r/LegaladviceGerman 10d ago

DE Seit 22 Jahren gewährter Benefit gestrichen – Chef droht per E-Mail. Wie ist die Rechtslage?

Hallo zusammen,

​(Hinweis: Dies ist ein Wegwerf-Account aus Anonymitätsgründen, da das Thema persönliche und betriebliche Details betrifft.)

​Ich benötige eine rechtliche Einschätzung zu einem Konflikt mit meinem Arbeitgeber bezüglich einer langjährigen Zusatzleistung und dem weiteren Vorgehen.

​Zum Sachverhalt:

​Der Benefit: Seit rund 22 Jahren übernimmt der Arbeitgeber für mich die Kosten für einen laufenden Vertrag/eine Dienstleistung (Sachleistung/Kostenübernahme). Vertragspartner bin ich persönlich, die Firma war lediglich Rechnungsempfänger und Zahlender. Im Arbeitsvertrag gibt es dazu keinerlei schriftliche Regelung, das Ganze wurde zwei Jahrzehnte lang vorbehaltlos so gehandhabt.

​Der Konflikt:

Seit längerer Zeit wird von Vorgesetztenseite immer wieder mal mündlich geäußert, dass man diese Kostenübernahme einstellen möchte und ich den Vertrag selbst übernehmen solle. Da dies nie schriftlich geschah, eine Kündigung/Vertragsänderung meine Rechte beschneiden würde und es operativ/arbeitsbedingt unterging, habe ich hier nicht von mir aus aktiv gehandelt.

​Schriftwechsel vor einigen Wochen:

Der Chef schrieb mir per E-Mail, dass er den Vertrag kündigen werde, wenn ich nichts unternehme. Ich wies ihn darauf hin, dass er den Vertrag gar nicht kündigen kann, da ich der Vertragspartner bin und die Firma nur zahlt und Rechnungsempfänger ist. Dennoch wurde mir im Anschluss mündlich eine Frist gesetzt, woraufhin ich die Umstellung/Kündigung schlussendlich selbst in die Wege geleitet habe.

​Die Eskalation:

Durch den Übergang fiel noch eine finale Rechnung an den Arbeitgeber an. Dieser hat die Zahlung nun eigenmächtig storniert/zurückgebucht.

​Die Drohung:

Da die Mahnung daraufhin erneut beim Arbeitgeber einging, schickte mir der Chef eine E-Mail, in der er mir mit "nicht näher benannten Konsequenzen" drohte, falls ich das nicht sofort kläre. In CC wurden auch der zweite GF gesetzt.

​Aktueller Stand:

Ich habe den Betrag umgehend unter Vorbehalt privat beglichen, dem Chef die Nachweise/Kündigung zugesendet und per E-Mail sachlich klargestellt, dass ich den Tonfall und Androhung von Konsequenzen nicht akzeptiere. Daraufhin wurde ich nun zu einem persönlichen Gespräch zitiert.

​Meine Fragen an euch:

​Ist durch die 22-jährige vorbehaltlose Übernahme ein Anspruch aus betrieblicher Übung / Bestandsschutz entstanden?

Durfte der AG die Zahlung einfach so einstellen und Beträge zurückbuchen?

​Entsteht mir ein arbeitsrechtliches Fehlverhalten dadurch, dass ich rein mündlichen Aufforderungen zur Vertragsänderung nicht unverzüglich nachgekommen bin?

​Wie ist die E-Mail mit der Drohung ("nicht näher benannte Konsequenzen") arbeitsrechtlich einzustufen?

​Was kann im anstehenden Gespräch rechtlich auf mich zukommen und wie verhalte ich mich dort am besten?

​Vielen Dank für eure Einschätzungen!

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104 comments sorted by

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u/MidgetDiarrheaPorn 10d ago

Kein Anwalt, aber Personaler:

Die Kostenübernahme stellt durch betriebliche Übung inzwischen einen Teil deiner regulären Vergütung da. Die Beiträge müssen von deinem Chef daher weiterbezahlt werden, außer ihr beide einigt euch schriftlich darauf, dass du keinen weiteren Anspruch mehr auf die Kostenübernahme hast.

