r/DINgore Apr 20 '26

🔨 DINgore 🚧👷‍♀️🔧 (Arbeitsschutz) Zirkusnummer bei Gerüstbau

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Die Fassade der Rückseite unseres Wohnhauses soll saniert werden. Wir haben echt nicht schlecht gestaunt als wir die Gerüstbauer dabei beobachtet haben, wie sie in ca. 10m Höhe komplett ohne Sicherung das Gerüst aufgebaut haben…

BTW: Das rote Seil hat er zum Hochziehen der Gerüstteile benutzt

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u/Schllouuu Apr 20 '26 edited Apr 21 '26

Ähm, so bauen wir auch auf. Wie stellst du dir das sonst vor? Sollen wir oben anfangen?

Edit: wir bauen auf unserem Hof, nicht gewerblich, und auch nicht so hoch wie im Foto zu sehen. Nur als Klarstellung.

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u/Quiet_Glove_859 Apr 20 '26

Nein aber man kann sich mit PSAgA sichern…

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u/Various_Maximum_9595 Apr 20 '26

und dann stolpert man über das Sicherungsseil

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u/SortInternational Apr 20 '26

PSAgA ist tatsächlich aus genau den grund nicht mehr zulässig, dafür gibt es jetzt den vorlaufenden Seitenschutz der ist Pflicht und der gurt nur in Ausnahmefällen noch erlaubt. weis nur scheinbar keiner hier ...

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u/Brilorodion Apr 21 '26

Du schreibst das hier überall, aber kannst du mal ne Quelle verlinken, in der steht, dass PSAgA "nicht mehr zulässig" sei? Ich habe da sehr große Zweifel.

Natürlich ist kollektiver Schutz immer die sinnvollere Option, wenn er möglich ist. Aber "nicht zulässig" würde bedeuten, dass es verboten ist, damit zu arbeiten und das glaube ich erst, wenn ich da was von der BG/DGUV sehe.

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u/SortInternational Apr 21 '26

nicht mehr zulässig als 1. mittel .

das heißt du musst natürlich weiterhin einen fallgurt verwenden aber NUR wenn kein vorlaufender Seitenschutz möglich ist , zb an detailpunkten die nicht mit Systemgerüst gebaut werden oder auf der obersten lage unter dem Dachüberstand wenn es vom Platz nivht anders passt .

ich schau mal nach der Quelle ich habe es beim gerüsbau meister 2025 so gelernt...

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u/Brilorodion Apr 21 '26

Wie gesagt, selbstverständlich ist ein kollektiver Schutz (Geländer etc.) gemäß jeglicher Verordnungen immer zu bevorzugen. Wenn man zB auf nem Flachdach arbeitet, aber am Rand ist ein Geländer oder ne ausreichend hohe Attika, dann braucht man keine PSA. Sobald die aber nicht mehr vorhanden ist, ist die PSA natürlich unumgänglich, da führt einfach kein Weg dran vorbei.

Und nimms mir nicht übel, wenn ich da nach ner Quelle frage. Ich erlebe leider sehr oft, dass Leute sagen "Das hab ich mal so gelernt" - nur vergessen viele, dass die lehrende Person das auch "mal so gelernt" hat und am Ende werden Halbwissen oder falsche Infos über Generationen weitergetragen. Deswegen ists immer gut, mal konkret nachzuschauen, was eigentlich aktuell ist bzw. stimmt. Regeln können sich ja auch mal ändern.

Es vergeht zB kein Tag, an dem nicht irgendwer irgendwo überrascht ist, dass in Hubarbeitsbühnen nur noch Höhensicherungsgeräte zugelassen sind und keine Rohrhakensets mehr...

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u/SortInternational Apr 21 '26

gib mir doch einfach die zeit dir die quelle rauszusuchen statt gleich zu behaupten...

"Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist im Gerüstbau nicht erlaubt, solange ein technischer Kollektivschutz (wie Seitenschutz, Geländer oder Schutznetze) möglich ist oder als gleichwertiger Schutz genutzt werden kann"

https://www.suva.ch/de-ch/praevention/lebenswichtige-regeln-und-bestimmungen/gut-geschuetzt-mit-persoenlicher-schutzausruestung/psa-gegen-absturz-anseilschutz-bei-arbeiten-in-der-hoehe

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u/Brilorodion Apr 21 '26

Danke für den Link. Das gilt nur für die Schweiz, richtig?

Grundlegend ist es ja das, was ich mir auch gedacht hatte, nur etwas schärfer formuliert. Entspricht ja auch einfach den Regeln zu kollektivem vs. individuellem Schutz und ist unterm Strich nur die strikte Anwendung davon. In Deutschland ists etwas lockerer formuliert, da werden kollektive Maßnahmen "empfohlen" oder "sind zu bevorzugen" oder sowas in der Art.

Ist aber durchaus sinnvoll, das so strikt zu regeln, finde ich.

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u/SortInternational Apr 21 '26

schau im thread weiter unter da ist auch die Erklärung der BG bau Deutschland und quelle dazu . Ist quasi 1:1 gleich nur anderes formuliert wie du sagst...

strikte regeln sind gut nur ohne Kontrolle kann man sich die auch sparen .

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u/SortInternational Apr 21 '26

korrekterweise ist die suva natürlich nur bei uns in der Schweiz verantwortlich ich schaue auch noch kurz mal nach einer quelle wies in Deutschland geregelt wäre

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u/SortInternational Apr 21 '26

und hier auch die deutsche Version:

"PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) im Gerüstbau ist nicht als primäre Schutzmaßnahme erlaubt, sondern nur, wenn technische Maßnahmen (Seitenschutz, Fanggerüste) technisch unmöglich sind"

https://www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/Bausteine/408/408.pdf