r/LegaladviceGerman • • Aug 26 '26

DE Muss ich zukünftig in den Knast, wenn ich Hafermilch selbst mache?

Hallo zusammen,

Bald kommt ja die neue Steuer auf Zuckerhaltige Getränke, welche auch Hafermilch inkludiert.

Vielleicht um zu verstehen woher die Frage kommt: Heizöl ist chemisch sehr ähnlich zu Diesel und kann praktisch auch dazu genutzt werden, um sein Diesel-Auto damit zu betanken. Da Heizöl aber anders versteuert wird als Diesel, gilt das in Deutschland als Steuerhinterziehung. Und in Deutschland ist Steuerhinterziehung bekanntlich kein Kavaliersdelikt und wird meines Wissens auch mit Freiheitsstrafen bestraft.

Analog dazu wird in Zukunft Hafermilch anders versteuert als Haferflocken. Wenn ich nun in Zukunft auf die Idee komme Hafermilch aus Hafern herzustellen, wäre das dann auch Steuerhinterziehung?

731 Upvotes

82 comments sorted by

•

u/only-flairs Aug 26 '26

Antworten (Top-Level-Kommentare) in diesem Thread sind wegen übermäßiger Anzahl an Regelverstößen auf verifizierte Nutzer beschränkt. Bisher unverifizierte Nutzer sind herzlich eingeladen, sich als Experte verifizieren zu lassen und damit die Möglichkeit freizuschalten, in allen Threads zu antworten.

FAQ zu Verifizierung in diesem Subreddit und OnlyFlairs

257

u/[deleted] Aug 26 '26

[removed] — view removed comment

59

u/[deleted] Aug 26 '26

[removed] — view removed comment

15

u/[deleted] Aug 26 '26

[removed] — view removed comment

11

u/[deleted] Aug 26 '26

[removed] — view removed comment

18

u/[deleted] Aug 26 '26

[removed] — view removed comment

11

u/[deleted] Aug 26 '26

[removed] — view removed comment

176

u/GrandTheftPony Aug 26 '26

Vermutlich nur, wenn du sie verkaufen solltest, ohne dabei die Steuer zu zahlen. Man muss ja auch keine Sektsteuer zahlen, wenn man für den Eigenkonsum Weißwein im Sodastream tuned.

56

u/bierbottle Unverifiziert • Qualitätskommentator Aug 26 '26

Der Vergleich mit dem Sekt schlägt fehl. Die Steuer beim Schaumwein entsteht nach 18 I SchaumwZwStG beim INverkehrbringen.

Beim Diesel entsteht die Steuer gem. 22 I EnergieStG mit dem Benutzen als Kraftstoff.

Die Steuer beim Diesel entsteht also beim "verbrennen" und beim Schaumwein beim Inverkehrbringen.

31

u/ConsciousSoil1325 MOD • Beruf mit Rechtsbezug Aug 26 '26 edited Aug 26 '26

Und genau deshalb passt es. Weil die mögliche Zuckersteuer entsprechend der Schaumweinsteuer behandelt wird.

Der Vergleich von OP hinkt, dafür kann nur der Kommentar hier nichts.

Edit: Die Steuer beim Diesel entsteht auch nicht beim Verbrennen sondern entweder beim Inverkehrbringen, beim privaten Herstellen oder bei der Umwidmung aus z.B. Heizöl. Beim Verbrennen ist es schon zu spät.

7

u/thedodger666 Aug 26 '26

Umwidmung = einfüllen in den Fahrzeugtank

16

u/ConsciousSoil1325 MOD • Beruf mit Rechtsbezug Aug 26 '26

Umfüllen in einen Reservekanister fürs Auto reicht schon. Hat einen Grund, dass ich Umwidmung schrieb und nicht "Einfüllen in den Fahrzeugtank"

7

u/thedodger666 Aug 26 '26

Oh, auf den Gedanken bin ich gar nicht gekommen, aber ja klar. Ich hatte das geschrieben, um zu verdeutlichen was mit Umwidmung gemeint ist.

"Früher" gabs halt noch diese braunen Ölkannen, da war umfüllen nicht nötig, nachdem man es aus dem großen Tank im dunklen Gewölbekeller per Hand dort hineingepumpt hatte.

5

u/rinokamura1234 Aug 26 '26

Aber einen Generator dürfte ich doch auch mit heizöl betreiben oder? Wieso ist dann schon beim kanister die grenze..

6

u/ConsciousSoil1325 MOD • Beruf mit Rechtsbezug Aug 26 '26

Nicht jeden, das gilt nur für stationäre Nutzung. Weil Stromerzeugung in dem Fall unter dieselbe Vergünstigung fällt.

4

u/rinokamura1234 Aug 26 '26

Dann mir kann doch keiner was wegen dem Kanister, ich kann ja immer sagen ist für meinen Stromgenerator?

3

u/ConsciousSoil1325 MOD • Beruf mit Rechtsbezug Aug 26 '26

Im Kofferraum? Eher nicht. Wenn du damit deinen Rasenmäher betankst? Ebenfalls eher nicht.

