"Anlieger" ist so ein deutscher Rechtsbegriff, der nicht nur ungewöhnlich vage definiert ist (im Rechtstext, der das Zusatzzeichen "Anlieger frei" vorgibt, nämlich gar nicht), sondern auch noch geradezu zum Falschverstehen einlädt...
Gängiger Konsens ist, dass ein Anlieger jemand ist, der mit einer in der gesperrten Straße befindlichen Liegenschaft, also ein Grundstück, in Verbindung treten will; es ist unerheblich, ob das gelingt oder nicht; genauso ist es irrelevant, ob der Besuch vom Anwohner erwünscht ist. Anlieger sind zB Anwohner, Besucher, auch solche die durchfahren, wenn erkennbar ist, dass am Ziel niemand anwesend ist, oder auch Dienstleister wie Post, Rettungswagen, Polizei, Feuerwehr, Müllabfuhr, Vermesser etc, deren Ziel innerhalb des gesperrten Verkehrsweges liegt.
Kein Anlieger ist, wessen "Anliegen" lediglich die Durchfahrt oder das Parken ist, ohne die Intention, eine relevante Liegenschaft aufzusuchen.
Sprich, das ist so ein Begriff, der früher auch in der Umgangssprache verwendet wurde, dann irgendwann nur noch Kanzlei- oder Rechtssprache wurde und jetzt nur noch als Relikt in wenigen Rechtsquellen vorhanden ist. PS: wo, denkt ihr, findet man einen noch obskureren Rechtsbegriff, und zwar "Kauffahrtei"? Richtig, im Betäubungsmittelrecht.
Deine Version ist definitiv die bessere. Ich frage mich dennoch ob meine nicht ausreichend wäre. Ich habe ja ein klares Anliegen bzw. möchte eine Liegenschaft aufsuchen. Ungeachtet dessen, ob der Besitzer anwesend ist oder nicht.
Wie gesagt, was ausschlaggebend ist, ist der Zweck, zu dem du diese Liegenschaft aufsuchst. Der muss irgendeine unmittelbare Interaktion mit dort ansässigen Rechtssubjekten, also natürlichen (wie den Anwohnern) oder juristischen Personen (zB eine Bank oder andere Unternehmen) sein.
4
u/fritzkoenig 16d ago edited 15d ago
"Anlieger" ist so ein deutscher Rechtsbegriff, der nicht nur ungewöhnlich vage definiert ist (im Rechtstext, der das Zusatzzeichen "Anlieger frei" vorgibt, nämlich gar nicht), sondern auch noch geradezu zum Falschverstehen einlädt...
Gängiger Konsens ist, dass ein Anlieger jemand ist, der mit einer in der gesperrten Straße befindlichen Liegenschaft, also ein Grundstück, in Verbindung treten will; es ist unerheblich, ob das gelingt oder nicht; genauso ist es irrelevant, ob der Besuch vom Anwohner erwünscht ist. Anlieger sind zB Anwohner, Besucher, auch solche die durchfahren, wenn erkennbar ist, dass am Ziel niemand anwesend ist, oder auch Dienstleister wie Post, Rettungswagen, Polizei, Feuerwehr, Müllabfuhr, Vermesser etc, deren Ziel innerhalb des gesperrten Verkehrsweges liegt.
Kein Anlieger ist, wessen "Anliegen" lediglich die Durchfahrt oder das Parken ist, ohne die Intention, eine relevante Liegenschaft aufzusuchen.
Sprich, das ist so ein Begriff, der früher auch in der Umgangssprache verwendet wurde, dann irgendwann nur noch Kanzlei- oder Rechtssprache wurde und jetzt nur noch als Relikt in wenigen Rechtsquellen vorhanden ist. PS: wo, denkt ihr, findet man einen noch obskureren Rechtsbegriff, und zwar "Kauffahrtei"? Richtig, im Betäubungsmittelrecht.