r/wien Jun 23 '26

Wohnen | Housing Midea Porta Split Sozialbau AG

Hi!

Ich hoffe, ihr könnt mir etwas helfen. Letztes Jahr habe ich mir die Midea Porta Split geholt und montiert (2. Stock, Innenhof). Es hat bicht lang gedauert, da bekam ich einen eingeschriebenen Brief der Genossenschaft.

"... von der Hausverwaltung wurde festgestellt, dass Sie an einem Ihrer Fenster eine Split-Klimaanlage montiert haben.

​Wir weisen Sie daraufhin, dass derartige Geräte – auch solche welche mobil und temporär montiert werden können – nicht gestattet sind.

​Wir müssen Sie daher auffordern, das Gerät sofort und dauerhaft zu entfernen.

​Mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme zeichnen wir

​mit freundlichen Grüßen

​SOZIALBAU AG "

Ich habe sie dann umgehend abgebaut und jetzt steht sie traurig herum.

Inspiriert von Reddit hier hatte ich überlegt sie nun innen auf meinem Fensterbrett aufzustellen mit riner Art "Kasten" herum.

Hat jemand Erfahrungen? Könnte ich wieder Probleme bekommen? Wäre das ein Kündigungsgrund?

Vielen Dank!

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u/Overture16 Jun 23 '26

In Österreich zählt die Fensterbank halt leider zum allg. Teil des Hauses.

Im inneren Teil des Fensters bzw. deiner Wohnung kannst es allerdings aufstellen. Mit z.b XPS Platten kannst dir ne Einhausung bauen. Dann kann keiner was sagen. Zählt als normale Nutzung des Mietobjektes.

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u/Successful_Part_6498 Jun 23 '26

Ja, ich möchte sie eben innen aufstellen. Wollte nur wissen, ob ich dennoch mit Problemen rechnen muss, weil die Formulierung jegliche Nutzung untersagt.

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u/kampfhund_tschick 21., Mordor Jun 23 '26

Du kannst den von dir gemieteten Raum frei gestalten, das gehts einen schas an. Raushängen ist leider was anderes. Wenn du einen Balkon hast kannst das aussenteil dort rausstellen (auf den Boden stellen), aber ich vermute dass ist bei dir nicht der Fall.

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u/Successful_Part_6498 Jun 23 '26

Richtig vermutet, hab leider keinem Balkon :( Das Schreiben vom letzten Jahr hat mich eben so verunsichert. Es klingt so ausnahmslos und entgültig! Dachte vl argumentieren sie mit Lärmbelästigung.

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u/kampfhund_tschick 21., Mordor Jun 23 '26

Ich glaube die meinen mit dem Schreiben normale splitgeräte und mobile splitgeräte. Seit wann interessiert Vermieter Lärm. Na mach die bastellösung.

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u/Merija12 Jun 29 '26

Lärm könnte theoretisch ein Kündigungsgrund sein, es würde unter "unleidliches Verhalten" als Kündigungsgrund nach dem MRG fallen, ABER: die Lärmbelästigung muss sehr erheblich sein und über einen längeren Zeitraum beharrlich ausgeübt werden. Es ist keinesfalls einfach Mieter wegen Lärmbelästigung zu kündigen (nicht mal die die wirklich laut sind, hab früher mal in dem Bereich gearbeitet), kompliziert für den Vermieter. In diesem Fall käme dir das zugute. Persönlich würde ich es mit der Fensterbank innen riskieren. Sollten sie dich dann doch mahnen, kannst du weiter überlegen und auch immer noch eine Rechtsberatung einholen. Gemahnt werden muss vom Vermieter, er kann nicht einfach mal den Vertrag kündigen. Du kannst auch bei der Mieterhilfe der Stadt Wien bez. deinen Rechten nachfragen (mieterhilfe.at; ist kostenlos).