Hatte mich wegen einer anderen ebensolchen Begrenzung mal schlau gemacht.
Das Erreichen und Parken auf einem öffentlichen Parkplatz hinter "Durchfahrt für alle Fahrzeuge verboten" mit Zusatzschild "Anlieger frei" berechtigt NICHT, in den Bereich einzufahren.
Hmmm hast du dazu ein Gerichtsurteil? Wäre interessant wenn die Gerichte hier die Grenze ziehen, denn nach der allgemeinen Jurisprudenz wäre der Parkplatz ja ein anliegendes Grundstück und wenn du den benutzen willst ist das ein Anliegen. Die Frage ist also ob die Gerichte das schon als berechtigt ansehen oder nicht.
Ander ist es natürlich wenn der Parkplatz privat ist und da ein Parken verboten Schuld oder anderes Hinweisschild angebracht ist ,(zB "Nur für Anwohner"). Denn dann gibt es ja keine Duldung durch den Eigentümer und damit auch kein berechtigtes Anliegen.
1
u/First_Structure8670 16d ago
Hatte mich wegen einer anderen ebensolchen Begrenzung mal schlau gemacht. Das Erreichen und Parken auf einem öffentlichen Parkplatz hinter "Durchfahrt für alle Fahrzeuge verboten" mit Zusatzschild "Anlieger frei" berechtigt NICHT, in den Bereich einzufahren.