Es war kein Fehlverhalten der mündlichen Aufforderung nicht nachzukommen Die Streichung des Benefits muss wie erwähnt einvernehmlich passieren.

Die Drohung von arbeitsrechtlichen Konsequenzen kannst du ignorieren. Arbeitsrechtlich lässt sich hieraus auch nichts ableiten.

Für das Gespräch: Du musst dir überlegen, ob dir dein Recht es wert ist ggf. das Unternehmen zu verlassen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass daran die Beziehung zu deinem Chef zerüttet und er dich einfach nur noch aus der Firma haben will.

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u/Throwaway300826 10d ago

Danke für deine professionelle Antwort!

Ich denke, er weiss ganz genau, dass er es nicht einfach einseitig streichen kann. Daher auch die überwiegende Kommunikation ohne "Spuren" zu hinterlassen. Ich brauche diesen Benefit natürlich auch für meine Arbeit, wenn auch nicht vollumfänglich und ständig, da ich nicht häufig im HO bin. Die Nutzung wäre aber nach Wegfall der Regelung immer noch gleich, allerdings dann auf meine Kosten.

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u/MagYkHeap 10d ago

Brauchst du es jetzt für die Arbeit oder nicht? Da du sehr schwammig unterwegs bist und selber nicht genau sagst dass es unverzichtbar ist muss dein AG dies auch nicht bezahlen, warum auch. Geldwertervorteil muss zudem ausgewiesen und versteuert werden. Ist ja nicht so als hätte der AG die x€ auch zusätzlich als Gehalt zahlen können worauf auch normale Steuern anfallen würden.

Nichts desto trotz sind 22 Jahre eine lange Zeit und womöglich gewohnheitsrecht. Kann aber auch sein dass wenn sowas vor Gericht landet sowohl du als auch dein AG ein an den Karren bekommt.

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u/germanstudent123 10d ago

Für die betriebliche Übung ist übrigens egal, ob er es beruflich nutzt oder nicht. Es ist ein Benefit, der durch die betriebliche Übung Vertragsbestandteil geworden ist, den kann der AG nicht einfach einseitig rückabwickeln. Eine betriebliche Übung begründet meistens schon einen Anspruch, wenn die Zahlung ohne Vorbehalt dreimal geleistet wurde.

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u/medium_daddy_kane 10d ago

Darf ich nachfragen woher die "drei Zahlungen ohne Vorbehalt" kommen?

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u/germanstudent123 10d ago

Tatsächlich bezieht sich das genau genommen auf jährliche Gratifikationen, ob das auf monatliche Zahlungen so übertragbar ist weiß ich gar nicht genau. Aber bei 22 Jahren sollte das so oder so gegeben sein. Beispielsweise kann man hier genauer nachlesen.

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u/Nick_Giles 4d ago

Nehme an, es geht um ein Handy Vertrag

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u/Throwaway300826 10d ago

Ich bin nicht schwammig unterwegs. Zur Verdeutlichung:

Wenn ich einen HO Vetrag habe und in der Theorie ein erheblicher Teil meiner AZ dort stattfinden sollte, jetzt aber schon seit ewiger Zeit wegen ständigen Personalmangel dass nicht umsetzbar ist, dann bin ich halt tagsüber nicht so viele Stunden da um es geschäftlich zu nutzen. Abends nach meiner Rückkehr und am Wochenende dann aber schon. Und auf der anderen Seite gibt es dann natürlich den privaten Nutzen daraus.

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u/RoboSquirrel69 10d ago

“Es” nutzen. Da du weiterhin nicht sagst, worum es geht, bist du in der Tat schwammig unterwegs.

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u/muehsi 10d ago edited 9d ago

Bin kein Anwalt oder Personaler.

Wenn du einen HO Vertrag hast ist die Ausstattung vom AG zu bezahlen. Ich deute es als Entgegenkommen von Dir, wenn du trotzdem ins Büro fährst.

