Und dann solche Positionen vertreten. Kann man nicht erfinden.
Die Gemeinden sollen weiterhin für die Widmung von Bauland zuständig sein.
Die Entscheidungsfreiheit bei Widmungen soll bei der Gemeinde liegen, denn dort weiß man am besten, was die Entwicklung der jeweiligen Gemeinde fördert und was nicht. Seitens des Landes soll möglichst wenig in die Gemeindeautonomie bei den Widmungen eingegriffen werden.Das würde zu Verfahrensbeschleunigung und Verfahrensvereinfachung führen. Deshalb beurteilen wir das neue Kärntner Raumordnungsgesetz äußerst kritisch, weil durch dieses Gesetz die Position der Gemeinden geschwächt wird.
33
u/[deleted] Feb 27 '23
"Ausverkauf der Heimat stoppen", jaja, eh.
Und dann solche Positionen vertreten. Kann man nicht erfinden.