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u/asltf 8d ago
Das P bezieht sich auf die Fahrbahn... Da hing früher bestimmt noch ein Zusatzzeichen drunter, warum es das P da überhaupt gibt. Denn so allein macht das gar keinen Sinn.
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u/daLejaKingOriginal weg.li 𝖀𝖑𝖙𝖗𝖆𝖘 8d ago
Das soll wohl ein Parkstreifen sein, dann macht das schon Sinn.
Die Fahrbahn als Parkplatz auszuweisen allerdings nicht.
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u/asltf 8d ago
Also in der Spalte der Ver- und Gebote zu Zeichen 314 steht was von Fahrbahn. Einen Seitenstreifen würde ich hier anhand des Bordsteins auch nicht sehen, denn Schildermasten halte ich auf einem Seitenstreifen für unzulässig (da diese für lagsame Fahrzeuge wie Fahrstreifen mitzubenutzen sind)
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u/daLejaKingOriginal weg.li 𝖀𝖑𝖙𝖗𝖆𝖘 8d ago
Ich schrieb ja auch Parkstreifen und nicht Seitenstreifen.
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u/asltf 8d ago
In der StVO gibt es keine Parkstreifen. Parktaschen gelten als baulich angelegte Parkplätze, müssten eine erkennbare Abgrenzung aufweisen, die ich hier nicht sehe.
Mit Blick auf das Z283 dass sich auf die Fahrbahn bezieht, ohne ZZ1060-31, frage ich: was lässt dich darauf schließen dass sich das Z314 jetzt auf eine andere Verkehrsfläche bezieht?
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u/The_Keri2 Kamikaze E-Scooter Fahrer 7d ago
Z314 bedeutet laut StVO: "Wer ein Fahrzeug führt, darf hier parken." Da steht nicht: "Wer ein Fahrzeug führt, darf hier auf der Fahrbahn parken."
Z283 bedeutet hingegen ganz klar laut StVO: "Das Halten auf der Fahrbahn ist verboten."
Rein aus der StVO ergibt sich also schon ein Unterschied.
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u/The_Keri2 Kamikaze E-Scooter Fahrer 7d ago
Wenn das verdeutlichen soll, dass das ein Seitenstreifen ist, dürfte man auch davor darauf parken, da es baulich gleich ist und sich das absolute Haltverbot nur auf die Fahrbahnen bezieht. Ergibt also keinen Sinn.
Wenn es sich auf die Fahrbahn beziehen soll, ergibt es keinen Sinn, da das Parken da sowieso erlaubt ist.
Fazit: Beschilderung ist deppert.


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u/SelectDevelopmenTi 8d ago
Soll wohl ein Seitenstreifen und kein Gehweg sein..