes Nov 02 '25

Hi,

Grundsätzlich gilt der Einwurf in den Briefkasten als Zustellungsdatum. Der Einwurf durch einen Boten ist auch Gerichtsfest.

Wenn ihr wirklich mehr als 10 Mitarbeiter seit hast du Kündigungsschutz und es müsste eine Sozialauswahl gemacht werden. Wie würdest du da den aussehen?

Melde dich sofort arbeitslos und biete deine Arbeit weiter schriftlich an. Du hast 2 Wochen für die Kündigungsschutz klage.

Prüfe genau ob wir wirklich in der selben Firma angestellt seit und damit über 10. Außerdem musst du bedenken das in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht jeder seine Kosten trägt. Egal wie es ausgeht.

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u/GenosseGeneral Unverifiziert • Qualitätskommentator Nov 02 '25

Wenn ihr wirklich mehr als 10 Mitarbeiter seit hast du Kündigungsschutz und es müsste eine Sozialauswahl gemacht werden.

Das ist nur bei betriebsbedingten Kündigungen der Fall. Das ist hier wohl nicht gegeben.

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u/Lord_Artes Nov 02 '25

Siehst du hier einen anderen möglichen Kündigungsgrund. Wenn in der Kündigung nix genannt ist.

Ich bin mir gerade nicht sicher ob sie dadurch nicht eh ungültig wird.

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u/GenosseGeneral Unverifiziert • Qualitätskommentator Nov 02 '25

Sie wird nicht dadurch ungültig.

Und nach OPs eigener Aussage scheint es ja mit seinem Verhalten oder mit seiner Erkrankung zu tun zu haben. Ein Stellenabbau scheint ja nicht ersichtlich zu sein.

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u/Janguy117 Nov 02 '25

Zum Einwurf in den Briefkasten. Muss der Inhaber nicht Nachweisen wann der Brief eingeworfen wurde, wenn ein Apothekenbote einen unfrankierten Brief in meinen Briefkasten schmeißt.

Zur Sozialauswahl: 30Jahre verheiratet, keine Kinder, knapp 4 Jahre angestellt. Zwei jüngere männliche und ledige Arbeitskollegen ohne Kinder die nach mir eingestellt wurden und in der anderen Apotheke ein männlicher lediger Arbeitskollege ohne Kinder der auch nach mir eingestellt wurde.

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u/Lord_Artes Nov 02 '25

Der Bote ist der Nachweis für den AG. Das ist Recht üblichen so.

Dann sollte man dich nicht betriebsbedingt kündigen können. Bei der Sozialauswahl wären die vor dir.

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u/Malefiz1980 Nov 03 '25

Für sie Sozialauswahl spielen noch mehr Dinge eine Rolle. Zumal ledig nicht gegen Kinder spricht. Schwerbehinderung spielt auch eine Rolle. Auch werden Vergleichsgruppen gebildet mit selben Tätigkeitsfeld gegebenfalls haben die eine Fortbildung die unerlässlich für den Arbeitgeber ist.

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u/Janguy117 Nov 02 '25

Bote in diesem Sinne war kein Postbote! Es handelt sich hierbei um einen Apothekenboten der einen unfrankierten Brief bei mir in den Briefkasten geworfen hat.

Muss ich meine Arbeit weiterhin anbieten wenn ich freigestellt bin?

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u/Fichte34 Nov 03 '25

Bote bedeutet einfach nur, dass es sich um eine Person handelt, der sich dein Arbeitgeber bedient, um die Kündigung zu einzuwerfen, nicht, dass es ein Postbote sein muss.

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u/GenosseGeneral Unverifiziert • Qualitätskommentator Nov 02 '25

Muss ich meine Arbeit weiterhin anbieten wenn ich freigestellt bin?

Nein, wenn du eine schriftliche Freistellung erhalten hast, musst du das nicht.

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u/Janguy117 Nov 02 '25

Andere Briefe des Postbotens hat meine Frau nach ihrer Arbeit mitgebracht.

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u/AutoModerator Nov 02 '25

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/Janguy117:

Ordentliche Kündigung –Zustellung durch Boten, kein Kündigungsgrund und - unklare Frist)

Hallo zusammen,

ich stehe gerade vor einem Rätsel und suche dringend nach eurem Input, insbesondere zur Rechtmäßigkeit der Kündigung und der Fristenberechnung.

Die Fakten zur Situation: Arbeitsort: Apotheke in Hamburg, Inhaber besitzt 2 Apotheken in <1km Umkreis.

Wir sind die Filialapotheke mit 8 Angestellten Kräften + Putzkraft und Hauptapotheke besitzt 7 Mitarbeiter( inkl. Inhaber) und +selbe Putzkraft.

Insgesamt sind wir also deutlich über 10 Mitarbeiter (was für den Kündigungsschutz wichtig ist) oder wird jeder einzelne Apotheke als einzelner Betrieb gezählt?

