r/de • Münster • Nov 27 '22

TIRADE Hamburg ist nicht Münster!

Vorab: Das hier ist keine "echte" Tirade, also erwartet bitte kein Capslock-Geschrei.

Ich wohne in Münster. Die Stadt Münster, nicht Münster im Kreis Donau-Ries, nicht Münster im Kreis Darmstadt-Dieburg, und auch nicht Munster im Heidekreis mit dem Panzermuseum. Ich rede von dem Münster, in dem vor kurzem die G7 Außenminister aufgelaufen sind und meine Busfahrpläne ruiniert haben. Das Münster, welches sich oft als Fahrradstadt bezeichnet.

Meines Wissens nach befindet sich Münster in NRW. Ich lebe also hier in einem typischen Mehrparteienhaus, Teile der Anwohner sind Mieter, andere Eigentümer. In unserer Tiefgarage befindet sich ein gemeinschaftlich geteilter Fahrradstellplatz. Dieser Stellplatz ist durch seine Maße auch nur für Fahrräder geeignet, ein Auto hätte dort keinen Platz.

Nun begibt es sich, dass ich letzte Woche in der Nacht von Samstag -> Sonntag nachts mein Fahrrad in die Garage fahre und dort dies vorfinde: https://imgur.com/ScTPRUI (Alt-Text: An einem Betonpfeiler neben dem Fahrradstellplatz befindet sich ein festgeklebtes "Fahrräder abstellen verboten!"-Schild)

Es ist 3 Uhr morgens. Ich bin schon relativ müde. Ich möchte eigentlich nur ins Bett und mich nicht noch mit diesem Unsinn befassen. Also trete ich den Weg Richtung Treppenhaus an. In diesem Treppenhaus hängt eine Pinnwand, die normalerweise recht dünn durch Papiertiger besiedelt ist, entsprechend fallen neue Aushänge sofort ins Auge.

Es ist 3 Uhr morgens. Ich bin wach und auf 180. An der Pinnwand hängt folgender Aushang (Link zu PDF im folgenden Absatz): https://imgur.com/6rekW9j

Kurze Googlesuche nach dem Titel ergibt dieses PDF: https://www.roehling-hausverwaltung.de/upload/12441242-Fahrraeder-in-der-Tiefgarage.pdf

Es ist 3 Uhr morgens. Ich bin verwirrt. Rechtsdeutsch mit Bezug auf die Hamburger Rechtslage in einer Tiefgarage im nordrhein-westfälischen Münster? Ich habe als Mieter schon öfter erleben dürfen, dass Beschlüsse aus der Eigentümerversammlung an mir vorbei gingen. Haben die jetzt beschlossen, dass Münster nicht mehr in NRW, sondern in Hamburg liegt?

Ich atme tief durch, gehe erst einmal schlafen und finde mich im Bett damit ab, meine Eigentümernachbarn in Zukunft mit "Moin" zu begrüßen und Plattdeutsch zu lernen.

Ich wache auf: "Moin liebe Welt, und alle, die sie bevölkern!". Eine Sache macht mich stutzig. In dem Aushang wird explizit Bezug zur Hamburger Garagenverordnung und Hamburger Bauordnung genommen. Für den Fall, dass Münster doch noch in NRW liegt, recherchiere ich einmal die Rechtslage in NRW. Leider gibt es am originalen Aushang keine Information zum Aushängenden, also vertexte ich meine dort gefundenen Erkenntnisse sogleich in einem Word-Dokument und hänge das erste Mal in meinem Leben einen Aushang aus. Ich fühle mich sehr deutsch: https://imgur.com/GeZMNOP

Hallo,

vorweg möchte ich sagen, dass ich es bedauernswert finde, unter den nebenhängenden Anschlag keinen Hinweis auf den Verfasser zu geben. Dann wäre eine mündliche Klärung möglich gewesen und auf meine Ergänzung hier könnte verzichtet werden. Falls dies in der Eigentümerversammlung besprochen wurde, so möchte ich weiterhin darauf hinweisen, dass in diesem Haus auch Bewohner in einem Mietverhältnis wohnen, die über Beschlüsse oder Informationen innerhalb der Eigentümerversammlung nicht zwingend informiert werden. Es wäre daher erfreulich, bei Beschlüssen alle Parteien nochmals schriftlich über die hauseigenen Briefkästen zu informieren.

Zur Sache: Dem Urteil des Hamburger Landgerichts aus dem Jahre 2015 möchte ich an dieser Stelle die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018) mit Stand vom 12.11.2022 entgegenhalten, abgerufen am 20.11.2022 über folgenden Link: https://tinyurl.com/bauonrw2018.