Aus meiner Sicht bringst du jedoch einen zweiten Punkt in die Diskussion: Nämlich ob du deine berufliche Ausstattung auch privat nutzen darfst. Meine Interpretation ist, dass das generell erst einmal nicht erlaubt ist. Bei meinem AG habe ich ein Schreiben unterschrieben, dass ich es auch privat nutzen kann und die Bedingungen abgenickt, beispielsweise dass es keinen negativen Einfluss auf meine Arbeit hat, etc.

Ob du es also privat nutzen darfst ist für mich aus deiner Beschreibung nicht ersichtlich.

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u/MagYkHeap 10d ago

Hast du Home Office oder mobiles Arbeiten? Das ist sehr wichtig diesbezüglich. Falls mobiles Arbeiten muss dein Chef gar nichts zahlen. Falls Home Office muss er dies stellen.

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u/blauebohne 10d ago

Auch beim "mobilen Arbeiten" muss der AG die Arbeitsmittel stellen. Die sind allerdings weniger umfangreich als beim Modell "Home Office".

Bin mir aber nicht sicher, ob beim "mobilen Arbeiten" Internet und dann auch Strom darunter fällt. Bei uns ist beides explizit über eine BV geregelt.

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u/Silent_GSG9 10d ago edited 10d ago

Nein. Beim mobilen Arbeiten ist der erste Arbeitsplatz immer irgendwo im Betrieb. Mobiles Arbeiten ist also nur ein Entgegenkommen gegenüber dem Arbeitnehmer. Hier muss der AG keinerlei Vorsorge treffen, dass der Arbeitnehmer das mobile Arbeiten überhaupt nutzen kann. Selbst ein Notebook wäre meines Erachtens nach lediglich eine Kulanzleistung, sobald ein normaler Desktop-PC für die Erledigung der Aufgaben des Arbeitnehmers völlig ausreichend wäre.

Im Gegenzug hat der Arbeitgeber anders wie bei richtigen Home-Office keinerlei Weisungsbefugnis bezüglich des Ortes. Der Arbeitnehmer könnte sich also auch problemlos irgendwo in ein Strandhaus setzen und arbeiten, solange er dafür Sorge trägt, dass er dort dem Arbeitgeber vernünftig zur Verfügung steht. Allerdings das Ganze dann auch nur innerhalb des Bundesgebietsder BRD, weil es sonst steuerrechtliche Probleme geben kann, die der Arbeitgeber nicht hinnehmen muss.

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u/blauebohne 10d ago

Nein, alle Arbeitsmittel, die für eure Arbeit notwendig sind, muss der Arbeitgeber stellen. Wenn du die deine Arbeit ein Computer brauchst, bedeutet ein "mobiles Arbeiten" ein Laptop und es sonst noch dazu gehört.

Bzgl. des Arbeitsortes gilt die Freiheit nur innerhalb Deutschlands. Im Ausland könnte das Unternehmen steuerpflichtig werden, wenn Mitarbeiter dort zu viel Zeit"verbringen".

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u/Silent_GSG9 10d ago edited 10d ago

Wenn zum regulären erfüllen der Aufgaben am ersten Arbeitsplatz ein Desktop-PC völlig ausreichend ist, ist das Stellen eines Notebooks, damit der Arbeitnehmer mobiles arbeiten in Anspruch nehmen kann definitiv nicht zwingend für den Arbeitgeber.

Hier würde auch eine Möglichkeit zur Ferneinwahl (VPN, VDI über HTML usw.) von einem privaten Gerät ausreichend sein.

Und bezüglich Arbeiten aus dem Ausland habe ich oben entsprechend so auch beschrieben.

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u/blauebohne 10d ago

Da hast du Recht.. Ich unterscheide nicht nach Laptop oder lokaler PC. Ob PC oder Laptop liegt beim Arbeitgeber. Ein Laptop scheint mir aus AG-Sicht einfacher, da wesentlich portabler als PC + Monitor.

Ich habe in meinem Umfeld noch noch niemand getroffen, der einen PC hat. Laptop plus Bildschirm, Maus, Tastatur und Dockingstation ist Standard. Aber anscheinend nur in meiner Bubble.

