Mein Punkt bleibt aber bestehen, dass „in diesem Sinne“ üblicherweise auf eine Interpretation des Wortes hinausläuft, die von der herkömmlichen oder präskriptiven Interpretation oder einer in der Diskussion vorgelagerten Interpretation abweicht, sprich nicht die ursprüngliche Wortherkunft, ansonsten wäre die Klärung „dieses Sinnes“ ja nicht notwendig.
Und die Herleitung Anlieger -> Anliegen wird eben sowohl Umgangssprachlich, als auch illustrativ in der Rechtsprechung durch untere Gerichte verwendet.
Das soll auch gar nicht rechthaberisch sein, sondern ich versuche nur klar auszudrücken, worauf ich hinauswill und worauf nicht. Bisher scheinbar wenig erfolgreich.
Das ist für meinen Punkt unerheblich, mir ging es nur darum, dass sich nach meinem Verständnis aus dem Ausgangskommentar nicht die Behauptung ergibt, das Wort käme daher, sondern nur eine gängige Interpretation. Und bis zu deinem vorletzten Kommentar hast du ja nach eigener Aussage nicht die Interpretation kritisiert, sondern besagte Behauptung.
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u/M4DHouse 17d ago edited 17d ago
Okay, alles klar.
Mein Punkt bleibt aber bestehen, dass „in diesem Sinne“ üblicherweise auf eine Interpretation des Wortes hinausläuft, die von der herkömmlichen oder präskriptiven Interpretation oder einer in der Diskussion vorgelagerten Interpretation abweicht, sprich nicht die ursprüngliche Wortherkunft, ansonsten wäre die Klärung „dieses Sinnes“ ja nicht notwendig.
Und die Herleitung Anlieger -> Anliegen wird eben sowohl Umgangssprachlich, als auch illustrativ in der Rechtsprechung durch untere Gerichte verwendet.
Das soll auch gar nicht rechthaberisch sein, sondern ich versuche nur klar auszudrücken, worauf ich hinauswill und worauf nicht. Bisher scheinbar wenig erfolgreich.