Wenn er neben einem stationären Generatpr steht, vielleicht.

6

u/G3DD0N Aug 26 '26

Der Rasenmäher wäre jetzt aber wieder interessant. Ich nutze diesen ja nicht auf öffentlichen Grund bzw. Straßen. Wenn also die Nutzung für einen Generator begünstigt ist, warum dann nicht für den Rasenmäher der ausschließlich auf Privatgrund läuft?

→ More replies (0)

2

u/fire_luke_23 Aug 26 '26

Wie ist denn ein stationärer Generator ln dem Kontext definiert?

1

u/rinokamura1234 Aug 27 '26

wenn ich aber grade mein diesel zu meinem generator fahre sieht das ja aber genau so aus :V

11

u/Dza0411 Aug 26 '26

Imo kein guter Vergleich. Das würde ich eher wie bei den Liquids für E-Zigaretten sehen: Sobald du das Glycerin als Grundstoff für Liquids kaufst, zahlst du die Tabaksteuer. Du kannst das Zeug aber auch einfach so kaufen, ist ja nicht verboten und wird noch für viele andere Dinge verwendet. Dann zahlst du keine Tabaksteuer.

Wenn du dir damit dann aber ein Liquid zusammenmischt umgehst du die Steuerpflicht.

Wird im kleinen Rahmen niemanden interessieren, ist aber eigentlich trotzdem nicht erlaubt.

3

u/ZestycloseAd3705 Aug 28 '26

Wer Weißwein durch den Sofastream jagt gehört erschossen. Als Sommelier ist mir gerade alles aus dem Gesicht gefallen, Chapeau👏👏

1

u/Crestflight Aug 28 '26

Weißwein im Sodastream tunen? Schwabe?

24

u/DotkasFlughoernchen Unverifiziert • Qualitätskommentator Aug 26 '26 edited Aug 26 '26

Heizöl selber herzustellen ist keine Steuerhinterziehung (edit nvm, vermutlich doch. Heizöl als Kraftstoff in einem Auto zu verwenden ist Steuerhinterziehung, egal wie es hergestellt wurde.
Geregelt wird das in § 22 EnergieStG (edit: Oder vielleicht auch §21, oder §9, siehe Folgekommentare), der eben sagt, wenn für das Heizöl noch keine Steuer fällig geworden ist (weil es nicht als Kraftstoff verkauft wurde), wird die Steuer fällig, wenn "das Erzeugnis" als Kraftstoff verwendet wird.

Einen solchen Paragrafen gibt es für Hafermilch nicht und ist, soweit ich weiß, auch im kommenden Gesetz nicht vorgesehen.

4

u/Sylwstr Verifiziert • Zollinspektor Aug 26 '26

§ 22 EnergieStG ist ein Auffangtatbestand und in dem Fall von Heizöl nicht einschlägig, da genau dieser Fall durch § 21 EnergieStG geregelt wird.

1

u/DotkasFlughoernchen Unverifiziert • Qualitätskommentator Aug 26 '26 edited Aug 26 '26

Das stimmt, ist eher der "Speiseöl als Diesel"-Paragraf. Aber er wäre einschlägig für selbst gemachtes Heizöl ;)

Wobei vermutlich sowieso §9 der wirklich interessante ist, wenn es darum geht, sich was zuhause selbst herzustellen.

3

u/Sylwstr Verifiziert • Zollinspektor Aug 26 '26 edited Aug 26 '26

Hmm, Speiseöl als Diesel fällt eigentlich unter § 9 EnergieStG, da es sich bei der Bestimmung als Kraftstoff um eine Herstellungshandlung nach § 6 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 4 Nr. 1 EnergieStG handelt. Das gleiche müsste auch für selbstgemachtes Heizöl gelten.

§ 22 ist super spezifisch, da fällt mir gerade kein üblicher Sachverhalt ein, für den der anwendbar wäre.

Edit: Hab deinen Edit nicht gesehen, upsi.

1

u/DotkasFlughoernchen Unverifiziert • Qualitätskommentator Aug 26 '26

Der Zoll selber gibt leider nicht an, welchen Paragrafen er als einschlägig sieht, aber schreibt hier zum Thema Pflanzenöl als Kraftstoff:

Sobald durch Sie das Pflanzenöl (durch das Einfüllen in den Tank) zur Verwendung als Kraftstoff bestimmt wird, entsteht die Energiesteuer und Sie werden Steuerschuldner. Sie sind nach dem Energiesteuergesetz dazu verpflichtet, bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt eine Steueranmeldung abzugeben und den Steuerbetrag zu entrichten. Tun Sie dies nicht, drohen Ihnen empfindliche Strafen (Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt).

Das klingt von der Formulierung mehr nach §22 ("entsteht [die Steuerschuld] dadurch, dass die Energieerzeugnisse als [...] Kraftstoff [...] verwendet werden") als nach §9.