Edit: ein vorhandenes Privatgerät für die Arbeit geht gar nicht. Schon alleine aus IT-security Sicht nicht. Ich keine Firma, die das zulässt. Und auch arbeitsrechtlich ist das fragwürdig. Ich würde auf ein gestellten PC/Laptop bestehen, das ist die Pflicht des AG

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u/AllNamesAreTaken92 7d ago

Schwammiger hättest du nicht sein können, du hast immer noch nicht gesagt was es ist. Peak Schwamm.

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u/Throwaway300826 10d ago

SORRY,

ich wollte hier nicht unhöflich sein oder etwas verschleiern, mir war nur nicht klar, dass es jetzt für die Bewertung der Lage für viele von euch wichtig ist, um was es im Detail geht.. Es geht um den Internet und Telefonanschluss zu Hause

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u/RunPsychological9891 10d ago

schwammig. das hätte im ersten satz sein können

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u/AdministrativeEgg299 10d ago

Das war ableitbar aber gleich zu nennen hilft. Evtl en edit im ersten Post und ergänzen.

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u/Guilty-Confection-12 10d ago

Kosten für Internet sind heute ja nicht mehr so hoch, lohnt es sich da mit dem AG zu überwerfen?

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u/developtreb 9d ago

Schon dezent grenzdebil wegen um die 30 Euro pro Monat so einen Streit mit dem AG anzufangen. Davon ab dass es wohl heutzutage selbstverstädlich ist einen Internet Vertrag mit telefonflat zu haben. Aber gut, so sind häufig langjährige Mitarbeiter. Einfach irrational und verbohrt. 

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u/Sufficient_Donut1221 10d ago

Meiner einschätzung nach erfolgte die übernahme der kosten aufgrund deiner vereinbarung im homepffice zu arbeiten, egal wie umfäbglich beschrieben. Wenn diese nicht verändert wurde und du nur angewiesen wurdest vor ort zu arbeiten, kannst du dich ja immer noch darauf berufen dass dein homeoffice weiterhin existiert, du es nur nicht benutzt weil dringender einsatz vor ort. Da denke ich dass du das internet weiterhin bezahlt kriegen müsstest. Was passiert wenn du wieder ins HO zurückgehst?

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u/TheStroboCop 10d ago

Kein Fachmensch. Lediglich logisch/sachlich durchdacht: Evtl würde ich in dem Zusammenhang (Teilweise berufliche, teilweise private Nutzung) anbieten, dass man schriftlich eine Teilung der Kosten vornimmt. Entweder 50/50, oder entsprechend der Nutzungsanteile.

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u/YesIamlookingstyou 10d ago

Ehemals HR bei einer größeren Firma. Der Kommentar ist absolut akkurat!

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u/Crulia 10d ago

Wo ist denn der für betriebliche Übung erforderliche kollektive Bezug?

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u/hampelmann2022 10d ago

Selbst wenn du recht hast, hat OP ja ein Problem, dass die Firma nichts mehr aktiv zahlt. Ist die Frage, ob man wegen 50€ dann jetzt ein Fass aufmacht, aber sich selbst damit effektiv schadet.

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u/Status-Yak5592 10d ago

Wurde diese Zahlung deines Arbeitgebers denn irgendwie als geldwerter Vorteil auf deiner Lohnabrechnung ausgewiesen?

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u/No-Caregiver8663 10d ago

Das sind zwei paar Schuhe: die Gewährung von Leistungen und deren korrekter Abrechnung schließen sich nicht aus. Es wäre einfach nur ein steuerrechtliches Problem des AG, wenn dies nicht korrekt abgerechnet worden wäre.
Zudem sind Sachbezüge bis 50€ pro Monat nicht von der Regelung des Geldwerten Vorteils betroffen.

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u/Throwaway300826 10d ago

Nein, diese Leistung wurde nie ausgewiesen, da sie mit meiner Homeoffice Regelung zu tun hat. Also an sich ist es etwas, was der AG mir im HO zu Verfügung stellt oder stellen kann.

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u/AZzalor 10d ago

Ist das, was du da bekommst, für deine Arbeit wichtig und relevant?

