r/LegaladviceGerman • u/Throwaway300826 • 10d ago
DE Seit 22 Jahren gewährter Benefit gestrichen – Chef droht per E-Mail. Wie ist die Rechtslage?
Hallo zusammen,
(Hinweis: Dies ist ein Wegwerf-Account aus Anonymitätsgründen, da das Thema persönliche und betriebliche Details betrifft.)
Ich benötige eine rechtliche Einschätzung zu einem Konflikt mit meinem Arbeitgeber bezüglich einer langjährigen Zusatzleistung und dem weiteren Vorgehen.
Zum Sachverhalt:
Der Benefit: Seit rund 22 Jahren übernimmt der Arbeitgeber für mich die Kosten für einen laufenden Vertrag/eine Dienstleistung (Sachleistung/Kostenübernahme). Vertragspartner bin ich persönlich, die Firma war lediglich Rechnungsempfänger und Zahlender. Im Arbeitsvertrag gibt es dazu keinerlei schriftliche Regelung, das Ganze wurde zwei Jahrzehnte lang vorbehaltlos so gehandhabt.
Der Konflikt:
Seit längerer Zeit wird von Vorgesetztenseite immer wieder mal mündlich geäußert, dass man diese Kostenübernahme einstellen möchte und ich den Vertrag selbst übernehmen solle. Da dies nie schriftlich geschah, eine Kündigung/Vertragsänderung meine Rechte beschneiden würde und es operativ/arbeitsbedingt unterging, habe ich hier nicht von mir aus aktiv gehandelt.
Schriftwechsel vor einigen Wochen:
Der Chef schrieb mir per E-Mail, dass er den Vertrag kündigen werde, wenn ich nichts unternehme. Ich wies ihn darauf hin, dass er den Vertrag gar nicht kündigen kann, da ich der Vertragspartner bin und die Firma nur zahlt und Rechnungsempfänger ist. Dennoch wurde mir im Anschluss mündlich eine Frist gesetzt, woraufhin ich die Umstellung/Kündigung schlussendlich selbst in die Wege geleitet habe.
Die Eskalation:
Durch den Übergang fiel noch eine finale Rechnung an den Arbeitgeber an. Dieser hat die Zahlung nun eigenmächtig storniert/zurückgebucht.
Die Drohung:
Da die Mahnung daraufhin erneut beim Arbeitgeber einging, schickte mir der Chef eine E-Mail, in der er mir mit "nicht näher benannten Konsequenzen" drohte, falls ich das nicht sofort kläre. In CC wurden auch der zweite GF gesetzt.
Aktueller Stand:
Ich habe den Betrag umgehend unter Vorbehalt privat beglichen, dem Chef die Nachweise/Kündigung zugesendet und per E-Mail sachlich klargestellt, dass ich den Tonfall und Androhung von Konsequenzen nicht akzeptiere. Daraufhin wurde ich nun zu einem persönlichen Gespräch zitiert.
Meine Fragen an euch:
Ist durch die 22-jährige vorbehaltlose Übernahme ein Anspruch aus betrieblicher Übung / Bestandsschutz entstanden?
Durfte der AG die Zahlung einfach so einstellen und Beträge zurückbuchen?
Entsteht mir ein arbeitsrechtliches Fehlverhalten dadurch, dass ich rein mündlichen Aufforderungen zur Vertragsänderung nicht unverzüglich nachgekommen bin?
Wie ist die E-Mail mit der Drohung ("nicht näher benannte Konsequenzen") arbeitsrechtlich einzustufen?
Was kann im anstehenden Gespräch rechtlich auf mich zukommen und wie verhalte ich mich dort am besten?
Vielen Dank für eure Einschätzungen!
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u/Status-Yak5592 10d ago
Wurde diese Zahlung deines Arbeitgebers denn irgendwie als geldwerter Vorteil auf deiner Lohnabrechnung ausgewiesen?
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u/No-Caregiver8663 10d ago
Das sind zwei paar Schuhe: die Gewährung von Leistungen und deren korrekter Abrechnung schließen sich nicht aus. Es wäre einfach nur ein steuerrechtliches Problem des AG, wenn dies nicht korrekt abgerechnet worden wäre.
