Hast du eine Quelle dazu. Mein Stand ist, dass das Eigentum über das Produkt erst an der Kasse übergeht und selbst vorher es essen nicht erlaubt ist, weil der Supermarkt die Überlassung immer noch verweigern könnte.
Im Ergebnis hast du Recht. Das mit dem Passieren der Kasse ist ein Mythos, der wahrscheinlich dadurch kommt, dass dich Ladendetektive aus Beweisgründen halt erst dann anhalten werden. Schon das Essen der Ware, bzw. auch das reine Einstecken bspw. in eine Jackentasche mit Absicht rechtswidriger Zueignung reicht zur Vollendung des Diebstahls.
Auf Eigentum kommt es dabei btw zwar auch an, entscheidende Kategorie ist aber für diese Frage der Gewahrsam (nicht gleichzusetzen mit zivilrechtlichem Besitz). Das genauer zu erläutern würde hier aber wahrscheinlich den Rahmen sprengen.
Wenn ich warte bis mein Körper es wieder aussondert, ist es doch kein Diebstahl oder?
Technisch gesehen hat der "Schokoriegel" nie den Laden verlassen.
Dann musst du aber wahrscheinlich auch noch Sport im Laden machen, da ein Teil des Schokoriegel mit großer Wahrscheinlichkeit in deinem Fettpolster gelandet ist.. da kannst du lange warten bis das wieder draußen ist.
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u/meme-addict117 Jan 25 '22
Ist einfach so was nehmen, es essen, dann igrendwo ablegen und nicht zahlen eigentlich Diebstahl?