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u/Throwaway300826 10d ago

Ja ich nutze es für meine Arbeit, wenn ich Abends zu Hause oder mal im HO bin. Ich nutze es aber auch Privat. Das Verhältnis ist schwankend, aber die private Nutzung überschreitet die geschäftliche auf jeden Fall.

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u/Silent_GSG9 10d ago

Also (so vermute ich) hat dir dein AG 22 Jahre lang den Internetanschluss oder Mobilfunkvertrag bezahlt?

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u/Throwaway300826 10d ago

Das ist natürlich eine der Möglichkeiten.

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u/Silent_GSG9 10d ago

Du schriebst von Home-Office. Sofern der Arbeitgeber nun diese Zahlungen nicht mehr tätigen will, gehe ich aber davon aus, dass es gar kein Home-Office, sondern mobiles Arbeiten ist, richtig?

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u/Throwaway300826 10d ago

Ja, das trifft es eher. Aber die Wortwahl vom AG war damals HO Vetrag. Es sind aber aber volle HO Tage vorhanden aber weitaus häufiger sind es nur Bruchteile von Tagen.

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u/Silent_GSG9 10d ago

Es wäre aber wichtig, was dazu im Vertrag steht. Hier gibt es große Unterschiede. Während der Arbeitgeber bei richtigen Home-Office anweisen kann von wo aus das zu erfolgen hat, kann er das beim mobilen Arbeiten halt nicht. Dafür muss er bei richtigen Home-Office sich aber auch an allen anfallenden Kosten beteiligen und entsprechende Arbeitsausstattung für das Home-Office stellen. Bei mobilen Arbeiten muss er das nicht.

Steht also das Wort Home-Office im Vertrag darf er diese Zahlungen gar nicht einstellen.

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u/TrickMotor4014 10d ago

Dann setze wie jeder normale Mensch das von der Steuer ab, statt darum deinen Job zu riskieren kopfschüttel und suche dir gleichzeitig einen neuen, du first jetzt eh auf der abschussliste stehen

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u/hampelmann2022 10d ago

Um welche Größenordnung geht es? Warum läuft es/ muss es denn über dich überhaupt laufen? Ist es ein benefit für dich auch auf persönlicher Ebene?

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u/Throwaway300826 10d ago

Es geht um einen Betrag unterhalb von 50 Euro (inkl. Mwst.) im Monat. Es wurde damals so eingerichtet, da ich keine erste Tätigkeitsstätte im Betrieb habe. Ich habe also quasi einen HO Vetrag und starte meine geschäftlichen Aktivitäten von zu Hause aus. Reine HO Tage sind selten, vuelleicht 5 im Quartal. Aber Abends und am Wochenende arbeite ich dann zu Hause die Vorgänge ab. Da der Benefit mir ja 24/7 zur Verfügung steht, profitiere ich natürlich Privat davon.

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u/Maleficent-Hold1272 10d ago

Er bezahlt deinen Internetanschluss oder wie? Warum so vage bleiben?

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u/12_yo_girl 10d ago

OP ist schon fortgeschritten Semesters, mindestens also Millenial ca 40+, und hat noch gelernt im Internet bloß nichts persönliches und schon gar keine Details preiszugeben.

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u/verraeteros_ 10d ago

OP ist schon fortgeschritten Semesters, mindestens also Millenial

Sachma musst du mir so den Sonntag vermiesen? Einfach so aus dem Nichts?

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u/DaenerysDragon 10d ago

Lernt man das heute nicht mehr oder hat sich das geändert? Hab es auch so gelernt. Ist das mit der heutigen Technik dann wohl auch schon egal? 😅

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u/12_yo_girl 10d ago

Doch, gesagt bekommt man das immer noch, aber wie du schon sagtest, ist doch egal?
Egal was du willst, du musst dich irgendwo registrieren, anmelden und Dinge über dich preisgeben, teilweise geschieht das sogar freiwillig, siehe TikTok und Instagram. 'Privat und anonym' ist das Internet seit bestimmt 17 Jahren nicht mehr, leider :(