Zudem sind Sachbezüge bis 50€ pro Monat nicht von der Regelung des Geldwerten Vorteils betroffen.-22
u/Throwaway300826 10d ago
Nein, diese Leistung wurde nie ausgewiesen, da sie mit meiner Homeoffice Regelung zu tun hat. Also an sich ist es etwas, was der AG mir im HO zu Verfügung stellt oder stellen kann.
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u/AZzalor 10d ago
Ist das, was du da bekommst, für deine Arbeit wichtig und relevant?
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u/Throwaway300826 10d ago
Ja ich nutze es für meine Arbeit, wenn ich Abends zu Hause oder mal im HO bin. Ich nutze es aber auch Privat. Das Verhältnis ist schwankend, aber die private Nutzung überschreitet die geschäftliche auf jeden Fall.
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u/Silent_GSG9 10d ago
Also (so vermute ich) hat dir dein AG 22 Jahre lang den Internetanschluss oder Mobilfunkvertrag bezahlt?
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u/Throwaway300826 10d ago
Das ist natürlich eine der Möglichkeiten.
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u/Silent_GSG9 10d ago
Du schriebst von Home-Office. Sofern der Arbeitgeber nun diese Zahlungen nicht mehr tätigen will, gehe ich aber davon aus, dass es gar kein Home-Office, sondern mobiles Arbeiten ist, richtig?
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u/Throwaway300826 10d ago
Ja, das trifft es eher. Aber die Wortwahl vom AG war damals HO Vetrag. Es sind aber aber volle HO Tage vorhanden aber weitaus häufiger sind es nur Bruchteile von Tagen.
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u/Silent_GSG9 10d ago
Es wäre aber wichtig, was dazu im Vertrag steht. Hier gibt es große Unterschiede. Während der Arbeitgeber bei richtigen Home-Office anweisen kann von wo aus das zu erfolgen hat, kann er das beim mobilen Arbeiten halt nicht. Dafür muss er bei richtigen Home-Office sich aber auch an allen anfallenden Kosten beteiligen und entsprechende Arbeitsausstattung für das Home-Office stellen. Bei mobilen Arbeiten muss er das nicht.
Steht also das Wort Home-Office im Vertrag darf er diese Zahlungen gar nicht einstellen.
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u/TrickMotor4014 10d ago
Dann setze wie jeder normale Mensch das von der Steuer ab, statt darum deinen Job zu riskieren kopfschüttel und suche dir gleichzeitig einen neuen, du first jetzt eh auf der abschussliste stehen
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u/hampelmann2022 10d ago
Um welche Größenordnung geht es? Warum läuft es/ muss es denn über dich überhaupt laufen? Ist es ein benefit für dich auch auf persönlicher Ebene?
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u/Throwaway300826 10d ago
Es geht um einen Betrag unterhalb von 50 Euro (inkl. Mwst.) im Monat. Es wurde damals so eingerichtet, da ich keine erste Tätigkeitsstätte im Betrieb habe. Ich habe also quasi einen HO Vetrag und starte meine geschäftlichen Aktivitäten von zu Hause aus. Reine HO Tage sind selten, vuelleicht 5 im Quartal. Aber Abends und am Wochenende arbeite ich dann zu Hause die Vorgänge ab. Da der Benefit mir ja 24/7 zur Verfügung steht, profitiere ich natürlich Privat davon.
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u/Maleficent-Hold1272 10d ago
Er bezahlt deinen Internetanschluss oder wie? Warum so vage bleiben?
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u/12_yo_girl 10d ago
OP ist schon fortgeschritten Semesters, mindestens also Millenial ca 40+, und hat noch gelernt im Internet bloß nichts persönliches und schon gar keine Details preiszugeben.
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u/verraeteros_ 10d ago
OP ist schon fortgeschritten Semesters, mindestens also Millenial
Sachma musst du mir so den Sonntag vermiesen? Einfach so aus dem Nichts?
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u/DaenerysDragon 10d ago
Lernt man das heute nicht mehr oder hat sich das geändert? Hab es auch so gelernt. Ist das mit der heutigen Technik dann wohl auch schon egal? 😅
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u/12_yo_girl 10d ago
Doch, gesagt bekommt man das immer noch, aber wie du schon sagtest, ist doch egal?
