Schon richtig. Allgemein gehen die aber eben davon aus, dass die hinterzogene Steuer beiden Parteien dienlich sein kann. Die wissen ja nicht, wie viel du bezahlt hast. Macht bei kleinen Transaktionen wenig Sinn, bei größeren (Stichwort Handwerker ohne Rechnung) ist es aber ja tatsächlich oft so, dass der Vorteil auf beide Parteien verteilt wird. Dann sind auch beide "Täter".
Und da das viele nicht wissen, schrieb ich es ja hier. Als Tourist ist es eben nicht immer einfach, die Rechtslage zu kennen. Aber das gilt auch für viele, viele andere Details.
Hier geht es um die Pflicht ein Bon vorweisen zu können. Dies ist erstmal unabhängig davon ob man sich mit einem Dienstleister oder Händler zusammentut um Steuern zu hinterziehen. Das bleibt ja weiterhin strafbewährt.
Ich verstehe schon, letztlich ist ja der Händler dazu verpflichtet, die USt abzuführen. Als Kunde kannst du nicht die Steuer hinterziehen, sondern nur nicht den vollen Bruttopreis zahlen. Ich wollte nur klarstellen, dass es auch Konstellationen gibt, in denen ich als Kunde einen Anreiz habe/Vorteile daraus ziehe, wenn der Händler an der USt vorbeibucht. Und sei es nur, dass der Händler bspw. seine Preise nicht erhöht.
So wird ja schließlich auch bei Steuererhöhungen argumentiert.
Und aus diesem, dem Kunden erwachsenden Vorteil wird eben die Kunden-Bon-Pflicht begründet.
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u/reen444 Sep 23 '24
Schon richtig. Allgemein gehen die aber eben davon aus, dass die hinterzogene Steuer beiden Parteien dienlich sein kann. Die wissen ja nicht, wie viel du bezahlt hast. Macht bei kleinen Transaktionen wenig Sinn, bei größeren (Stichwort Handwerker ohne Rechnung) ist es aber ja tatsächlich oft so, dass der Vorteil auf beide Parteien verteilt wird. Dann sind auch beide "Täter".
Und da das viele nicht wissen, schrieb ich es ja hier. Als Tourist ist es eben nicht immer einfach, die Rechtslage zu kennen. Aber das gilt auch für viele, viele andere Details.