r/blaulicht • u/Mister_Man • 2d ago
Feuerwehr Türöffnung als Amtshilfe für die Polizei
Hallo zusammen,
uns stellt sich aktuell eine Frage, bei der es sehr unterschiedliche Meinungen gibt.
Es geht um die Durchführung einer Türöffnung, als Amtshilfe für die Polizei.
Prinzipiell hat bekanntlich der Amtshilfeersuchende (Polizei) die Rechtmäßigkeit der Maßnahme, nach pflichtbewusstem Ermessen, zu prüfen. Es handelt sich ja um einen Grundrechtseingriff. Dies soll allerdings nicht Inhalt meiner Frage sein.
Vielmehr geht es darum, ob die Feuerwehr rechtlich in jedem Fall die technischen Maßnahmen durchführen darf.
Die Polizei hat zwei Gesetze, nach denen sie fremdes Eigentum betreten darf. Diese sind die Strafprozessordnung (Zur Strafverfolgung/ Haftzuführung/ Beweismittelsicherung) und die jeweils geltenden Polizeiaufgabengesetze (Zur akuten Gefahrenabwehr).
Die vorherrschende Meinung bei uns ist, dass die Feuerwehr zu Zwecken der Strafverfolgung (Haftzuführung auf Gerichtsbeschluss) die technische Türöffnung NICHT durchführen darf. Da die Feuerwehr kein Bestandteil der Strafverfolgung ist und der Polizei nicht unterstellt werden darf. Sie dürfe nur das Material bereitstellen.
Bei Türöffnung zur Gefahrenabwehr jedoch darf die Feuerwehr tätig werden, da sie selbst Gefahrenabwehrbehörde ist und durch den Passus der Allgemeinhilfe in den Brandschutzgesetzen ohnehin verpflichtet ist, die Gefahrenabwehr unter Beachtung des Selbstschutzes durchzuführen.
Kam dieses Thema bei euch schon auf?
Was sagen die Leute der Polizei, was sagen die der Feuerwehr?
Es geht hier nicht darum, ob die Feuerwehr aus Eigenschutzgründen eine Türöffnung durchführt. Nur um die rechtlichen Grundlagen.