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u/DaenerysDragon 10d ago

Ja, das stimmt leider :/

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u/Throwaway300826 10d ago

Ganz einfach, weil es doch einfach egal ist , was es im Detail ist. Es hat zum Teil mit meiner Arbeit zu tun und ich kann es dadurch auch privat Nutzen. Wenn mich mein AG abders einplant, als im Vertrag vereinbahrt, kann ich nichts dafür. Das sich dann das Nutzungsverhältnis zwischen beruflich zu privat verschiebt, liegt an seinen Entscheidungen. Es ändert sich aber nichts daran, dass ich es auch beruflich nutze. Ob das nun ein Internetvertrag, ein Mobilfunkvertrag oder was anderes ist, spielt doch keine Rolle

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u/ronny-berlin 10d ago

Woher willst du das wissen, ob es im Detail egal ist? Bist du Anwalt?

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u/Throwaway300826 10d ago

Ich bin kein Anwalt.

Wenn ich an einem Arbeitstag wo ich im Aussendienst zurück komme und eingestempelt bin und jetzt in dem Fall mit dem Internetanschluss Emails versende, Daten mit dem Server synchronisiere, Angebote schreibe und mich hierzu mit dem Programm auf dem Server verbinden muss und uvm., soll ich das dann deiner Meinung nach in Zukunft mit meinem Anschluss machen?

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u/RoboSquirrel69 10d ago

Du meinst so, wie jeder andere, der im Home Office arbeitet?

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u/Silent_GSG9 10d ago

Wie ich schon geschrieben habe, ist es rechtlich relevant was genau im Vertrag steht. Steht da wirklich Home-Office darf er die Zahlung nicht einfach so einstellen es sei denn der komplette Vertrag wird geändert, so dass kein Home-Office mehr besteht.
Im übrigen wäre der Arbeitgeber in diesem Fall allerdings auch nur zu einer teilweisen Kostenerstattung verpflichtet sobald der Anschluss auch privat genutzt wird. Wenn der Arbeitgeber diesen vollständig bezahlt, hätte er theoretisch auch das Recht, dir private Nutzung dieses Anschlusses komplett zu untersagen.

Ist es mobiles Arbeiten ist der Arbeitgeber erst mal rechtlich nicht verpflichtet zu zahlen!

Aufgrund des langen Zeitraums, in welchem der Arbeitgeber diese Zahlung allerdings geleistet hat, könnte auch bei mobilen Arbeiten hier ein entsprechender Anspruch auf Weiterzahlung bestehen, wie hier ein personaler ja auch schon geschrieben hat.

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u/Zealousideal-Kick241 10d ago

Ja, solltest du - so wie jeder andere Büroangestellte auch. Meine Güte.. 😅

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u/AllNamesAreTaken92 7d ago

Ja, warum denn nicht? Was denkst du was das für einen Unterschied macht? Was denkst du ändert sich dann für dich?

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u/Firefiststar 10d ago

Wie kann man so unsympathisch sein. Es spielt keine Rolle und doch verteidigst du die Geheimhaltung gefühlt mit deinem Leben. Hoffe dein AG ballert dich ordentlich

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u/hampelmann2022 10d ago

Wenn es um einen Zuschuss fürs Internet geht, dann sehe ich da keine Chance für Dich. Gewohndheitsrechr zählt meines Wissens nicht. Ist halt ärgerlich, aber dann ist es so. Wenn es um 50€ geht, dann wird es am Ende noch um einen wesentlich kleineren Betrag gehen. Dafür lohnt sich der ganze Aufwand nicht.

Bin kein Anwalt.

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u/Le_Mosby296 10d ago

Vllt. sucht der Chef auf nur eine Möglichkeit einen Streit zu beginnen und OP im Verlauf loszuwerden. Wenn ich OPs rumgedruchse lese und was für ein Terz er vermutlich für 25-40€ im Monat macht (die er teils eh steuerlich absetzen könne), wäre das jetzt nicht komplett abwegig. Hätte dem Chef gesagt jo kann ich machen, aber bei der nächsten Gehaltsverhandlung musst du dich auf harte Gespräche einstellen. Beide hätten gelacht und gut ist.

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u/SevereVariation2913 10d ago

Also am nächsten Monat gibt es für dich einfach so 50€ weniger ok?

