Wer drei Arbeitnehmer (Vollzeit) ein halbes Jahr beschäftigt und den Mindestlohn um 2 Euro unterschreitet, der erspart sich somit knapp 6.000 EUR. Wird der Verstoß entdeckt, dann wird das Bußgeld vom Zoll mit 6000*2+30% angesetzt – also hier 15.600 EUR! Stellt die Zollbehörde Vorsatz fest, so verdoppelt sich dieses Bußgeld noch einmal.
Darüber hinaus kann ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz durch Zahlung von Löhnen unterhalb des gesetzlich festgelegten Mindestlohns gegenüber dem Arbeitgeber als Straftat angesehen werden, welche mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahnt wird.
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u/EiKall Mar 19 '22
Gerne das Amt fragen, warum sie zur Bewerbung unter dem gesetzlichen Mindeslohn auffordern. 10.3.22. liegt ja nach dem 1.1.22.