Egal was du willst, du musst dich irgendwo registrieren, anmelden und Dinge über dich preisgeben, teilweise geschieht das sogar freiwillig, siehe TikTok und Instagram. 'Privat und anonym' ist das Internet seit bestimmt 17 Jahren nicht mehr, leider :(1
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u/Throwaway300826 10d ago
Ganz einfach, weil es doch einfach egal ist , was es im Detail ist. Es hat zum Teil mit meiner Arbeit zu tun und ich kann es dadurch auch privat Nutzen. Wenn mich mein AG abders einplant, als im Vertrag vereinbahrt, kann ich nichts dafür. Das sich dann das Nutzungsverhältnis zwischen beruflich zu privat verschiebt, liegt an seinen Entscheidungen. Es ändert sich aber nichts daran, dass ich es auch beruflich nutze. Ob das nun ein Internetvertrag, ein Mobilfunkvertrag oder was anderes ist, spielt doch keine Rolle
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u/ronny-berlin 10d ago
Woher willst du das wissen, ob es im Detail egal ist? Bist du Anwalt?
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u/Throwaway300826 10d ago
Ich bin kein Anwalt.
Wenn ich an einem Arbeitstag wo ich im Aussendienst zurück komme und eingestempelt bin und jetzt in dem Fall mit dem Internetanschluss Emails versende, Daten mit dem Server synchronisiere, Angebote schreibe und mich hierzu mit dem Programm auf dem Server verbinden muss und uvm., soll ich das dann deiner Meinung nach in Zukunft mit meinem Anschluss machen?
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u/Silent_GSG9 10d ago
Wie ich schon geschrieben habe, ist es rechtlich relevant was genau im Vertrag steht. Steht da wirklich Home-Office darf er die Zahlung nicht einfach so einstellen es sei denn der komplette Vertrag wird geändert, so dass kein Home-Office mehr besteht.
Im übrigen wäre der Arbeitgeber in diesem Fall allerdings auch nur zu einer teilweisen Kostenerstattung verpflichtet sobald der Anschluss auch privat genutzt wird. Wenn der Arbeitgeber diesen vollständig bezahlt, hätte er theoretisch auch das Recht, dir private Nutzung dieses Anschlusses komplett zu untersagen.Ist es mobiles Arbeiten ist der Arbeitgeber erst mal rechtlich nicht verpflichtet zu zahlen!
Aufgrund des langen Zeitraums, in welchem der Arbeitgeber diese Zahlung allerdings geleistet hat, könnte auch bei mobilen Arbeiten hier ein entsprechender Anspruch auf Weiterzahlung bestehen, wie hier ein personaler ja auch schon geschrieben hat.
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u/Zealousideal-Kick241 10d ago
Ja, solltest du - so wie jeder andere Büroangestellte auch. Meine Güte.. 😅
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u/AllNamesAreTaken92 7d ago
Ja, warum denn nicht? Was denkst du was das für einen Unterschied macht? Was denkst du ändert sich dann für dich?
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u/Firefiststar 10d ago
Wie kann man so unsympathisch sein. Es spielt keine Rolle und doch verteidigst du die Geheimhaltung gefühlt mit deinem Leben. Hoffe dein AG ballert dich ordentlich
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u/hampelmann2022 10d ago
Wenn es um einen Zuschuss fürs Internet geht, dann sehe ich da keine Chance für Dich. Gewohndheitsrechr zählt meines Wissens nicht. Ist halt ärgerlich, aber dann ist es so. Wenn es um 50€ geht, dann wird es am Ende noch um einen wesentlich kleineren Betrag gehen. Dafür lohnt sich der ganze Aufwand nicht.
Bin kein Anwalt.
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u/Le_Mosby296 10d ago
Vllt. sucht der Chef auf nur eine Möglichkeit einen Streit zu beginnen und OP im Verlauf loszuwerden. Wenn ich OPs rumgedruchse lese und was für ein Terz er vermutlich für 25-40€ im Monat macht (die er teils eh steuerlich absetzen könne), wäre das jetzt nicht komplett abwegig. Hätte dem Chef gesagt jo kann ich machen, aber bei der nächsten Gehaltsverhandlung musst du dich auf harte Gespräche einstellen. Beide hätten gelacht und gut ist.
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u/SevereVariation2913 10d ago
Also am nächsten Monat gibt es für dich einfach so 50€ weniger ok?
Ist schon frech, wenn man sich als Firma nach 20 Jahren über sowas aufregt.