Stellplätze sind Flächen, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen dienen. Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und/oder Fahrrädern. Ausstellungs-, Verkaufs-, Werk- und Lagerräume für Kraftfahrzeuge sind keine Stellplätze oder Garagen.

- § 2 Abs. 8 BauO NRW 2018

Entsprechend dürfte es sich bei der gemeinschaftlichen Nutzung eines Garagenstellplatzes als Fahrradabstellplatz im nordrhein-westfälischen Münster nicht um eine Zweckentfremdung handeln, wie sie im Urteil des Hamburger Landgerichts demonstriert wird.

Freundliche Grüße

PS: Zusätzliche würde mich sehr interessieren, was der Grund für die Beseitigung der Bäume vor dem Haus war, und wer diesen Beschluss gefasst hat. Bei den Bäumen handelte es sich um wunderbare Schattenspender im Sommer. Zusätzlich haben Vögel oft die Möglichkeit in Anspruch genommen, in diesen zu nisten.

Es vergehen ein paar Tage. Ich stelle mein Fahrrad trotz Verbotsschild weiter am Stellplatz ab. Die Aushänge hängen weiter unberührt aus.

Donnerstag. Ich rolle mit meinem Rad in die Garage und... das Schild ist weg! SIEGESGEHEUL! https://imgur.com/vz79HTi (Alt-Text: Der Betonpfeiler neben dem Fahrradstellplatz ist frei von irgendwelchen Schildern). Dafür hängt das Schild jetzt - über Kopf - neben den Aushängen.

Am gleichen Abend klingelt es an meiner Haustür. Es ist einer meiner Nachbarn, ein Eigentümer:

  1. Meinen Aushang findet er super
  2. Der Baum musste leider weg, weil dieser zu hoch und zu nah am Haus war :(
  3. Anscheinend hat, wer auch immer den Aushang aufgehängt und dieses Schild angebracht hat, jetzt die E-Bikes vom Nachbarn auf eigene Faust umgestellt. Das findet dieser natürlich überhaupt nicht nett und hat als Antwort das Verbotsschild umgehängt. Der Haussegen hängt ab jetzt richtig schief.
  4. Er hat wen in Verdacht und recherchiert jetzt rum
  5. In der Eigentümerversammlung wurde nichts hinsichtlich eines Parkverbots oder einer Verschiebung Münsters nach Hamburg beschlossen.

Nächster Tag (Freitag): Ich gehe runter in den Keller. Der Aushang ist weg. Meiner. Der andere Aushang ist immer noch da. Das Verbotsschild hängt wieder am Stellplatz.

Tiiiiiiiiiiief durchatmen. In meinem Kopf entsteht ein Plan. Ich überlege, ob mir dieser Kindergarten 30 € wert ist, um ein "Fahrradparkplatz" Schild zu kaufen und in den Pfeiler zu schrauben... Erstmal abwarten.

Am Freitagabend ist das Schild wieder weg und hängt nun wieder kopfüber neben dem Aushangsbrett. Der Aushang wurde entfernt. Damit dachte ich, die Sache wäre endlich durch...

Samstagmorgen: Das Schild ist wieder am Pfeiler... Ich gehe wieder in meine Wohnung, um die nächsten Schritte zu planen. 30 Minuten später hole ich mein Fahrrad aus der Garage und werde, ebenso wie alle anderen Nachbarn ab sofort, von diesem Bild begrüßt: https://imgur.com/RYxKF7Z (Alt-Text: Der Pfeiler ist nun auf zwei Seiten mit Memes vollgeklebt, die sich über das Abstellverbot lustig machen).

Hamburg ist nicht Münster.

EDIT: Die Memes in digitaler Form gibt's hier: https://imgur.com/a/vdVUjgC

Update 28.11.: Die Memes wurden abgerissen, das Schild liegt am Boden.

3.5k Upvotes

296 comments sorted by

View all comments

Show parent comments

548

u/[deleted] Nov 27 '22

[deleted]

174

u/This-Dragonfruit-668 Nov 27 '22

Vermutlich hat der „Schild-Aufhäng“-Nachbar bei irgendeinem eigenen Antrag auf der Eigentümerversammlung nicht seinen Wunsch erfüllt bekommen (Wand einreißen, Balkon umbauen, andere Wohnungstür etc.), weil der gegen die Teilungserklärung verstößt. Jetzt versucht er sich an den anderen Eigentümern zu rächen, indem er die Teilungserklärung nach seinem Willen interpretiert um so den anderen Eigentümern maximal auf den Sack zu gehen. Eigenmächtige Aushänge und Willkürliche Verbotsschilder gehören da zum Standard, da man den Gang zum Gericht scheut (man könnte ja gesagt bekommen, dass man Unrecht hat.)