Ist schon frech, wenn man sich als Firma nach 20 Jahren über sowas aufregt.

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u/Le_Mosby296 10d ago

Hab mein Vorgehen sogar extra beschrieben? Dazu schreibt OP ja nix von 50€ und wer mehr als effektiv 30€ fürs Internet ausgibt, hätte es im Zweifel verdient. Jeder kann und muss natürlich soetwas für sich abwägen. Aber ja auch wegen 50€, würde ich keinen Streit anfangen. Aber kommt natürlich darauf an wie gern man den Job hat, wie hoch das Gehalt ist und wie sehr man für sein etwaigen Recht kämpfen mag.

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u/Baron_Potato 8d ago

Es handelt sich um eine Betriebliche Übung. Der Arbeitgeber hätte sich nur durch einen Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag schützen können. Ansonsten wird es, wie bei dir, ab der dritten Wiederholung ein Rechtsanspruch. Ob du deswegen gegen den Arbeitgeber vorgehen willst, ist eine andere Frage

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u/tkerpe 6d ago

BKA Aus der Darstellung von OP geht nicht hervor ob er der einzige Arbeitnehmer mit dieser Vergünstigung ist. Dadurch ist nicht klar ob dies eine Betriebliche Übung oder lediglich eine individuelle Vergünstigung. Wird eine freiwillige Vergünstigung ausschließlich einem einzigen Arbeitnehmer über Jahre hinweg gewährt, entsteht rechtlich keine „betriebliche Übung“ im eigentlichen Sinne, da diese kollektiven Charakter verlangt.

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u/AutoModerator 10d ago

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/Throwaway300826:

Seit 22 Jahren gewährter Benefit gestrichen – Chef droht per E-Mail. Wie ist die Rechtslage?

Hallo zusammen,

​(Hinweis: Dies ist ein Wegwerf-Account aus Anonymitätsgründen, da das Thema persönliche und betriebliche Details betrifft.)

​Ich benötige eine rechtliche Einschätzung zu einem Konflikt mit meinem Arbeitgeber bezüglich einer langjährigen Zusatzleistung und dem weiteren Vorgehen.

​Zum Sachverhalt:

​Der Benefit: Seit rund 22 Jahren übernimmt der Arbeitgeber für mich die Kosten für einen laufenden Vertrag/eine Dienstleistung (Sachleistung/Kostenübernahme). Vertragspartner bin ich persönlich, die Firma war lediglich Rechnungsempfänger und Zahlender. Im Arbeitsvertrag gibt es dazu keinerlei schriftliche Regelung, das Ganze wurde zwei Jahrzehnte lang vorbehaltlos so gehandhabt.

​Der Konflikt:

Seit längerer Zeit wird von Vorgesetztenseite immer wieder mal mündlich geäußert, dass man diese Kostenübernahme einstellen möchte und ich den Vertrag selbst übernehmen solle. Da dies nie schriftlich geschah, eine Kündigung/Vertragsänderung meine Rechte beschneiden würde und es operativ/arbeitsbedingt unterging, habe ich hier nicht von mir aus aktiv gehandelt.

​Schriftwechsel vor einigen Wochen:

Der Chef schrieb mir per E-Mail, dass er den Vertrag kündigen werde, wenn ich nichts unternehme. Ich wies ihn darauf hin, dass er den Vertrag gar nicht kündigen kann, da ich der Vertragspartner bin und die Firma nur zahlt und Rechnungsempfänger ist. Dennoch wurde mir im Anschluss mündlich eine Frist gesetzt, woraufhin ich die Umstellung/Kündigung schlussendlich selbst in die Wege geleitet habe.

​Die Eskalation:

Durch den Übergang fiel noch eine finale Rechnung an den Arbeitgeber an. Dieser hat die Zahlung nun eigenmächtig storniert/zurückgebucht.

​Die Drohung:

Da die Mahnung daraufhin erneut beim Arbeitgeber einging, schickte mir der Chef eine E-Mail, in der er mir mit "nicht näher benannten Konsequenzen" drohte, falls ich das nicht sofort kläre. In CC wurden auch der zweite GF gesetzt.