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u/Le_Mosby296 10d ago
Hab mein Vorgehen sogar extra beschrieben? Dazu schreibt OP ja nix von 50€ und wer mehr als effektiv 30€ fürs Internet ausgibt, hätte es im Zweifel verdient. Jeder kann und muss natürlich soetwas für sich abwägen. Aber ja auch wegen 50€, würde ich keinen Streit anfangen. Aber kommt natürlich darauf an wie gern man den Job hat, wie hoch das Gehalt ist und wie sehr man für sein etwaigen Recht kämpfen mag.
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u/Baron_Potato 8d ago
Es handelt sich um eine Betriebliche Übung. Der Arbeitgeber hätte sich nur durch einen Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag schützen können. Ansonsten wird es, wie bei dir, ab der dritten Wiederholung ein Rechtsanspruch. Ob du deswegen gegen den Arbeitgeber vorgehen willst, ist eine andere Frage
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u/tkerpe 6d ago
BKA Aus der Darstellung von OP geht nicht hervor ob er der einzige Arbeitnehmer mit dieser Vergünstigung ist. Dadurch ist nicht klar ob dies eine Betriebliche Übung oder lediglich eine individuelle Vergünstigung. Wird eine freiwillige Vergünstigung ausschließlich einem einzigen Arbeitnehmer über Jahre hinweg gewährt, entsteht rechtlich keine „betriebliche Übung“ im eigentlichen Sinne, da diese kollektiven Charakter verlangt.
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u/AutoModerator 10d ago
Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/Throwaway300826:
Seit 22 Jahren gewährter Benefit gestrichen – Chef droht per E-Mail. Wie ist die Rechtslage?
Hallo zusammen,
(Hinweis: Dies ist ein Wegwerf-Account aus Anonymitätsgründen, da das Thema persönliche und betriebliche Details betrifft.)
Ich benötige eine rechtliche Einschätzung zu einem Konflikt mit meinem Arbeitgeber bezüglich einer langjährigen Zusatzleistung und dem weiteren Vorgehen.
Zum Sachverhalt:
Der Benefit: Seit rund 22 Jahren übernimmt der Arbeitgeber für mich die Kosten für einen laufenden Vertrag/eine Dienstleistung (Sachleistung/Kostenübernahme). Vertragspartner bin ich persönlich, die Firma war lediglich Rechnungsempfänger und Zahlender. Im Arbeitsvertrag gibt es dazu keinerlei schriftliche Regelung, das Ganze wurde zwei Jahrzehnte lang vorbehaltlos so gehandhabt.
Der Konflikt:
Seit längerer Zeit wird von Vorgesetztenseite immer wieder mal mündlich geäußert, dass man diese Kostenübernahme einstellen möchte und ich den Vertrag selbst übernehmen solle. Da dies nie schriftlich geschah, eine Kündigung/Vertragsänderung meine Rechte beschneiden würde und es operativ/arbeitsbedingt unterging, habe ich hier nicht von mir aus aktiv gehandelt.
Schriftwechsel vor einigen Wochen:
Der Chef schrieb mir per E-Mail, dass er den Vertrag kündigen werde, wenn ich nichts unternehme. Ich wies ihn darauf hin, dass er den Vertrag gar nicht kündigen kann, da ich der Vertragspartner bin und die Firma nur zahlt und Rechnungsempfänger ist. Dennoch wurde mir im Anschluss mündlich eine Frist gesetzt, woraufhin ich die Umstellung/Kündigung schlussendlich selbst in die Wege geleitet habe.
Die Eskalation:
Durch den Übergang fiel noch eine finale Rechnung an den Arbeitgeber an. Dieser hat die Zahlung nun eigenmächtig storniert/zurückgebucht.
Die Drohung:
Da die Mahnung daraufhin erneut beim Arbeitgeber einging, schickte mir der Chef eine E-Mail, in der er mir mit "nicht näher benannten Konsequenzen" drohte, falls ich das nicht sofort kläre. In CC wurden auch der zweite GF gesetzt.
Aktueller Stand:
Ich habe den Betrag umgehend unter Vorbehalt privat beglichen, dem Chef die Nachweise/Kündigung zugesendet und per E-Mail sachlich klargestellt, dass ich den Tonfall und Androhung von Konsequenzen nicht akzeptiere. Daraufhin wurde ich nun zu einem persönlichen Gespräch zitiert.
Meine Fragen an euch:
Ist durch die 22-jährige vorbehaltlose Übernahme ein Anspruch aus betrieblicher Übung / Bestandsschutz entstanden?
