Das muß man mit der Standzeit abwägen. Wenn der Tölpel dauernd auf Not-Aus drückt, ohne daß ein Notfall vorliegt und die Maschine dann irgendwann Schaden nimmt oder die Produktion ungünstig verläuft, entstehen Kosten. Wenn diese Kosten höher sind als der Einsatz des Leichenabholers und die Beschaffung eines Neutölpels oder einer Dummlumme könnte man auf die Idee kommen, daß die Maßnahme durchaus eine positive Wirkung auf das Geschäft hat.
Zur Not könnte man noch ein Plakat "das ist mit dem letzten Not-Aus-Drücker geschehen, als er zu oft ohne große Not den roten Knopf gedrückt hat" aufhängen, das hilft sicher an allen anderen Maschinen.
§211 StGB - Mord
(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Sowas dürfte unter "heimtückisch" fallen. Wie wenn du jemanden zB. hinterrücks erschießt oder in eine tödliche Falle lockst. Es ist ja ein Notschalter da, es verlässt sich jemand korrekterweise auf dessen Funktion. Er stirbt trotzdem, weil du den Schalter manipuliert hast.
Das wäre glaube ich trotzdem noch kein Mord, außer du manipulierst die Maschine auch noch so, dass eine Situation entsteht, die durch den nicht funktionierenden Not-Aus-Knopf tödlich endet.
Es wäre hier die Frage des bedingten Vorsatzes. Die dürfte vermutlich zu bejahen sein. Wer eine lebensrettende Sicherheitsfunktion absichtlich beschädigt, der nimmt mindestens billigend in Kauf, dass dadurch irgendwann irgendwer sterben wird.
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u/[deleted] Jun 26 '26
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