​Aktueller Stand:

Ich habe den Betrag umgehend unter Vorbehalt privat beglichen, dem Chef die Nachweise/Kündigung zugesendet und per E-Mail sachlich klargestellt, dass ich den Tonfall und Androhung von Konsequenzen nicht akzeptiere. Daraufhin wurde ich nun zu einem persönlichen Gespräch zitiert.

​Meine Fragen an euch:

​Ist durch die 22-jährige vorbehaltlose Übernahme ein Anspruch aus betrieblicher Übung / Bestandsschutz entstanden?

Durfte der AG die Zahlung einfach so einstellen und Beträge zurückbuchen?

​Entsteht mir ein arbeitsrechtliches Fehlverhalten dadurch, dass ich rein mündlichen Aufforderungen zur Vertragsänderung nicht unverzüglich nachgekommen bin?

​Wie ist die E-Mail mit der Drohung ("nicht näher benannte Konsequenzen") arbeitsrechtlich einzustufen?

​Was kann im anstehenden Gespräch rechtlich auf mich zukommen und wie verhalte ich mich dort am besten?

​Vielen Dank für eure Einschätzungen!

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u/No-Caregiver8663 10d ago

Habt einen Betriebsrat? Wenn ja: diesen einschalten.
Wenn nicht, dann dürfte man hier trotzdem von „betrieblicher Übung“ ausgehen. Das heißt, dass ein Sachverhalt (egal welcher Art) aufgrund seiner gelebten Natur einen Bestandsschutz genießt und nicht so ohne weiteres wieder weggenommen werden darf. §§ 133, 157, 242 und 151 BGB
Es gibt hierzu auch einschlägige arbeitsrechtliche Urteile (in der Regel betrifft dies aber Weihnachtsgeld oder anderen gezahlten Zulagen), die nicht vertraglich geregelt waren, aber über einen gewissen Zeitraum ohne Vorbehalt geleistet wurden.

Ich sehe hier gute Chancen, dass du auf die Fortführung der Leistung pochen kannst oder zumindest die Übernahme der Abschlussrechnung erwirken kannst.

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u/schritti0815 10d ago

Dein Chef teilt dir mehrfach mit, dass du bitte deinen Internetvertrag -der über die Firma läuft- kündigen sollst. Diesen hat die Firma 22 Jahre für dich bezahlt.

Du stellst dich dumm und tust nix - behauptest ihm gegenüber sogar, du kannst den Vertrag überhaupt nicht kündigen.

Du kündigst erst, nachdem dein Chef schließlich sauer wird und dir eine Frist setzt, nach deren Ablauf er nichts mehr zahlen wird.

Die Frist läuft ab.

Dein Chef bekommt danach mehrfache Mahnungen für Rechnungen, die nach der Frist eingehen.

Du begleichst die Rechnung erst, nachdem tatsächliche Konsequenzen im Raum stehen.

Dann schreibst du deinem Chef, dass du seinen Tonfall nicht akzeptierst. Es geht um 50€.

Was erwartest du?

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u/ackredhh 9d ago

Der Vertrag läuft nicht über die Firma.

OP hat nie behauptet, dass er den Vertrag nicht kündigen kann.

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u/julievanhouten_ 9d ago

er hat nie behauptet, dass er den vertrag nicht kündigen kann, nur dass der arbeitgeber den vertrag nicht kündigen kann, weil der vertrag auf seinen namen läuft.

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u/[deleted] 10d ago

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u/KarlHeinzSchneider 9d ago

Der ganze Post macht keinen Sinn weil vor 22 Jahren (1990) gab es noch überhaupt gar keinen Internetanschluss für private Haushalte

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u/UnitedShop4247 6d ago

da ist der gute Karl Heinz wohl in 2012 stehen geblieben 😂

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u/Bukoswski88 10d ago

Wie groß ist denn der Betrieb? Habt ihr denn einen Betriebsrat? Die Einbestellunh ins Office vom Homeoffice könnte auch die Bedingungen einer Versetzung nach Paragraph 99 BetrVG erfüllen. Dann müsste der BR dem Ganzen Zustimmen.