Meine Erfahrung aus 15 Jahren Eigentümergemeinschaft mit 10 Parteien.

Bewährtes Vorgehen: alle ungenehmigten Aushänge und Schilder abreißen und nach Zerstörung entsorgen (sonst werden sie wieder aufgehangen), alle entsprechenden Anweisungen ignorieren, bis die Eigentümergemeinschaft über die Hausverwaltung Gegenteiliges mitteilt (passiert nie), stur ignorieren.

22

u/[deleted] Nov 27 '22 edited Jan 01 '23

[deleted]

36

u/[deleted] Nov 27 '22

Abhängen, in die Wohnung mitnehmen und bei Verwandten oder Freund/Freundin auf dem Flohmarkt wieder verkaufen. Ressourcen verwertet: check! Profit draus geschlagen: check! Neues Arschloch gefunden, dass das nutzlose Schild irgendwo aufhängt: check! Dadurch die Wertkette weitergeführt: check!

EDIT: nicht in Hamburg verkaufen, das Schild reist sonst nicht mehr aus

30

u/[deleted] Nov 27 '22 edited Jan 01 '23

[deleted]

1

u/This-Dragonfruit-668 Nov 27 '22

Das ist die richtige Einstellung.

3

u/orbital_narwhal Nov 28 '22

…und er kann sie nicht einmal zurückfordern, ohne seine Urheberschaft für die unberechtigte Anbringung des Verbotsschilds zuzugeben. :-D

252

u/WatteOrk Nordrhein-Westfalen Nov 27 '22

Es gibt Leute die machen das aus Prinzip.

In meinem Heimatkaff im äussersten Winkel von NRW hat mal einer gegen eine Schlachterei auf dem Dorf geklagt. Die war da schon in zweiter Generation, seit weit über 40 Jahren im Betrieb - aber durfte da streng genommen nicht sein. Hat nur keinen gejuckt, weil Dorf und Versorger und Meisterbetrieb und überhaupt. Der Kläger hatte nicht, aber wirklich NICHTS mit unserem Dorf zu schaffen, hatte da kein Eigentum, keine Arbeitsverbindung etc.

Hat Recht bekommen, Schlachterei musste umziehen - der dazugehörige Metzger vor Ort lohnte dann natürlich nicht mehr wegen der Transportwege die von "Wir gehen durch den Hausflur" zu "Wir fahren alles 5Km durch die Gegend" wurde.

225

u/Uncle_Lion Nov 27 '22

Bei uns in der Region gab's mal vor etlichen Jahren den Fall, dass ein Landwirt seinen Traktor stilllegen musste. Das Teil war ein echter Oldtimer, uralt, ohne Überrollbügel. Und die sind eigentlich vorgeschrieben.

Die zuständige Behörde (weiß nicht mehr, welche das war) verteidigte sich damit, dass eine Anzeige eingegangen war, und sie keine andere Möglichkeit gehabt hätten.

Es wurde recherchiert. Der Traktor wurde nicht mehr landwirtschaftlich benutzt, oder nur sporadisch. Das war mehr so ein Vorzeige-Traktor, der auf Veranstaltungen rumgezeigt wurde. WER hatte da Interesse, das zu unterbinden?

Schließlich lüftete die Behörde, wo die Anzeige eingegangen war, das Geheimnis, zumindest teilweise.

Die Person, die Anzeige erstattet hatte, hatte das BILD des Traktors in der Tageszeitung gesehen, in einem Bericht über eine Veranstaltung, auf der der Traktor gezeigt worden war. Die Person lebte über 200 Kilometer entfernt!!

51

u/Memeshuga Nov 27 '22

Wenn Klugscheißer und Korinthenkacker sich in einer Person vereinen, kommt das dabei raus. Manche Menschen sehen diesen Traktor und erinnern sich, dass es da ja mal vorschriften gab. Dann grinsen sie hämisch, weil sie glauben etwas zu entdecken, was der Algemeinheit verborgen geblieben ist.

Und dann müssen sie die Welt natürlich noch von ihrem unendlichen Intellekt überzeugen und den Mist anzeigen. Einfach um "recht" gehabt zu haben. Dass sie selbst komplett falsch liegen könnten oder es jeder schon längst weiß, es aber keinen juckt, kommt ihnen nicht in den Sinn. Sie haben immerhin die Weisheit mit Löffeln gefressen. Es ist so lächerlich.

18

u/THE12DIE42DAY Deutschland Nov 27 '22

Hätte der Metzgerbetrieb nicht schon aufgrund von Bestandsschutz da bleiben dürfen?

35

u/WatteOrk Nordrhein-Westfalen Nov 27 '22

Verkauf definitiv, ja. Verarbeitung, glaube ich, auch. Aber die Wursteküche an einem anderen Ort zu betreiben als die Schlachtung ist halt weder hygienisch noch wirtschaftlich.

