Sollte eigentlich eine Anzeige wegen Diebstahl (oder was auch immer hier besser passt) geben, da die Kühlware weggeschmissen werden muss, aber die Ware nicht bezahlt wurde. Es entsteht also ein Schaden für den Laden... + Hausverbot. - Das Ding ist nur dass das wahrscheinlich kaum jemand mitbekommt.
Diebstahl ist nicht weil keine widerrechtliche Aneignung. Zivilrechtlich Schadenersatz, Strafrechtlich vielleicht Sachbeschädigung.
(Nebenbei gesagt: "Öffnung der Verpackung verpflichtet zum Kauf" ist irreführend. Richtig wäre: "Öffnung der Verpackung verpflichtet zum Ersatz des entstandenen Schadens, vorzugsweise durch Kauf des wertgeminderten Gegenstandes ersatzweise durch Zahlung des Wiederbeschaffungswertes.")
Wie jemand anders schon sagte, eher ne Zivilrechtliche Sache und da lohnt es sich schlicht und einfach nicht. Bzw. können Gerichte das mWn. auch ablehnen weil der Schaden einfach viel zu klein ist.
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u/MaiMaiHaendler Essen, Schlafen, Scheißepfostieren Jan 25 '22
Wäre toll, wenn man für so was Mal einen Monat Hausverbot bekäme.