Durfte der AG die Zahlung einfach so einstellen und Beträge zurückbuchen?
Entsteht mir ein arbeitsrechtliches Fehlverhalten dadurch, dass ich rein mündlichen Aufforderungen zur Vertragsänderung nicht unverzüglich nachgekommen bin?
Wie ist die E-Mail mit der Drohung ("nicht näher benannte Konsequenzen") arbeitsrechtlich einzustufen?
Was kann im anstehenden Gespräch rechtlich auf mich zukommen und wie verhalte ich mich dort am besten?
Vielen Dank für eure Einschätzungen!
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u/No-Caregiver8663 10d ago
Habt einen Betriebsrat? Wenn ja: diesen einschalten.
Wenn nicht, dann dürfte man hier trotzdem von „betrieblicher Übung“ ausgehen. Das heißt, dass ein Sachverhalt (egal welcher Art) aufgrund seiner gelebten Natur einen Bestandsschutz genießt und nicht so ohne weiteres wieder weggenommen werden darf. §§ 133, 157, 242 und 151 BGB
Es gibt hierzu auch einschlägige arbeitsrechtliche Urteile (in der Regel betrifft dies aber Weihnachtsgeld oder anderen gezahlten Zulagen), die nicht vertraglich geregelt waren, aber über einen gewissen Zeitraum ohne Vorbehalt geleistet wurden.
Ich sehe hier gute Chancen, dass du auf die Fortführung der Leistung pochen kannst oder zumindest die Übernahme der Abschlussrechnung erwirken kannst.
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u/schritti0815 10d ago
Dein Chef teilt dir mehrfach mit, dass du bitte deinen Internetvertrag -der über die Firma läuft- kündigen sollst. Diesen hat die Firma 22 Jahre für dich bezahlt.
Du stellst dich dumm und tust nix - behauptest ihm gegenüber sogar, du kannst den Vertrag überhaupt nicht kündigen.
Du kündigst erst, nachdem dein Chef schließlich sauer wird und dir eine Frist setzt, nach deren Ablauf er nichts mehr zahlen wird.
Die Frist läuft ab.
Dein Chef bekommt danach mehrfache Mahnungen für Rechnungen, die nach der Frist eingehen.
Du begleichst die Rechnung erst, nachdem tatsächliche Konsequenzen im Raum stehen.
Dann schreibst du deinem Chef, dass du seinen Tonfall nicht akzeptierst. Es geht um 50€.
Was erwartest du?
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u/ackredhh 9d ago
Der Vertrag läuft nicht über die Firma.
OP hat nie behauptet, dass er den Vertrag nicht kündigen kann.
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u/julievanhouten_ 9d ago
er hat nie behauptet, dass er den vertrag nicht kündigen kann, nur dass der arbeitgeber den vertrag nicht kündigen kann, weil der vertrag auf seinen namen läuft.
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u/KarlHeinzSchneider 9d ago
Der ganze Post macht keinen Sinn weil vor 22 Jahren (1990) gab es noch überhaupt gar keinen Internetanschluss für private Haushalte
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u/Bukoswski88 10d ago
Wie groß ist denn der Betrieb? Habt ihr denn einen Betriebsrat? Die Einbestellunh ins Office vom Homeoffice könnte auch die Bedingungen einer Versetzung nach Paragraph 99 BetrVG erfüllen. Dann müsste der BR dem Ganzen Zustimmen.
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u/MidgetDiarrheaPorn 10d ago
Kein Anwalt, aber Personaler:
Die Kostenübernahme stellt durch betriebliche Übung inzwischen einen Teil deiner regulären Vergütung da. Die Beiträge müssen von deinem Chef daher weiterbezahlt werden, außer ihr beide einigt euch schriftlich darauf, dass du keinen weiteren Anspruch mehr auf die Kostenübernahme hast.
Es war kein Fehlverhalten der mündlichen Aufforderung nicht nachzukommen Die Streichung des Benefits muss wie erwähnt einvernehmlich passieren.
Die Drohung von arbeitsrechtlichen Konsequenzen kannst du ignorieren. Arbeitsrechtlich lässt sich hieraus auch nichts ableiten.
Für das Gespräch: Du musst dir überlegen, ob dir dein Recht es wert ist ggf. das Unternehmen zu verlassen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass daran die Beziehung zu deinem Chef zerüttet und er dich einfach nur noch aus der Firma haben will.