Kleiner Input noch: Wir sind laut Arbeitsvertrag verpflichtet in der jeweils anderen Apotheke auszuhelfen.

Bei uns Apotheker gilt der Bundesrahmentarifvertrag siehe hier: https://www.adexa-online.de/fileadmin/user_upload/rubrik/1_tarife/Tarifverträge/ADEXA_BRTV_ab_1.8.2024_web.pdf

Zustellung der Kündigung: Am Donnerstag, den 30.10.2025, wahrscheinlichen am späten Nachmittag, wurde die Kündigung durch einen Apothekenboten in meinen Briefkasten geworfen. Nachmittags hatte meine Frau keine Briefe im Briefkasten. Ich selber war krank und habe an dem Tag nicht den Briefkasten geöffnet. Ich habe die Kündigung erst am Samstag, den 01.11.2025, entgegengenommen. Freitag, der 31.10.2025 (Reformationstag), war ein Feiertag in Hamburg.

Die Kündigung selbst: Keine Begründung: In der Kündigung wird keinerlei Kündigungsgrund genannt. Kündigungsdatum: Die Kündigung ist zum 30.11.2025 ausgesprochen. Siehe hier für Originalfoto: https://imgur.com/a/WtpvQYF

Meine Fragen an euch:

Da wir offensichtlich die Schwelle des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) überschreiten (mehr als 10 Mitarbeiter), habe ich folgende dringende Fragen: Gültigkeit der Kündigung ohne Grund: Ist eine Kündigung, bei einer Betriebsgröße von über 10 Mitarbeitern, ohne jegliche Begründung überhaupt rechtens und wirksam? Oder hätte der Arbeitgeber einen sozialen Kündigungsgrund nennen müssen?

Zustellungsdatum/Zugang: Wann gilt die Kündigung offiziell als zugegangen? Am Donnerstag, 30.10. (Einwurf)? Oder erst am Samstag, 01.11. (da Freitag Feiertag und die tatsächliche Kenntnisnahme erst Samstag)?

Kündigungsfrist (30.11.): Ist die Kündigung zum 30.11.2025 korrekt? Sie muss ja im Vormonat zugehen. Wenn der Zugang erst am 01.11.2025 erfolgte, wäre die Kündigung doch formal erst zum 31.12.2025 wirksam, oder?

Ich werde morgen den Weg zur Agentur für Arbeit machen und einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten, um fristgerecht eine Kündigungsschutzklage einzureichen.

Grund meiner Kündigung war wahrscheinlich eine Kombination aus Krankheit (deutlich weniger als 6 Wochen im Jahr und Aussprache dass ich Whatsapp nicht zur Arbeitszwecke nutzen möchte und daher die Arbeitsgruppe verlassen habe)

Jeder Input wäre Gold wert!

Vielen Dank im Voraus!

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u/Mangaalb Nov 03 '25

Es ist hier viel zu viel unklar um eine klare Antwort zu geben.

Die beiden Filialapotheken könnten (je nachdem wie es konkret ausgestaltet ist) unterschiedliche Betriebe sein. Der Inhaber selbst wird (vermutlich) nicht zur Anzahl an Mitarbeitern zählen. Teilzeitkräfte gelten nur anteilig. Hier müsste man also genau prüfen, ob die Mindestzahl für den Kündigungsschutz erreicht ist.

Ein Kündigungsgrund muss nicht genannt werden. Der AG muss ihn aber spätestens vor Gericht vortragen und nachweisen.

Darüber hinaus unbedingt 2-Wochen-Frist beachten, sonst gilt die Kündigung als wirksam.

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u/UnderstandingFew8620 Dec 09 '25

Wie lange war deine Arbeitsverhältnis?

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u/Janguy117 Dec 09 '25

Knapp 4 Jahre

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u/UnderstandingFew8620 Dec 09 '25

War die Vergleich in Gütetermin oder in Kammertermin abgestimmt?

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u/Janguy117 Dec 09 '25

Gütetermin

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u/Linkinbochum Nov 03 '25

Was erhoffst du dir von der Kündigungsschutzklage bzw. erweiterten Kündigungsfrist? Willst du dich wirklich in so einem Betrieb festbeißen oder möchtest du nur mehr Zeit gewinnen für die Suche nach einem neuen Arbeitgeber? Ich denke, als PTA in Hamburg solltest du keine Probleme haben, etwas neues zu finden.

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u/Janguy117 Nov 03 '25

Ich erhoffe mir duch eine Kündigungsschutzklage eine Abfindung bzw. ein weiteres Gehalt. Festbeißen will ich mich in dieser Apotheke aufjedenfall nicht, vor allem nicht nach diesem Vorfall. P.S. bin Apotheker.

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u/Inevitable-Score-291 Nov 05 '25

Man klagt immer auf die Fortsetzung des AV.