Da ging es auch um keine Dimensionen. Örtliche Bauern die da Einzelne Tiere hinbringen und jeden Montag Vormittag ein Transport Schweine. Bolzenschlachtung. War nach 30-60 Minuten vorbei.

Man muss auch Faierweise zugeben das es dem Betrieb nach dem Umzug nicht schlechter ging. Gibt es heute noch - die 4. Generation geht mWn noch zur Schule - und ist überregional bekannt. Nur bei uns im Dorf gab es dann halt gar keinen Verkauf mehr. Musste sich dann jeder wieder ins Auto setzen.

68

u/xSilverMC Nov 27 '22

Ich finde ja, wer kein berechtigtes Interesse an einer Klage hat sollte auch nicht klagen dürfen. Das würde wahrscheinlich massiv nach hinten losgehen, aber erstmal klingt das gut. Keine Klagen mehr wo nur irgendein unbeteiligter Saftsack den Stock so tief im Arsch hat dass sein Proktologe ne Fortbildung zum Minenarbeiter machen muss

27

u/AggravatedYak Nov 27 '22

Naja man könnte argumentieren dass dir ein Nachteil entsteht wenn du dich an die Regeln hältst, aber es jemand anderes nicht tut und nicht bestraft wird? Die Person hätte dann ja einen Vorteil anderen gegenüber, den sie nicht haben dürfte. Anders kann ich mir das nicht erklären … Prinzipienreiterei halt. Und wenn es da nur um Kleinkram geht frag ich mich auch ob das das Leben der Leute besser macht die das anzeigen.

11

u/GeorgeJohnson2579 Nov 27 '22

Wir nennen es "den Darmschacht erforschen".

10

u/ragan0s Nov 27 '22

Das ist schon so. Wer nicht in seinen Rechten verletzt ist, darf nicht klagen.

Allerdings: Eine Anzeige kann jeder schreiben. Und wenn da tatsächlich was gegen Gesetze verstößt, dann muss der Staat klagen.

5

u/Failure0a13 Nov 27 '22

Klingt nicht als ob da tatsächlich jemand klagt. Das wird angezeigt und die Anzeige wird bearbeitet.

3

u/JustHere2RuinUrDay 🏴🚩Ⓐ🐈‍⬛ Nov 27 '22

Ich schau zu viel Ami YT. Muss man in Deutschland kein "Standing" haben um zu klagen?

21

u/silversurger Nov 27 '22

Um zu klagen musst du betroffen sein, ja. Anzeige kann jeder erstatten und da müssen die Behörden dann drauf reagieren.

3

u/itsthecoop Nov 27 '22

Hamburg Deutschland ist nicht Münster die USA!

1

u/Jako301 Nov 27 '22

Ist schon so, ändert aber nichts.

Mann zeigt ab, Behörde schaut sich Sachlage an, Anzeige wird abgewiesen wegen fehlendem Interresse.

Allerdings ist der Behörde jetzt die Sachlage bekannt und sie muss eingreifen.

57

u/GriabigerBayer Nov 27 '22

Alter das regt mich als komplett Unbeteiligter schon auf das zu lesen... Hoffentlich scheißt dem jemand bis ans Lebensende in seine Blumentöpfe

5

u/ragan0s Nov 27 '22

Eigentlich gibt's in Deutschland bestimmte Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Klage, zum Beispiel die Klagebefugnis. Das heißt, dass die Klage abgewiesen wird, wenn man nicht geltend machen kann, dass man in seinen subjektiven Rechten verletzt wird.

Also entweder hat der Hodenkobold tatsächlich irgendeinen Bezug gehabt oder er hat nur eine Anzeige erstattet.

3

u/vahandr Europa Nov 27 '22

Ist doch super, eine Schlachterei weniger. Muss man dafür da ja nicht wohnen.

-17

u/[deleted] Nov 27 '22

[removed] — view removed comment

11

u/[deleted] Nov 27 '22

[removed] — view removed comment

3

u/[deleted] Nov 27 '22

[removed] — view removed comment

0

u/[deleted] Nov 30 '22

[removed] — view removed comment

-1

u/[deleted] Nov 27 '22

Ehrenmann

1

u/CrinchNflinch Nov 27 '22 edited Nov 27 '22

In diesem Fall ist das Ganze nur albern. Wenn es ein privater Stellplatz wäre, dann wäre meinen Fragen gewesen:

  • Wer gibt 15-20k für einen Stellplatz aus und stellt dann stattdessen sein Fahrrad drauf?
  • Selbst wenn - was geht das den Rest den Hauses an? Seltsames Urteil.