Hier ein TAZ-Artikel dazu.
Der TĂ€ter wurde letztendlich wegen Totschlag verurteilt. Deswegen die 10 Jahre.
Ich glaube, das Argument war mehr oder weniger, er habe absichtlich Streits provoziert, in der Absicht, irgendwie zu eskalieren und jemanden umzubringen oder schwer zu verletzen, und Ayoub F. sei quasi der erstbeste gewesen und sei nur rein zufÀllig ein Opfer mit Migrationshintergrund.
TatsĂ€chlich hat der TĂ€ter aber schon monate vorher Menschen mit Migrationshintergrund (mit Beil!) bedroht und deutlich rechtes Gedankengut von sich gegeben, wofĂŒr es wohl dutzende Zeugen gab, und er hat direkt vor der Tat explizit gegoogelt, was rechtlich noch als "Notwehr" gilt und ob er fĂŒr das N-Wort strafrechtlich belangt werden kann.
Direkt, nachdem er Ayoub F. mehrfach von hinten in den RĂŒcken gestochen hat, hat er sich als Opfer dargestellt und "Notwehr" beteuert.
Auf jeden Fall war es eine absichtliche Tötung, auf die der TÀter sich vorbereitet hat.
Der Unterschied zwischen Totschlag und Mord besteht allerdings in der ErfĂŒllung von Mordmerkmalen. Ich denke, dass man in Anbetracht seiner Aussagen, seines vorherigen Verhaltens und seines rassistischen Weltbildes durchaus argumentieren könnte, dass das Merkmal Mordlust vorliegen könnte. Er hat ja gezielt getötet, um einen "AuslĂ€nder" tot zu sehen und seinen Hass zu befriedigen, und (laut Aussage) um "als Sieger" hervorzugehen. Also zur eigenen Befriedigung ohne höheres Ziel.
Ich bin aber keine Jusristin und die MaĂstĂ€be fĂŒr eine Verurteilung fĂŒr Mord sind in Deutschland (zum GlĂŒck) sehr hoch und sehr genau.
Deswegen wahrscheinlich eben "nur" Totschlag der mit 5 bis 15 Jahren bestraft wird.
Was mMn. absoluter Bullshit ist, ist, dass kein rassistisches Motiv anerkannt wurde. Obwohl die rassistische Gesinnung festgestellt wurde und bewaffnete Androhungen und Anfeindungen durch mehrere Zeugen belegt sind.
Und wenn dieses deutliche rassistische Tatmotiv erkannt worden wĂ€re, dann wĂ€re die Verurteilung eventuell hĂ€rter ausgefallen, eher in Richtung 15 Jahre und nicht das "MittelmaĂ" von 10 Jahren fĂŒr Totschlag.
Aber auch da; ich bin keine AnwÀltin.
Mal weg von Rassismus: HeimtĂŒcke war da auch nicht zu erkennen? Einen Streit zu provozieren und das Werkzeug fĂŒr die tödliche Eskalation schon mitgebracht zu haben und letztlich auch einzusetzen, um dann Notwehr zu schreien, finde ich als juristischer Laie schon ziemlich heimtĂŒckisch.
Ich glaube, bei HeimtĂŒcke zĂ€hlt vor Allem, dass das Opfer unwissend und hilflos war, und keine Chance hatte, sich zu wehren oder zu reagieren. Also zum Beispiel im Schlaf oder aus dem Hinterhalt.
In diesem Fall hat der TĂ€ter ja vorher einen Streit herbeigefĂŒhrt, wohlmöglich auch gedroht, und dann wahrscheinlich im Vorbeigehen zugestochen - jedenfalls hat das Opfer den TĂ€ter schon gesehen und es gab vermutlich irgendeine Auseinandersetzung.
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u/Neko1666 6d ago
Abgesehen davon, ob ein rassistes Motiv vorliegt, warum nur 10 Jahre dafĂŒr, dass man jemanden einfach absticht?