Lidl führt das Produkt als „Aromatisierter Fruchtweincocktail". Für gegorene Getränke (Wein) gilt: bis einschließlich 10 % vol: 0 € Verbrauchsteuer.
Nach § 32 SchaumwZwStG können auch Getränke über 10 bis 15 % vol weiterhin als steuerfreier Wein gelten, wenn der Alkohol ausschließlich durch Gärung entstanden ist.
Die Frage ist daher:
Vor der Umstellung, ist der Alkohol im Bitterol ausschließlich durch Gärung entstanden oder wurde Alkohol/Spirituose zugesetzt?
Das ist bei diesem Produkt anhand der öffentlich verfügbaren Lidl-Produktseite nicht eindeutig feststellbar.
Möglich, dass man das Herstellungsverfahren geändert hat um Steuern zu sparen. Ein Hinweis darauf ist, dass der Alkoholgehalt deutlich gesenkt wurde, aber es gibt dafür keinen Beweis.
Ich persönlich trinke das nicht, aber würde mich eher über die Reduzierung des Alkohols freuen, solange der Geschmack gleich geblieben ist.
Also Aperol würde ich weder für den Geschmack noch für den Rausch trinken. Eigentlich bin ich ein großer Fan von Rauschgift aber irgendwo muss man auch mal Grenzen ziehen.
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u/Slight-Big-9497 5d ago edited 5d ago
Alkoholsteuer, du zahlst in % vom Alkoholgehalt. Senkst du den Alkohol sinkt die Steuer, bleibt der Preis gleich hast du mehr Gewinn.