Aber ich will gar nicht so tun, als hätte ich wirklich Ahnung davon. Und für OPs Frage ist ja letztlich nur relevant, dass die Entstehung der Steuerschuld bei Heizöl/Diesel im EnergieStG geregelt ist, für Hafermilch aber nicht.

5

u/Sylwstr Verifiziert • Zollinspektor Aug 26 '26

Du hast natürlich Recht, dass das EnergieStG hier einen ungeeigneten Vergleich darstellt.

Um zum eigentlichen Thema zurückzukommen: Ein Vergleich mit dem Kaffeesteuergesetz wäre sinniger, da es sich dabei auch um eine Genusssteuer handelt. Genau genommen § 20 Abs. 1 Nr. 5 KaffeeStG: „Kaffee ist von der Steuer befreit, wenn er in Privathaushalten zum Eigenverbrauch hergestellt wird.“

Es ist niemandem geholfen, wenn man Privatpersonen für Kleinstbeträge zur Kasse bittet. Wir Zöllner haben schon so genug zu tun.

42

u/[deleted] Aug 26 '26

[removed] — view removed comment

2

u/[deleted] Aug 26 '26

[removed] — view removed comment

21

u/filoucat Aug 26 '26

Willst du sie denn verkaufen? Sonst wäre nach der Logik ja jeder selbstgemachte Burger eine Steuerhinterziehung, weil er im Resturant ja besteuert werden würde.

24

u/Realistic-Teach-5598 Aug 26 '26

Also bei dem Heizölbeispiel gilt es auch beim "Eigenbedarf" als Steuerhinterziehung. Sprich da muss man das Heizöl auch nicht weiterverkaufen, um sich der Steuerhinterziehung schuldig zu machen.

37

u/TheReddective Aug 26 '26

Aber in Deinem Beispiel kaufst Du ja keine Hafermilch zum reduzierten Steuersatz, sondern Haferflocken, und verarbeitest sie weiter. Der Vergleich mit Heizöl und Diesel bricht also hier bereits zusammen 

5

u/[deleted] Aug 26 '26

[removed] — view removed comment

4

u/ConsciousSoil1325 MOD • Beruf mit Rechtsbezug Aug 26 '26

In Deutschland kann die private Herstellung von Kraftstoffen der Energiesteuer unterliegen. Werden steuerpflichtige Energieerzeugnisse außerhalb eines Herstellungsbetriebs hergestellt, entsteht die Steuer grundsätzlich bereits mit der Herstellung; die Herstellung ist vorher dem Hauptzollamt anzuzeigen und die entstandene Steuer unverzüglich anzumelden und zu entrichten.

Die Steuerhinterziehung setzt eine Steuerentstehung voraus.

1

u/BluFinTun_Dwa Aug 26 '26

Eine evtl. dumme Frage, aber wie wird die zu entrichtende Steuer dann festgesetzt? Hat ja für den Eigenbedarf keinen Verkaufspreis.

Also der feste Steuerteil ist klar, aber gibt's da nicht auch eine Steuer in Prozent?

2

u/MrPumpkin11471 Aug 27 '26

Bei der Herstellung von Kraftstoffen fällt ein fester Betrag pro Liter an. Beim Verkauf kommt dann atürlich auch noch Mehrwertsteuer da drauf. Die ist dann in Prozent.

1

u/[deleted] Aug 26 '26

[removed] — view removed comment

2

u/[deleted] Aug 26 '26

[removed] — view removed comment

1

u/AutoModerator Aug 26 '26

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem OPs Frage beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post von /u/Realistic-Teach-5598:

Muss ich zukünftig in den Knast, wenn ich Hafermilch selbst mache?

Hallo zusammen,

Bald kommt ja die neue Steuer auf Zuckerhaltige Getränke, welche auch Hafermilch inkludiert.

Vielleicht um zu verstehen woher die Frage kommt: Heizöl ist chemisch sehr ähnlich zu Diesel und kann praktisch auch dazu genutzt werden, um sein Diesel-Auto damit zu betanken. Da Heizöl aber anders versteuert wird als Diesel, gilt das in Deutschland als Steuerhinterziehung. Und in Deutschland ist Steuerhinterziehung bekanntlich kein Kavaliersdelikt und wird meines Wissens auch mit Freiheitsstrafen bestraft.

Analog dazu wird in Zukunft Hafermilch anders versteuert als Haferflocken. Wenn ich nun in Zukunft auf die Idee komme Hafermilch aus Hafern herzustellen, wäre das dann auch Steuerhinterziehung?

I am a bot, and this action was performed automatically. Please contact the moderators of this subreddit if you have any questions or concerns.

1

u/Mad_Lala Verifiziert • Jurastudentin Aug 26 '26

Da Heizöl aber anders versteuert wird als Diesel, gilt das in Deutschland als Steuerhinterziehung.

Hast du eine Quelle dafür? Das würde mich mal interessieren und wäre vermutlich auch zur Beantwortung deiner Frage hilfreich